Aufgrund des Krieges in der Ukraine reisen immer mehr Ukrainer in die Niederlande. Grundsätzlich können Ukrainer frei in die Niederlande reisen. Sie müssen kein Schengen-Visum beantragen. Auch Ukrainer müssen keinen Asylantrag stellen.
Eine Unterbringung ist an verschiedenen Orten in den Niederlanden möglich.
Aufenthalt in den Niederlanden als Ukrainer
Sind Sie in Ihrem freien Semester oder mit einem in die Niederlande gekommen? Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt? Oder haben Sie hier eine Aufenthaltserlaubnis? Dann können Sie einfach in den Niederlanden bleiben. Sie müssen keinen Asylantrag stellen. Möchten Sie jetzt oder später einen Asylantrag stellen? Dann kann es einige Zeit dauern, bis das IND Ihren Antrag bearbeitet. Das IND wird in den kommenden Monaten keine Entscheidungen über Asylanträge von Ukrainern treffen.
Verlängern Sie das Kurzaufenthaltsvisum und die freie Aufenthaltsdauer
Ukrainer können ihr kostenloses Visum oder Kurzaufenthaltsvisum verlängern, wenn sie länger als 90 Tage in den Niederlanden bleiben möchten. Sie können den Vertrag um maximal 90 Tage bis zu einer Gesamtdauer von 180 Tagen verlängern. Dies ist auch dann möglich, wenn Ihr Freizeitraum oder Ihr Visum bereits abgelaufen ist. Wie Sie Ihr kostenloses Dauer- oder Kurzaufenthaltsvisum verlängern können, wird schnellstmöglich klar.
Ist Ihr Freizeitraum oder Ihr Kurzaufenthaltsvisum bereits abgelaufen? Dies hat keine nachteiligen Folgen. Sie müssen die Niederlande nicht verlassen.
Freie Fahrt mit biometrischem Reisepass
Ukrainer mit einem biometrischen Reisepass können jederzeit frei in die Niederlande reisen. Und ohne Aufenthaltserlaubnis bleiben Sie während der kostenlosen Zeit 90 Tage (und möglicherweise länger) in den Niederlanden. Sie müssen daher nicht sofort einen Asylantrag stellen. Und Sie müssen sich derzeit nicht beim Antragszentrum in Ter Apel melden. Dies ist auch nicht erforderlich, wenn Ihr Freizeitraum (oder Ihr Kurzaufenthaltsvisum) bereits abgelaufen ist.
Neues Verfahren zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis
Die Niederlande und andere EU-Länder arbeiten an einem System speziell für Ukrainer. Bald werden Sie mehr darüber lesen. Für ukrainische Flüchtlinge wird es voraussichtlich eine spezielle Aufenthaltserlaubnis geben, die sie beantragen können. Dann wird es auch klarer werden, zum Beispiel über die Unterbringung, den Anspruch auf Betreuung und wann Menschen arbeiten oder studieren dürfen. Dies muss noch vereinbart werden, da es sich um eine Neuregelung handelt. Bis dahin müssen sich die Ukrainer keine Sorgen um ihr Bleiberecht in den Niederlanden machen.
Beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis ohne MVV
Als Ukrainer können Sie unter Umständen eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen vorläufige Aufenthaltserlaubnis (MVV). Sie müssen nicht mit einem MVV in die Niederlande gereist sein. Sie müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie haben einen rechtmäßigen Aufenthalt in den Niederlanden mit einem Kurzaufenthaltsvisum oder einem Visum für einen unbefristeten Aufenthalt. Aufgrund der Situation können Sie nicht in die Ukraine zurückreisen.
- Sie und Ihr Bürge erfüllen alle Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis, mit Ausnahme der staatsbürgerlichen Integrationsprüfung im Ausland. Sie müssen diese Prüfung nicht bestanden haben.
Wissen Sie mehr? Kontaktieren Sie die IND.
Einholen einer Befreiung für ein MVV für Ukrainer in den Niederlanden
Haben Sie eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis (mvv) in der Ukraine beantragt? Oder hat Ihr Sponsor dies in den Niederlanden für Sie erledigt? Sie müssen vorübergehend kein MVV bei der niederländischen Botschaft abholen, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie haben eine positive Entscheidung über Ihren mvv-Antrag erhalten.
- Sie sind mit einem Kurzaufenthaltsvisum oder einem Visum für einen unbefristeten Aufenthalt in den Niederlanden.
In Kürze können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis an einem IND-Schalter abholen. Was Sie dafür tun müssen, wird schnellstmöglich klar.
Bleiben Sie nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden
Beantragen Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis, wenn diese bald abläuft. Ist eine Verlängerung nicht möglich? Die niederländische Regierung hat Verständnis, wenn Sie aufgrund der Situation in der Ukraine nicht zurückkehren können. Dies hat keine Konsequenzen, wenn Sie in Zukunft ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Prüfung des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis oder Einbürgerung
Haben Sie eine Aufenthaltserlaubnis oder Verlängerung beantragt? Das IND berücksichtigt bei der Beurteilung Ihres Antrags die Situation in der Ukraine und Ihre persönliche Situation. Dies gilt auch, wenn Sie aufgrund der Situation derzeit keine Dokumente zu Ihrer Identität oder Ehe versenden können. Haben Sie die Einbürgerung beantragt? Dem IND ist bekannt, dass es derzeit nicht möglich ist, auf Ihre Staatsangehörigkeit zu verzichten.
Medizinische Hilfe ohne Versicherung
Benötigen Sie dringend medizinische Versorgung in den Niederlanden und sind Sie dafür (noch) nicht versichert? Die Pflegekosten werden erstattet, wenn es sich um unaufschiebbare Pflege handelt. Zum Beispiel im Falle einer lebensbedrohlichen Erkrankung. Die Erstattung erfolgt über eine Sonderregelung für Nichtversicherte. Ihr Arzt oder Heilpraktiker beantragt die Kostenerstattung.
Bald wird mehr Klarheit über die Aufenthaltserlaubnis geben, die Ukrainer beantragen können. Wenn Sie über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, können Sie auch eine Grundversicherung beantragen. Wenn Ukrainer hier arbeiten gehen, müssen sie selbst eine Krankenversicherung abschließen.
Krankenversicherung für Ukrainer
Möchten Sie eine Krankenversicherung für einen Ukrainer abschließen? Das können Sie hier tun: schengenvisum.info/medizinische-reiseversicherung-ausländer/ Sie können die Versicherung für maximal 90 Tage abschließen. Die Prämie beträgt 2 € pro Tag.
Befindet sich ein Ukrainer bereits in den Niederlanden und möchten Sie für ihn/sie eine Reisekrankenversicherung abschließen? Dann senden Sie eine E-Mail an info@reisverzekeringkorting.nl nach den Möglichkeiten.
Quelle: IND.nl – Haftungsausschluss: Der obige Text dient nur zur Information, daraus können keine Rechte abgeleitet werden. Erkundigen Sie sich immer bei den offiziellen Behörden nach den aktuellen Vorschriften.
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