Wenn sich ein ausländischer Gast, der ein Visum benötigt, in den Niederlanden aufhält, zum Beispiel Ihr Partner, Ihre Familie oder ein Freund, möchten Sie vielleicht mit ihm oder ihr innerhalb Europas reisen. Reisen mit Ihrem Visum in Schengen-Länder sind möglich, weil a Schengen-Visum gilt für das Ganze Schengen-Raum, also ein wichtiger Teil Europas.
Sie können daher mit einem Visum für die Niederlande auch 26 weitere Länder besuchen, ein wichtiger Vorteil eines Schengen-Visums für einen kurzfristigen Aufenthalt. Hier erfahren Sie mehr über Reisen im Schengen-Raum mit einem Schengen-Visum.
Schengen-Länder
Die Niederlande sind Teil des Schengen-Raums. Der Schengen-Raum besteht aus mehreren europäischen Ländern. Innerhalb des Schengen-Raums gibt es keine Grenzkontrollen. Dies bedeutet, dass Bürger dieser Länder frei in die Länder des Schengen-Raums reisen können. Der Schengen-Raum besteht aus folgenden Ländern:
- Belgien
- Dänemark (ohne Färöer und Grönland)
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich (ohne Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Réunion)
- Griechenland
- Ungarn
- Italien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen (ohne Spitzbergen)
- Oostenrijk
- Polen
- Portugal (einschließlich Azoren und Madeira)
- Slovenië
- Slowakei
- Spanien (einschließlich Balearen und Kanarische Inseln)
- Tschechische Republik
- Island
- Schweden
- Schweiz
Reisepass erforderlich
Möchte eine visumpflichtige Person in die Niederlande oder in ein anderes Schengen-Land einreisen, ist stets ein gültiger Reisepass oder ein anderes Reisedokument erforderlich. Der Reisepass bzw. das Reisedokument darf nicht älter als 10 Jahre sein. Nach der Ausreise aus dem Schengen-Raum muss der Reisepass oder ein anderes Reisedokument noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Vergessen Sie nicht Ihre Reisekrankenversicherung!
De medizinische Reiseversicherung den Sie für die Beantragung eines Schengen-Visums ausstellen mussten, ist im gesamten Schengen-Raum gültig. Denken Sie daran, die Police bei Reisen im Schengen-Raum mitzunehmen. In einigen Ländern ist der Nachweis erforderlich, dass Sie über eine vollständige Versicherung für medizinische Notfallkosten und Rückführung verfügen.
Reisen mit Ihrem Visum in Schengen-Ländern
Mit einem gültigen „Single-Entry“-Visum können Sie einmalig in den Schengen-Raum einreisen. Sie dürfen sich höchstens 90 von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten. Während dieser 90 Tage können Sie in alle Schengen-Staaten reisen und sich dort aufhalten. Reisen Sie über ein anderes Land in den Schengen-Raum ein? Dann müssen Sie nachweisen, dass die Niederlande das Ziel sind. Reisen mit Ihrem Visum in Schengen-Staaten sind daher mit einem gültigen Reisepass und einem Kurzaufenthaltsvisum (Schengen-Visum) möglich.
Visum für die mehrfache Einreise für mehrere Reisen
Verfügt Ihr ausländischer Gast über ein Schengen-Visum für die mehrfache Einreise? Dann kann er oder sie mit diesem Visum auch mehrmals in den Schengen-Raum ein- und ausreisen. Bei der ersten Einreise in den Schengen-Raum muss der Ausländer nachweisen, dass die Niederlande das Ziel sind.
Sie benötigen kein Visum?
Besucher aus bestimmten Ländern außerhalb Europas können ohne Visum in die Niederlande einreisen freie Amtszeit Man darf sich höchstens 90 von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten. In diesem Zeitraum kann der Ausländer auch in den Schengen-Raum ein- und ausreisen.
Reisen mit einer vorläufigen Aufenthaltserlaubnis (mvv)
Mit einem gültigen MVV können Sie in die Niederlande und in andere Länder des Schengen-Raums ein- und ausreisen.
Reisen mit Aufenthaltserlaubnis
Mit einer gültigen niederländischen Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie sich maximal 90 Tage pro 180 Tage in allen Ländern des Schengen-Raums aufhalten.
Quelle: IND – Der obige Text dient nur zur Information, daraus können keine Rechte abgeleitet werden. Erkundigen Sie sich immer bei den offiziellen Behörden nach den aktuellen Vorschriften.
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