mit Schengen-Visum für Kurzaufenthalte Sie können sich maximal 90 Tage (innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) im Schengen-Raum aufhalten. Sie erhalten immer ein Visum für einen bestimmten Zeitraum. Sie kann auch kürzer als 90 Tage sein. Solange Ihr Visum gültig ist, können Sie frei zwischen den 26 Schengen-Staaten reisen.
Sie möchten innerhalb von 180 Tagen mehrmals in den Schengen-Raum ein- und ausreisen? Dann wählen Sie bei Ihrer Bewerbung die Option „Mehrfacheinreise“.
Reisen Sie in den Schengen-Raum
Mit einem gültigen „Single-Entry“-Visum können Sie einmalig in den Schengen-Raum einreisen. Sie dürfen sich höchstens 90 von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten. Während dieser 90 Tage können Sie in alle Schengen-Staaten reisen und sich dort aufhalten. Reisen Sie über ein anderes Land in den Schengen-Raum ein? Dann müssen Sie nachweisen, dass die Niederlande das Ziel sind.
Besitzen Sie jedoch ein gültiges Visum für die mehrfache Einreise für mehrere Reisen? Dann können Sie mit diesem Visum auch mehrmals in den Schengen-Raum ein- und ausreisen. Bei Ihrer ersten Einreise in den Schengen-Raum zeigen Sie, dass die Niederlande Ihr Ziel sind.
Wo ist ein Schengen-Visum gültig?
Die Niederlande sind Teil des Schengen-Raums. Der Schengen-Raum besteht aus mehreren europäischen Ländern. Der Schengen-Raum besteht aus:
- Belgien
- Dänemark (ohne Färöer und Grönland)
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich (ohne Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Réunion)
- Griechenland
- Ungarn
- Italien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen (ohne Spitzbergen)
- Oostenrijk
- Polen
- Portugal (einschließlich Azoren und Madeira)
- Slovenië
- Slowakei
- Spanien (einschließlich Balearen und Kanarische Inseln)
- Tschechische Republik
- Island
- Schweden
- Schweiz
Verlängerung eines Kurzaufenthaltsvisums
Eine Verlängerung eines Schengen-Visums oder eines Freiaufenthaltsvisums ist nur in ganz besonderen Situationen möglich. Wenn Sie beispielsweise aufgrund einer schweren Krankheit oder höherer Gewalt nicht in der Lage sind, die Niederlande zu verlassen. Ihr Gesamtaufenthalt darf 90 Tage nicht überschreiten. Sie müssen auch über genügend Geld verfügen, um sich selbst zu ernähren. Und Sie müssen beweisen können, dass Sie einer sind medizinische Reiseversicherung für den Zeitraum, in dem Sie sich in den Niederlanden aufhalten. Um die Anfrage einzureichen, müssen Sie über eine afspraak maken an einem IND-Schalter.
Visumverlängerung über 90 Tage für Surinamer ab 60 Jahren
Besitzen Sie die surinamische Staatsangehörigkeit und sind Sie 60 Jahre oder älter? Dann kannst du Verlängern Sie das Visum einmal pro Aufenthalt über 90 Tage. Für diese Verlängerung benötigen Sie keinen besonderen Grund. Das Visum kann um maximal 90 Tage verlängert werden und gilt nur für die Benelux-Länder. Bevor Sie die Anfrage absenden, benötigen Sie eine afspraak maken an einem IND-Schalter.
Ändern Sie das Visum von der einmaligen Einreise in das Visum für die mehrfache Einreise
Wenn Sie mit einem Visum für die einmalige Einreise in die Niederlande eingereist sind und dieses in ein Visum für die mehrfache Einreise umwandeln möchten, ist dies nur in Fällen höherer Gewalt, humanitären Gründen, schwerwiegenden beruflichen Gründen oder persönlichen Umständen möglich. Diese Umstände müssen sich nach Ihrer Reise in die Niederlande geändert haben. Bevor Sie die Anfrage absenden, benötigen Sie eine afspraak maken an einem IND-Schalter.
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