Wie kann ich ein Schengen-Visum beantragen?
Sie können ein Schengen-Visum beantragen, indem Sie die Website der niederländischen Botschaft des Landes besuchen, aus dem der Ausländer kommt. Es ist jedoch ratsam, zunächst zu prüfen, ob die betreffende Person ein Visum für die Niederlande benötigt.
Sie müssen die Beantragung eines Schengen-Visums an die Botschaft des Landes, das Sie besuchen möchten. Wenn Sie planen, mehrere Schengen-Länder zu besuchen, müssen Sie das Visum bei der Botschaft des Schengen-Landes beantragen, in dem Sie sich am längsten aufhalten.
Visumpflichtige Nationalitäten
Ob Sie für einen Besuch in den Niederlanden ein Visum benötigen, hängt von Ihrer Nationalität ab. Haben Sie mehr als eine Nationalität? Dann bestimmt der Reisepass, mit dem Sie reisen, ob Sie ein Schengen-Visum benötigen.
Folgende Nationalitäten unterliegen der Visumpflicht und müssen ein Schengen-Visum beantragen, wenn sie in die Niederlande oder andere Schengen-Staaten reisen möchten:
Afghanistan | Algerien | Angola |
Armenien | Aserbaidschan | Bahrein |
Bangladesch | Belarus | Belize |
Benin | Bhutan | Bolivien |
Botswana | Burkina Faso | Burundi |
Kambodscha | Zentralafrikanische Republik | China |
Komoren | Kongo | Cuba |
Demokratische Republik Kongo | Dschibuti | Dominikanische Republik |
Ecuador | Ägypten | Äquatorial-Guinea |
Eritrea | Äthiopien | Fidschi |
Philippinen | Gabun | Gambia |
Ghana | Guinee | Guinea-Bissau |
Guyana | Haiti | Indien |
Indonesien | Irak | Iran |
Elfenbeinküste | Jamaika | Jemen |
Jordanië | Kap Verde | Kamerun |
Kasachstan | Kenia | Kirgizië |
Kuwait | Laos | Lesotho |
Libanon | Liberia | Libyen |
Madagaskar | Malawi | Malediven |
Mali | Marokko | Mauretanien |
Mongolei | Mosambik | Myanmar (Burma |
Namibia | Nauru | Nepal |
Niger | Nigeria | Nordkorea |
Uganda | Usbekistan | Oman |
Pakistan | Papua-Neuguinea | Katar |
Russland | Ruanda | São Tomé und Príncipe |
Saudi-Arabië | Senegal | Sierra Leone |
Somalia | Sri Lanka | Sudan |
Suriname | Eswatini | Syrie |
Tadschikistan | Tansania | Thailand |
Togo | Tschad | Tunesien |
Türkei | Turkmenistan | Vietnam |
Sambia | Simbabwe | Südafrika |
Südsudan |
Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt
Der Aufenthalt im Schengen-Raum ist auf maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen begrenzt. Das bedeutet, dass jemand, der sich 90 Tage im Schengen-Raum aufgehalten hat, erst nach 90 Tagen außerhalb des Schengen-Raums zurückkehren kann. Das Schengen-Visum ist grundsätzlich 6 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Der Aufenthalt im Schengen-Raum muss innerhalb dieser 6 Monate erfolgen. Die Rückreise darf daher nach Ablauf des Ablaufdatums nicht mehr erfolgen.
Beantragen Sie persönlich ein Schengen-Visum
Sie müssen ein Schengen-Visum immer persönlich beantragen. Es ist nicht möglich, dass eine andere Person in Ihrem Namen ein Visum beantragt. Das bedeutet, dass Sie immer selbst zur niederländischen Vertretung gehen müssen. Oft müssen Sie den Schengen-Visumantrag bei einer externen Agentur einreichen: dem externen Dienstleister (EDV). Die niederländische Regierung nutzt dies VFS global. Dieses Büro nimmt den Antrag entgegen und sendet ihn zur Bearbeitung an die niederländische Vertretung. In diesem Fall zahlen Sie zusätzlich zu den Kosten für die Visumbeantragung auch einen zusätzlichen Betrag an den externen Dienstleister.
Ein Schengen-Visumantrag kann ab dem 1. Februar 2020 frühestens 6 Monate und spätestens 15 Kalendertage (aufgrund der üblichen maximalen Entscheidungsfrist) vor Beginn des geplanten Reisetermins gestellt werden. Es empfiehlt sich daher, den Antrag frühzeitig einzureichen.
Denken Sie an die Reisekrankenversicherung für einen Schengen-Visumantrag
Die Police einer Schengen-Reiseversicherung ist ein obligatorisches Dokument bei der Beantragung eines Schengen-Visums für die Niederlande. Diese Versicherung können Sie hier bereits ab 2 € pro Tag abschließen.

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