Wer ab Mitte 2024 bis Europa möchte reisen und benötigt kein Visum, muss 30 europäische Länder besuchen, u. a ETIAS-Reisegenehmigung notwendig. Wie dieses Verfahren abläuft und wie Sie eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen können, lesen Sie hier.
Die ETIAS-Reisegenehmigung ist eine Einreisevoraussetzung für visumfreie Bürger, die in eines der 30 europäischen Länder reisen. Diese Erlaubnis ist an den Reisepass des Reisenden gebunden und maximal drei Jahre bzw. bis zum Ablauf des Reisepasses gültig. Wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten, müssen Sie eine neue ETIAS-Reisegenehmigung beantragen.
Mit einer gültigen ETIAS-Reisegenehmigung können Sie beliebig oft für einen Kurzaufenthalt in das Hoheitsgebiet dieser europäischen Länder einreisen, in der Regel bis zu maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Es bietet jedoch keinen garantierten Zugang. Bei Ihrer Ankunft wird Sie ein Grenzbeamter bitten, Ihren Reisepass und alle anderen Dokumente vorzuzeigen, z medizinische Reiseversicherung.
Europäische Länder, die eine ETIAS-Reisegenehmigung benötigen
Wenn Sie ab media 2024 als von der Visumpflicht befreite Person in eines der unten aufgeführten Länder einreisen möchten, müssen Sie zunächst einen Antrag stellen ETIAS anfordern:
ÖSTERREICH | BULGARIEN | DÄNEMARK |
ESTLAND | FRANKREICH | GRIECHENLAND |
ISLAND | LETTLAND | LITAUEN |
MALTA | NEDERLAND | POLEN |
RUMÄNIEN | SLOWENIEN | SCHWEDEN |
BELGIEN | KROATIEN | TSCHECHIEN |
DEUTSCHLAND | UNGARN | ITALIEN |
LIECHTENSTEIN | LUXEMBURG | NORWEGEN |
PORTUGAL | SLOWAKEI | SCHWEIZ |
ZYPERN | FINNLAND | SPANIEN |
Visumfreie Staatsangehörige, die ein ETIAS beantragen müssen
Staatsangehörige eines dieser visumfreien Länder müssen eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen:
Albanië | Argentinien | Australien |
Bahamas | Barbados | Bosnien und Herzegowina |
Brasilien | Brunei | Kanada |
Chile | Kolumbien | Costa Rica |
Dominica | El Salvador | Georgia |
Grenada | Guatemala | Honduras |
Sonderverwaltungszone Hongkong | Israel | Japan |
Kiribati | Sonderverwaltungszone Macau | Malaysia |
Marshall-Inseln | Mauritius | Mexiko |
Mikronesien | Moldawien | Montenegro |
Nauru | Neuseeland | Nicaragua |
Nordmakedonien | Palau- | Panama |
Paraguay | Peru | St. Kitts und Nevis |
St. Lucia | St. Vincent | Samoa |
Servië | Seychellen | Singapur |
Salomonen | Südkorea | Taiwan Zigaretten |
Timor Leste | Tongo | Trinidad und Tobago |
Tuvalu | Ukraine | Vereinigte Arabische Emirate |
Vereinigtes Königreich | Verenigde Staten van Amerika | Uruguay |
Venezuela | Antigua und Barbuda |
Beantragen Sie ein ETIAS
Die Beantragung einer ETIAS-Reisegenehmigung muss online erfolgen, was direkt über das EU-Portal oder über einen Vermittler erfolgen kann. Die meisten Anfragen werden innerhalb von Minuten bearbeitet. Allerdings kann die Bearbeitung Ihrer Anfrage länger dauern. In diesem Fall erhalten Sie innerhalb von vier Tagen eine Entscheidung. Bitte beachten Sie, dass sich diese Frist um bis zu 14 Tage verlängern kann, wenn zusätzliche Informationen oder Unterlagen von Ihnen angefordert werden, bzw. um bis zu 30 Tage, wenn Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Es ist daher ratsam, rechtzeitig vor Ihrer geplanten Reise eine ETIAS-Reisegenehmigung zu beantragen.
Nach der Bewerbung und Zuteilung
Nach dem Absenden Ihres Antrags erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Ihrer eindeutigen ETIAS-Antragsnummer. Bewahren Sie diese Nummer zur späteren Verwendung gut auf. Sobald Ihre Bewerbung bearbeitet wurde, erhalten Sie eine weitere E-Mail mit Informationen über das Ergebnis. Stellen Sie beim Erhalt Ihrer ETIAS-Reisegenehmigung sicher, dass Ihr Name, Ihre Passnummer und andere Informationen korrekt sind: Wenn ein Fehler gemacht wurde, wird Ihnen der Grenzübertritt nicht gestattet.
Gültigkeitsdauer Ihres ETIAS
Ihre ETIAS-Reisegenehmigung ist drei Jahre lang gültig oder bis das Reisedokument, das Sie bei Ihrem Antrag verwendet haben, abläuft – je nachdem, was zuerst eintritt. Es ist für Kurzaufenthalte gedacht: Eine gültige ETIAS-Reisegenehmigung berechtigt Sie zu einem Aufenthalt von maximal 180 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen in den europäischen Ländern, die ETIAS erfordern. Sie müssen während Ihres gesamten Aufenthalts im Besitz einer gültigen ETIAS-Reisegenehmigung sein. Sie können jederzeit aus Europa ausreisen und nach Europa zurückkehren, solange Sie diese Frist einhalten.
Bei der Ankunft an der Grenze in Europa
Da Ihre ETIAS-Reisegenehmigung mit Ihrem Reisedokument verknüpft ist, stellen Sie sicher, dass Sie dasselbe Dokument bei sich haben, das Sie in Ihrem ETIAS-Antrag verwendet haben. Andernfalls ist es Ihnen nicht gestattet, Ihren Flug, Bus oder Schiff zu besteigen oder in eines der europäischen Länder einzureisen, in denen ETIAS erforderlich ist. Der Besitz einer gültigen ETIAS-Reisegenehmigung garantiert keine automatische Einreise in die 30 europäischen Länder.
ETIAS-Checkliste
Ihre ETIAS-Checkliste:
- Beantragen Sie rechtzeitig eine ETIAS-Reisegenehmigung – bevor Sie Ihr Ticket kaufen oder Ihre Unterkunft buchen.
- Stellen Sie sicher, dass die Angaben in Ihrem Reisepass mit denen in Ihrer ETIAS-Genehmigung übereinstimmen. Wenn diese nicht übereinstimmen, wird Ihnen die Einreise und die Einreise an die Grenze verweigert.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre ETIAS-Reisegenehmigung noch gültig ist.
- Prüfen Sie, wie lange Sie in den europäischen Ländern bleiben können, in denen ETIAS erforderlich ist.
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass noch drei Monate nach Ihrer geplanten Ausreise aus den europäischen Ländern, in denen ETIAS erforderlich ist, gültig ist. Andernfalls wird Ihnen die Einreise an der Grenze verweigert (es gelten Ausnahmen).
Quelle: https://travel-europe.europa.eu/etias_nl

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