Die Themen auf dieser Seite:
- Reisen Sie von Algerien in die Niederlande? Schengen-Visum und Reisekrankenversicherung erforderlich!
- Was ist ein Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt?
- Wie lange ist ein Schengen-Visum für Reisende aus Algerien gültig?
- Wo sollte jemand aus Algerien ein Schengen-Visum beantragen?
- Wann kann ein Schengen-Visum beantragt werden?
- Niederländische Botschaft in Algier
- Schengen- und Karibikvisa (Kurzaufenthalt)
- Konsularische Fragen
- Was benötigt ein Algerier für einen Visumsantrag?
- Krankenversicherung für ein Schengen-Visum
- Erfüllt alle Voraussetzungen für die Beantragung eines Schengen-Visums
- Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Beantragung eines Schengen-Visums Algerien – Niederlande (FAQ)
Reisen Sie von Algerien in die Niederlande? Schengen-Visum und Reisekrankenversicherung erforderlich!
Kommt jemand aus Algerien für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen in die Niederlande, beispielsweise um Familie oder Partner zu besuchen? Dann müssen Sie zunächst bei der niederländischen Botschaft ein Schengen-Visum beantragen. Daher müssen einige obligatorische Dokumente eingereicht werden, darunter auch eine Reisekrankenversicherung, die bestimmte Bedingungen erfüllt.
Ein Schengen-Visum für die Niederlande kann bei der niederländischen Botschaft in Algier beantragt werden. Die Sammlung des Visumantragsformulars und der erforderlichen Dokumente erfolgt durch einen externen Dienstleister, VFS Global. Algerier müssen mit dem Antrag außerdem eine den EU-Bedingungen entsprechende Reisekrankenversicherung vorlegen können.
Diese obligatorische Reiseversicherung können Sie hier schnell und günstig abschließen, für nur 2 € pro Person und Tag. Ihr Gast aus Algerien ist dann gegen unerwartete dringende medizinische Kosten und Rückführung versichert. Sie erhalten die Police noch am selben Tag (an Werktagen) und sie ist in allen europäischen Ländern außer dem Herkunftsland gültig.
Lesen Sie weiter unten mehr über das Verfahren zur Beantragung eines Schengen-Visums für Algerier.
Was ist ein Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt?
Ein Schengen-Visum ist ein gemeinsames Visum für alle Schengen-Staaten und ermöglicht die Einreise in die 26 Schengen-Mitgliedstaaten in Europa. Mit einem Schengen-Visum können Sie weite Teile Europas bereisen, ohne für jedes Land ein eigenes Visum beantragen zu müssen.
Wie lange ist ein Schengen-Visum für Reisende aus Algerien gültig?
Der Aufenthalt im Schengen-Raum ist für visumpflichtige und nicht visumpflichtige Personen von außerhalb der EU auf maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen begrenzt.
Dies bedeutet, dass ein Algerier, der sich seit 90 Tagen im Schengen-Raum aufhält, erst dann in die Niederlande zurückkehren darf, wenn er sich 90 Tage lang außerhalb des Schengen-Raums aufgehalten hat.
Ein Schengen-Visum ist grundsätzlich 6 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Der Aufenthalt im Schengen-Raum muss innerhalb dieser 6 Monate erfolgen. Die Rückreise darf daher nach Ablauf des Ablaufdatums nicht mehr erfolgen.
Wo sollte jemand aus Algerien ein Schengen-Visum beantragen?
Reisende aus Algarien müssen den Antrag auf ein Schengen-Visum bei der niederländischen Botschaft in Algier einreichen. Wenn Sie planen, mehrere Schengen-Staaten zu besuchen, müssen Sie das Visum bei der Botschaft des Schengen-Landes beantragen, in dem Sie sich am längsten aufhalten. Wenn Sie planen, mehrere Schengen-Staaten zu besuchen und die gleiche Aufenthaltsdauer haben, müssen Sie bei der Botschaft des Landes, dessen Außengrenzen Sie bei der Einreise in den Schengen-Raum zuerst überschreiten, ein Visum beantragen.
Wann kann ein Schengen-Visum beantragt werden?
Ein Visumantrag für die Niederlande kann frühestens 6 Monate und spätestens 15 Kalendertage vor Beginn des geplanten Reisetermins gestellt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Abreisetermin einzureichen. Die gesetzliche Entscheidungsfrist für ein Schengen-Visum beträgt maximal 15 Tage. Die gerichtliche Entscheidungsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Visumantrag eingereicht und bezahlt wurde. Bei weiterem Recherchebedarf kann die Entscheidungsfrist auf maximal 30 Tage verlängert werden.
Niederländische Botschaft in Algier
Kontakt:
- Botschafterin: Janna van der Velde
- Adresse: 23/27 Chemi, Cheikh Bachir El-Ibrahimi, El-Biar, Algier
- Telefon: +213 23 05 28 47 – 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar
- Fax: +213 23 05 28 03
- E-Mail: alg@minbuza.nl
- Öffnungszeiten: Sonntag bis Mittwoch: 8.00:16.30 – 8.00:14.00 Uhr. Donnerstag: XNUMX – XNUMX Uhr
- Überprüfen Sie auch die Schließtage der Botschaft.
Schengen- und Karibikvisa (Kurzaufenthalt)
Vereinbaren Sie einen Termin über die VFS Global-Website (Informationen auf Englisch).
Konsularische Fragen
Stell deine Frage:
- unter der Telefonnummer +213 23 05 28 47. Bitte beachten Sie: Rufen Sie aus den Niederlanden an? Dann rufen Sie +31 247 247 247 an.
- über WhatsApp. Senden Sie direkt eine WhatsApp-Nachricht. Oder fügen Sie die Mobiltelefonnummer +316 8238 7796 zur Kontaktliste Ihres Smartphones hinzu und senden Sie Ihre Nachricht.
- über es Kontakt.
Was benötigt ein Algerier für einen Visumsantrag?
- Sie müssen einen algerischen Reisepass oder ein anderes offizielles Reisedokument mit mindestens 2 leeren Seiten vorlegen. Das Reisedokument muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein. Diese muss noch mindestens 3 Monate nach dem Datum gültig sein, an dem Sie den Schengen-Raum verlassen möchten.
- Sie stellen ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Verfügung Visumantragsformular In. Jede Person, die mit Ihrem Reisedokument reist, muss ein eigenes Formular einreichen. Formulare für Kinder unter 18 Jahren müssen von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden.
- Sind Sie unter 18 Jahre alt und reisen ohne (einen) Elternteil oder Erziehungsberechtigten? Lassen Sie sie dann das Einverständnisformular (auf Englisch) ausfüllen. Die Grenzkontrolle kann dies bei der Einreise in die Niederlande verlangen.
- Sie reichen ein Passfoto gemäß den niederländischen Anforderungen ein.
- Sie lassen Ihre Fingerabdrücke nehmen. Dies tun Sie, wenn Sie Ihre Bewerbung einreichen. Diese bleiben 59 Monate gültig. Für einige Bewerber, beispielsweise Kinder unter 12 Jahren, ist dies nicht erforderlich. Haben Sie in den letzten 59 Monaten vor Ihrer aktuellen Bewerbung biometrische Daten (Fingerabdrücke und Foto) bereitgestellt? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bewerbung von einer anderen Person einreichen zu lassen. Sie müssen nicht persönlich erscheinen.
Darüber hinaus muss ein Algerier folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie stellen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die internationalen Beziehungen eines der Schengen-Staaten dar.
- Sie haben ein Ziel in den Niederlanden. Zum Beispiel eine Hotelreservierung oder eine Einladung von einem Referenzgeber (Partner, Familie, Freund usw.) in den Niederlanden. Dieser Sponsor verfügt über eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ist niederländischer Staatsangehöriger. Der Sponsor verwendet das Formular „Nachweis des Sponsorings und/oder der Privatunterkunft“.
- Sie verfügen über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt in den Niederlanden, die Durchreise und/oder die Rückreise:
- Sie haben für die Dauer Ihres Aufenthalts in den Niederlanden mindestens 55 € pro Person und Tag zur Verfügung oder jemand in den Niederlanden garantiert Ihnen. Dies kann der einladende Referent, aber auch eine beliebige dritte Person sein. Der Bürge verfügt über ausreichende Einkünfte. Dieses Einkommen muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch für mindestens 12 Monate verfügbar sein. Der Sponsor verwendet das Formular „Nachweis des Sponsorings und/oder der Privatunterkunft“ mit den in der Checkliste aufgeführten zusätzlichen Dokumenten.
- Sie verfügen über eine (medizinische) Reiseversicherung, die auf den Namen des Visumantragstellers abgeschlossen wurde. Die Person in den Niederlanden, die Sie einlädt, kann die Versicherung auch für Sie abschließen. Die Versicherung hat eine Mindestdeckungssumme von 30.000 € für medizinische Kosten im Schengen-Raum. Die Versicherung übernimmt in jedem Fall folgende Kosten:
- Kosten für die Rückkehr in das Herkunftsland aus medizinischen Gründen (Repatriierung).
- Dringende medizinische Versorgung und Notfallbehandlung im Krankenhaus.
- Sie haben ausreichende Gründe, in Ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückzukehren. Zum Beispiel, weil Sie dort einen Job haben, (schulische) Kinder oder ein eigenes Zuhause haben. Ein Hin- und Rückflugticket allein reicht als Nachweis nicht aus.
Bitte beachten Sie: Sollte sich bei der Prüfung Ihres Antrags herausstellen, dass Ihre Fingerabdrücke nicht im System vorhanden sind, müssen Sie diese dennoch angeben. Sie können auch jederzeit zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, wenn Ihr Wunsch dazu Anlass gibt.
Krankenversicherung für ein Schengen-Visum
Wenn Sie eine Reisekrankenversicherung für ein Schengen-Visum benötigen, ist die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance eine ausgezeichnete Wahl. Diese Reiseversicherung ist insbesondere für Gäste (Freunde, Familie oder Partner) gedacht, die aus Algerien kommen und in die Niederlande reisen.
Bitte beachten Sie: Diese Versicherung muss vor der Abreise aus Algarien abgeschlossen werden und die Reiseversicherung kann nur für Personen unter 70 Jahren abgeschlossen werden! Ist Ihr Gast älter? Weitere Informationen zu einer Alternative finden Sie hier: Schengen-Reiseversicherung für Personen ab 70 Jahren.
Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine ausgezeichnete medizinische Reiseversicherung für alle aus Algerien und kostet nur 2 € pro Person und Tag (Europa-Deckung). Die Versicherung erstattet unter anderem die Kosten für Hausarzt-, Arzneimittel-, Krankenwagen- und Krankenhauskosten in den Niederlanden und anderen Schengen-Ländern bis zu 30.000 €, aber auch die Kosten einer Rückführung. Das heißt, Ihren ausländischen Gast im Krankheits- oder Todesfall nach Algerien zurückzubringen. Diese Versicherung eignet sich nur für unerwartete (medizinische) Situationen während eines Aufenthalts in den Niederlanden. Vorhandene Beschwerden und Mängel sind nicht abgedeckt.
Bitte beachten Sie: Diese Versicherung muss vor der Abreise aus Algerien abgeschlossen werden und die Reiseversicherung kann nur für Personen unter 70 Jahren abgeschlossen werden! Ist Ihr Gast 70 Jahre oder älter? Weitere Informationen zu einer Alternative finden Sie hier: Schengen-Reiseversicherung für Personen ab 70 Jahren.

Erfüllt alle Voraussetzungen für die Beantragung eines Schengen-Visums
Die Reiserisikoversicherung erfüllt alle Versicherungsanforderungen für ein Visum für einen Kurzaufenthalt in den Niederlanden (auch bekannt als Touristenvisum oder Schengen-Visum). Das sind die Anforderungen:
- Deckung für medizinische Notfallhilfe und Rückführung nach Algerien.
- Die Deckung der medizinischen Kosten muss mindestens 30.000 € betragen.
- Gültig für alle Schengen-Mitgliedstaaten.
- Der Versicherungsschutz muss für die gesamte Aufenthaltsdauer gewährleistet sein.
Auf dieser Website können Sie einfach und schnell eine Reisekrankenversicherung für Ihren Gast aus Algerien abschließen. Möglicherweise sind Sie Versicherungsnehmer (Prämienzahler) und Ihr Gast ist dann der Versicherte. Sie schließen die Police ab und senden sie an den Visumantragsteller (auch per E-Mail möglich, da Sie die Police als digitale Datei erhalten). Sie erhalten die Police schnell. Wenn Sie heute eine Police beantragen, erhalten Sie diese noch am selben oder am nächsten Tag.
Allianz Reiserisikoversicherung für Schengen-Visa
Prämie pro Person und Tag | ab € 2,- | |
Höchstalter bis | 70 Jahr | |
SOS-Kosten (einschließlich Hilfe, Rettung und Suche) | ✔ | |
Medizinische Kosten (einschließlich Krankenhaus, Facharzt und Ärzte) | ✔ | |
Krankheit, Unfall oder Verlust des Versicherten | ✔ | |
Unfall oder Tod der nicht mitreisenden Familie des Versicherten | ✔ | |
Tod der mitversicherten Reisebegleitung | ✔ | |
Rückführung (einschließlich Ambulanzflugzeug und Transport sterblicher Überreste) | ✔ | |
Kosten für Beerdigung/Einäscherung und Reisekosten für die Familie | ✔ | |
Reisedokumente (Anschaffungskosten) | ✔ | |
Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel | ✔ | |
Schäden an Unterkünften | ✔ | |
Schäden an versichertem Eigentum im Herkunftsland | ✔ | |
Zwangsverzögerung | ✔ | |
Optionen zur Versicherung: | ||
Wintersport und Spezialsportarten | ✔ | |
Stornierung | ✔ | |
Weltweite Berichterstattung | ✔ |
Premium-Krankenversicherung
Europaabdeckung | € 2,- |
Weltweite Berichterstattung | € 3,- |
Winter-/Spezialsportarten | € 1,15 |
Stornierung | 5 % der Reisesumme |
Mindestprämie | € 11,50 |
Versicherungskosten | € 4,50 |
Prämie pro Person und Tag. Bis einschließlich 69 Jahre. |

Schließen Sie hier eine Reisekrankenversicherung ab!
Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine internationale Reisekrankenversicherung für ausländische Reisende unter 70 Jahren, die nicht in den Niederlanden leben. Die Versicherung ist die beste Wahl für die Beantragung eines Schengen-Visums und erfüllt alle Anforderungen.
Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
√ EU-zugelassene Krankenversicherung für ausländische Reisende.
√ Schengen-Visumgarantie: Im Falle einer Visumablehnung müssen Sie nicht zahlen.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Versicherungsbedingungen in Niederländisch und/oder Englisch.
√ Erweiterbar mit Abdeckung für Spezialsportarten und Weltabdeckung.
√ Eine Reiserücktrittsversicherung ist möglich (vorausgesetzt, die Reise wird bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht).
Versicherungskarte Reiserisikoversicherung »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung auf Niederländisch »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung in Englisch »
Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherungs- und Assistance-Anbieter der Welt. Die vertrauenswürdige Adresse für den Online-Abschluss einer Reisekrankenversicherung!
Medizinische Reiseversicherung und Garantie
Wenn Sie einen ausländischen Gast oder Partner garantieren, der die Niederlande besuchen möchte, ist es ratsam, selbst eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Dies ist nicht nur eine Voraussetzung für den Visumantrag Ihres Gastes, sondern bietet Ihnen auch finanziellen Schutz. Als Bürge haften Sie finanziell für alle medizinischen Kosten, die Ihrem Gast während seines Aufenthalts in den Niederlanden entstehen, und diese Kosten können erheblich sein.
Indem Sie die Versicherung selbst abschließen und die Police per E-Mail an den Visumantragsteller senden, haben Sie die Kontrolle über den Prozess. Es empfiehlt sich, sicherzustellen, dass Sie der Versicherungsnehmer (die Person, die die Prämie zahlt) und Ihr Gast die versicherte Person ist. Ein großer Vorteil dabei ist, dass etwaige Schadenszahlungen an Sie überwiesen werden und nicht auf das Bankkonto Ihres Gastes.
Eine gute Option für diese Situation ist die von uns angebotene Schengen-Versicherung. Dies ist eine ausgezeichnete Reisekrankenversicherung, die speziell für die Beantragung eines Schengen-Visums entwickelt wurde. Es bietet den notwendigen Versicherungsschutz und erfüllt die Voraussetzungen für die Erteilung eines Schengen-Visums. Durch den Abschluss dieser Versicherung stellen Sie sicher, dass Sie die Visumsanforderungen erfüllen und sich und Ihren Gästen während ihres Aufenthalts in den Niederlanden finanziellen Schutz bieten.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Beantragung eines Schengen-Visums Algerien – Niederlande (FAQ)
Ja, Algerier benötigen ein Visum für die Niederlande und den Schengen-Raum.
De Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine hervorragende Versicherung, erfüllt alle Anforderungen und wird von der Botschaft und VFS Global stets akzeptiert. Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherer der Welt und wurde mehrfach zum besten Reiseversicherer der Niederlande gewählt.
Nein, wenn das Visum abgelehnt wurde und die Versicherung noch nicht in Kraft getreten ist, wird die Police gekündigt und Sie müssen nichts bezahlen. Sie gehen also kein Risiko ein.
Bei einem ersten Visumsantrag haben Sie in der Regel nur Anspruch auf eine einmalige Einreise. Ein Visum kann auch für zwei- oder mehrmalige Einreisen erteilt werden. Für jemanden, der häufig aus Algerien reist, ist es daher am besten, eine mehrfache Einreise zu beantragen. Begründen Sie dies so gut wie möglich, um zu zeigen, dass Sie häufig reisen möchten. Wenn die Botschaft den ausländischen Staatsangehörigen als gutgläubig betrachtet und die Notwendigkeit einer mehrfachen Einreise sieht, besteht eine gute Chance auf ein Mehrfacheinreisevisum (MEV). Wenn Sie schon einmal ohne Probleme mit einem Schengen-Visum in den Niederlanden waren, können Sie beim nächsten Mal eine Mehrfacheinreise beantragen.
Ja, das ist erlaubt. Sie müssen nicht unbedingt über die Niederlande anreisen, sofern Sie glaubhaft machen, dass die Niederlande immer noch der Hauptzweck der Reise sind. Es steht Ihnen dann beispielsweise frei, die Außengrenze über Deutschland zu überqueren und von dort in die Niederlande zu reisen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Unterlagen für Ihren Visumantrag bei sich haben.
Im Normalfall trifft die Botschaft innerhalb von 15 Kalendertagen eine Entscheidung. Dieser Entscheidungszeitraum ist gesetzlich festgelegt und im Europäischen Visakodex enthalten (Laufzeit Verordnung (EG) 810/2009). Die gerichtliche Entscheidungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Visumantrag bei der Botschaft eingeht. In manchen Fällen ist mehr Zeit für die Recherche erforderlich. In diesem Fall kann die Entscheidungsfrist auf maximal 30 Tage verlängert werden. In diesem Fall werden Sie vom IND benachrichtigt. Sollten zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, kann diese Frist in Ausnahmefällen auf 60 Tage verlängert werden.
Ein Schengen-Visumantrag für die Niederlande kann frühestens 6 Monate und spätestens 15 Kalendertage (aufgrund der üblichen maximalen Entscheidungsfrist) vor dem geplanten Reisetermin gestellt werden. Es empfiehlt sich daher, den Antrag rechtzeitig einzureichen, am besten mindestens einen Monat vor dem geplanten Abreisetermin.
Ein Visum für einen Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage) kostet 80 € Für Kinder von 6 bis 12 Jahren: 40 € Für Kinder bis 6 Jahre: 0 € Die Kosten für die VFS-Servicegebühr Global können sich auf a belaufen maximal 40 € (die Hälfte der Gebühr für einen Visumantrag).
Ein Visumantrag beginnt mit dem Ausfüllen eines Visumantragsformulars und dem anschließenden Sammeln der erforderlichen Dokumente, wie z. B. dem Nachweis einer Reisekrankenversicherung. Nutzen Sie am besten die Checkliste des Auswärtigen Amtes.
Sie benötigen einen gültigen Reisepass, der nicht älter als 10 Jahre ist. Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die internationalen Beziehungen eines der Schengen-Staaten darstellen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Bedingungen, die Sie hier nachlesen können: zum Visumverfahren »
