Reiseversicherung Schengen von der Allianz
Schließen Sie jetzt die Allianz Reiserisikoversicherung für Ihren ausländischen Gast ab!
✔︎ Erfüllt alle Voraussetzungen für ein Schengen-Visum.
✔︎ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
✔︎ Sie können die Police in der Zwischenzeit kostenlos ändern.
✔︎ VISA-GARANTIE: Sie zahlen nichts, wenn Ihr Visum abgelehnt wird.
✔︎ Die Sicherheit des größten Reiseversicherers der Welt: Allianz Global Assistance.
Prämie ab 2 € pro Tag
Ein Schengen-Reiseversicherung Auch ein Schengen-Visum können Sie hier schnell und günstig beantragen. Die Schengen-Reiseversicherung ist von der EU anerkannt und kann auch für einen Visumsantrag genutzt werden.
Eine Reiseversicherung für Schengen ist wichtig, wenn jemand die Niederlande oder ein anderes Schengen-Land besucht und von außerhalb der EU kommt. Diese Person muss auf Verlangen bei der Grenzkontrolle nachweisen können, dass sie oder er dies getan hat für medizinische Kosten versichert und Rückführung. Ist der Ausländer dazu nicht in der Lage, kann ihm die Weiterreise verweigert werden.
Was ist der Schengen-Raum oder die Schengen-Länder?
Der Schengen-Raum ist eine Zusammenarbeit von 26 europäischen Mitgliedstaaten, die eine gemeinsame Grenz- und Visapolitik haben. Wir nennen diese Länder Schengen-Länder of Schengener Staaten. Für die Mitgliedstaaten gelten daher die gleichen Visabestimmungen, die im gemeinsamen Visakodex, EU-Verordnung 810/2009/EG, festgelegt sind. Dadurch können sich Reisende im gesamten Schengen-Raum ohne gegenseitige Grenzkontrollen bewegen, Visuminhaber haben nur ein Visum – das Schengen-Visum – zum Überqueren der Außengrenze des Schengen-Raums erforderlich. Somit können Sie mit einem Visum insgesamt 1 Länder in Europa besuchen.
Eine Schengen-Reiseversicherung ist obligatorisch
Was viele nicht wissen: Jeder Reisende von außerhalb der EU muss nachweisen können, dass er versichert ist. Eine Reiseversicherung für Schengen ist obligatorisch. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ohne Visum reisen können oder ob Sie ein Visum benötigen. Eine Schengen-Reiseversicherung kann zwar im Herkunftsland abgeschlossen werden, ist aber bei einem niederländischen Versicherer zuverlässiger, da nicht alle Auslandsreiseversicherungen den EU-Bedingungen entsprechen.
Schengen-Reiseversicherung für einen Visumsantrag
Auf EU-Ebene wurde beschlossen, eine Reisekrankenversicherung zur Voraussetzung für die Erteilung eines Kurzaufenthaltsvisums (Schengen-Visum) zu machen. Daher muss der Antragsteller bei der Beantragung eines Kurzaufenthaltsvisums den Abschluss einer Schengen-Reiseversicherung nachweisen können. Eine Reiseversicherung für Schengen muss die folgenden EU-Bedingungen erfüllen:
- Die Gültigkeitsdauer dieser Reiseversicherung muss der gesamten Visumsdauer entsprechen.
- Die Reiseversicherung muss in allen Schengen-Staaten gültig sein (Mindestdeckung Europa).
- Die Reiseversicherung muss die Rückführungskosten und dringende medizinische Kosten abdecken.
- Die Deckung der medizinischen Kosten muss mindestens 30.000 € betragen.
Die Versicherung kann von einem Bürgen, Bürgen oder Familienmitglied in den Niederlanden abgeschlossen werden. Der Sponsor ist dann der Versicherungsnehmer und der Visumantragsteller der Versicherte. Die Schengen-Versicherungspolice kann dann an den Visumantragsteller weitergeleitet werden.
Bedingungen und Regeln für visumfreies Reisen
Obwohl Sie kein Visum benötigen, können Sie in Schiphol (Koninklijke Marechaussee), an der Grenze oder bei der Fremdenpolizei (AVIM) überprüft werden, ob Sie die Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt in den Niederlanden erfüllen. Folgende Unterlagen können angefordert werden:
- Ein gültiges Reisedokument, zum Beispiel ein Reisepass. Das Reisedokument muss noch 3 Monate nach Ende Ihres Aufenthalts in den Niederlanden gültig sein. Es sollte auch nicht älter als 10 Jahre sein.
- Beweise, die Ihren Reisezweck belegen. Zum Beispiel:
- Eine Reservierung für ein Hotel oder eine andere Unterkunft; oder
- Eine Einladung der Person, bei der Sie in den Niederlanden wohnen werden.
- Nachweis, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt in den Niederlanden, die Durchreise und/oder die Rückreise verfügen. Sie müssen nachweisen können, dass Sie Zugriff auf 55 € pro Tag haben. Dies kann zum Beispiel erfolgen: mit einem oder mehreren Kontoauszügen, Reiseschecks oder Bargeld. Garantiert jemand in den Niederlanden die Kosten für Ihre Reise und Unterkunft? Dann stellen Sie sicher, dass Sie das Formular „Bürgschafts- und/oder Privatunterkunftsnachweis“ bei sich haben. Eine Beglaubigung der Unterschrift bei der Gemeinde ist dann nicht zwingend erforderlich.
- Eine Kopie des Nachweises von a Schengen-Reiseversicherung das in deinem Namen geschlossen ist. Die Person in den Niederlanden, die Sie einlädt, kann die Versicherung auch für Sie abschließen. Die Schengen-Reisekrankenversicherung deckt mindestens 30.000 € für medizinische Kosten im Schengen-Raum ab. Die Versicherung übernimmt in jedem Fall folgende Kosten:
- Kosten für die Rückkehr in das Herkunftsland aus medizinischen Gründen.
- Dringende medizinische Versorgung.
- Notfallbehandlung im Krankenhaus.
- Nachweise, die belegen, dass Sie ausreichende Gründe haben, in Ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückzukehren. Zum Beispiel:
- Eine Arbeitgebererklärung.
- Nachweis über die Einschreibung einer Schule für schulpflichtige Kinder.
- Nachweis des Eigentums an einer selbst bewohnten Wohnung und/oder einer anderen Immobilie.
- Eine Option oder (vorläufige) Reservierung eines Rückflugtickets.
Schließen Sie hier Ihre Schengen-Reiseversicherung ab
De Reiserisikoversicherung der Allianz ist eine ausgezeichnete Schengen-Reiseversicherung, erfüllt alle Anforderungen und wird immer von der niederländischen Botschaft und VFS Global akzeptiert.
Was deckt die Reiserisikoversicherung für Schengen ab?
Prämie pro Person und Tag | ab € 2,- | |
Höchstalter bis | 70 Jahre | |
SOS-Kosten (einschließlich Hilfe, Rettung und Suche) | ✔ | |
Medizinische Kosten (einschließlich Krankenhaus, Facharzt und Ärzte) | ✔ | |
Krankheit, Unfall oder Verlust des Versicherten | ✔ | |
Unfall oder Tod der nicht mitreisenden Familie des Versicherten | ✔ | |
Tod der mitversicherten Reisebegleitung | ✔ | |
Rückführung (einschließlich Ambulanzflugzeug und Transport sterblicher Überreste) | ✔ | |
Kosten für Beerdigung/Einäscherung und Reisekosten für die Familie | ✔ | |
Reisedokumente (Anschaffungskosten) | ✔ | |
Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel | ✔ | |
Schäden an Unterkünften | ✔ | |
Schäden an versichertem Eigentum im Herkunftsland | ✔ | |
Zwangsverzögerung | ✔ | |
Optionen zur Versicherung: | ||
Wintersport und Spezialsportarten | ✔ | |
Stornierung | ✔ | |
Weltweite Berichterstattung | ✔ |
Lesen Sie die Versicherungsbedingungen für die maximale Erstattung und etwaige Ausschlüsse.
Premium-Schengen-Reiseversicherung
Kommt Ihr ausländischer Besucher aus Europa, der Türkei, Syrien, dem Libanon, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien oder Marokko? Dann zahlen Sie für die Schengen-Reiseversicherung nur 2 € pro Tag und Person. Kommt Ihr Gast aus anderen als den genannten Ländern, zahlen Sie 3 € pro Person und Tag. Bitte beachten Sie: Der Abschluss einer Schengen-Reiseversicherung ist nur für Personen unter 70 Jahren möglich.
Schließen Sie hier eine günstige Reiseversicherung für Schengen ab
Auf dieser Website können Sie ganz einfach eine niederländische Schengen-Reiseversicherung für einen ausländischen Besucher abschließen. Möglicherweise sind Sie Versicherungsnehmer (Prämienzahler) und Ihr ausländischer Gast ist dann der Versicherte. Sie schließen die Police ab und senden sie an den Visumantragsteller (auch per E-Mail möglich, da Sie die Police als digitale Datei erhalten). Sie erhalten die Police schnell. Wenn Sie heute eine Police beantragen, erhalten Sie diese noch am selben oder am nächsten Tag. Nachfolgend können Sie die Schengen-Reiseversicherung abschließen.
Schließen Sie hier eine Reisekrankenversicherung ab!
Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine internationale Reisekrankenversicherung für ausländische Reisende unter 70 Jahren, die nicht in den Niederlanden leben. Die Versicherung ist die beste Wahl für die Beantragung eines Schengen-Visums und erfüllt alle Anforderungen.
Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
√ EU-zugelassene Krankenversicherung für ausländische Reisende.
√ Schengen-Visumgarantie: Im Falle einer Visumablehnung müssen Sie nicht zahlen.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Versicherungsbedingungen in Niederländisch und/oder Englisch.
√ Erweiterbar mit Abdeckung für Spezialsportarten und Weltabdeckung.
√ Eine Reiserücktrittsversicherung ist möglich (vorausgesetzt, die Reise wird bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht).
Versicherungskarte Reiserisikoversicherung »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung auf Niederländisch »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung in Englisch »
Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherungs- und Assistance-Anbieter der Welt. Die vertrauenswürdige Adresse für den Online-Abschluss einer Reisekrankenversicherung!
Medizinische Reiseversicherung und Garantie
Wenn Sie einen ausländischen Gast oder Partner garantieren, der die Niederlande besuchen möchte, ist es ratsam, selbst eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Dies ist nicht nur eine Voraussetzung für den Visumantrag Ihres Gastes, sondern bietet Ihnen auch finanziellen Schutz. Als Bürge haften Sie finanziell für alle medizinischen Kosten, die Ihrem Gast während seines Aufenthalts in den Niederlanden entstehen, und diese Kosten können erheblich sein.
Indem Sie die Versicherung selbst abschließen und die Police per E-Mail an den Visumantragsteller senden, haben Sie die Kontrolle über den Prozess. Es empfiehlt sich, sicherzustellen, dass Sie der Versicherungsnehmer (die Person, die die Prämie zahlt) und Ihr Gast die versicherte Person ist. Ein großer Vorteil dabei ist, dass etwaige Schadenszahlungen an Sie überwiesen werden und nicht auf das Bankkonto Ihres Gastes.
Eine gute Option für diese Situation ist die von uns angebotene Schengen-Versicherung. Dies ist eine ausgezeichnete Reisekrankenversicherung, die speziell für die Beantragung eines Schengen-Visums entwickelt wurde. Es bietet den notwendigen Versicherungsschutz und erfüllt die Voraussetzungen für die Erteilung eines Schengen-Visums. Durch den Abschluss dieser Versicherung stellen Sie sicher, dass Sie die Visumsanforderungen erfüllen und sich und Ihren Gästen während ihres Aufenthalts in den Niederlanden finanziellen Schutz bieten.
SSchließen Sie eine Schengen-Versicherung bei einem niederländischen Versicherer ab
Der Abschluss einer Schengen-Krankenversicherung bei einem niederländischen Versicherer hat mehrere Vorteile, insbesondere für diejenigen, die einen ausländischen Gast oder Partner versichern. Einige wichtige Vorteile sind:
- Niederländisches Recht: Wenn Sie sich für einen niederländischen Versicherer entscheiden, unterliegt die Versicherung dem niederländischen Rechtssystem. Das bedeutet, dass Sie als Verbraucher durch das niederländische Recht geschützt sind, das Ihnen Rechte und Garantien bietet.
- Strenge Aufsicht: Niederländische Versicherer stehen unter strenger Aufsicht niederländischer Aufsichtsbehörden, wie der niederländischen Behörde für Finanzmärkte (AFM) und der De Nederlandsche Bank (DNB). Diese Aufsicht stellt sicher, dass diese Versicherer zuverlässig sind und hohe Qualitäts- und Integritätsanforderungen erfüllen.
- Zuverlässigkeit: Im Allgemeinen gelten niederländische Versicherer als zuverlässiger als einige ausländische Versicherer. Dies ist auf die strenge Aufsicht und den guten Ruf des niederländischen Versicherungsmarktes zurückzuführen.
- Einfache Kommunikation: Wenn Sie eine Versicherung bei einem niederländischen Versicherer abschließen, können Sie in Ihrer eigenen Sprache kommunizieren. Dies ist insbesondere bei Fragen, Problemen oder Reklamationen hilfreich. Es verhindert Sprachbarrieren und macht den Prozess einfacher und verständlicher.
- Keine Gebühren für Auslandsgespräche: Sie müssen bei Fragen oder Reklamationen nicht im Ausland anrufen, was Kosten und mögliche Komplikationen bei Auslandsgesprächen vermeidet.
All diese Faktoren machen den Abschluss einer Schengen-Reiseversicherung bei einem niederländischen Versicherer zu einer attraktiven Wahl, insbesondere bei hohen Kosten oder komplexen Situationen. Es bietet Sicherheit, Komfort und Zugänglichkeit und trägt zu einer reibungsloseren Erfahrung sowohl für den Bürgen als auch für den Visumantragsteller bei.
Was ist versichert?
Die „Reiserisikoversicherung“ ist eine umfassende Auslandskrankenversicherung für Ausländer. Die Reiseversicherung bietet einen ausgewogenen Schutz gegen die finanziellen Risiken Krankheit und Tod, wie zum Beispiel:
- SOS-Gebühren (einschließlich Hilfeleistung, Rettung und Suche).
- Medizinische Ausgaben* (einschließlich Krankenhaus, Facharzt und Ärzte).
- Repatriierung (einschließlich Ambulanzflugzeug und Transport sterblicher Überreste).
- Kosten für Bestattung oder Einäscherung und Ankunft der Familie.
* Medizinische Kosten sind finanzielle Entschädigungen für Ärzte (Honorare) und Kosten für:
- Krankenhausaufenthalt;
- Operation und OP-Saalnutzung;
- verordnete Röntgen- und radioaktive Bestrahlungen;
- verschreibungspflichtige Medikamente, Bandagen und Massagen;
- medizinisch notwendiger Transport, einschließlich aller medizinisch notwendigen Evakuierungen und Transporte von einer Skipiste.
Auch Ihre Reisedokumente (Einkaufskosten, Laissez-Passer, Ersatzvisum oder andere offizielle Reisedokumente), Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel sowie Schäden an der Unterkunft sind versichert. Folgendes wird ebenfalls abgedeckt:
- Krankheit, Unfall oder vermisste Person des Versicherten;
- Tod des Versicherten, Krankheit, Unfall oder Tod der nicht mitreisenden Familie des Versicherten;
- Tod einer mitversicherten Reisebegleitung;
- Schäden am Eigentum des Versicherten im Wohnsitzland;
- Kosten aufgrund erzwungener Verzögerung.
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