Ein Ausländischer Gast, der von der Visumpflicht befreit ist darf maximal 90 Tage in den Niederlanden bleiben und muss dann unser Land für mindestens 90 Tage verlassen, bevor er oder sie wieder einreisen darf. Diese Regelung gilt für den gesamten Schengen-Raum.
Die 90 Tage, die ein ausländischer Gast in den Niederlanden bleiben darf, bezeichnen wir als „freien Zeitraum“. Es können zwingende Gründe für eine Verlängerung dieser Freifrist vorliegen, beispielsweise weil der Ausländer schwer erkrankt ist. Denken Sie daran, dass Sie immer die Erlaubnis des IND einholen müssen, um den kostenlosen Zeitraum zu überschreiten. Wenn Sie dies nicht tun, bleibt der ausländische Gast illegal in den Niederlanden und das kann weitreichende Folgen haben, wie zum Beispiel ein (vorübergehendes) Einreiseverbot.
Wie lange kann man ohne Visum in den Niederlanden bleiben?
Ein ausländischer Besucher/Tourist darf sich maximal 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten. In diesem Zeitraum können Sie auch in den Schengen-Raum ein- und ausreisen. Die 90 Tage (Freilaufzeit) können auf 180 Tage verteilt, aber auch am Stück genutzt werden. Wenn Sie sich 90 Tage hintereinander in den Niederlanden/im Schengen-Raum aufhalten, müssen Sie daher 90 Tage warten, bevor Sie in die Niederlande oder in andere Länder des Raums zurückkehren Schengen-Raum kann reisen.
Es kann zwingende Gründe dafür geben, dass Sie die Niederlande nicht verlassen können. In diesem Fall können Sie beim IND eine Verlängerung des kostenlosen Zeitraums beantragen, dies ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft.
Bedingungen verlängern die kostenlose Laufzeit
Für die Verlängerung des Gratiszeitraums gelten folgende Bedingungen:
- Es ist eine ganz besondere und unerwartete Situation eingetreten. Aufgrund einer schweren Krankheit, höherer Gewalt oder sehr wichtiger persönlicher Gründe ist es Ihnen nicht möglich, die Niederlande zu verlassen. Sie sollten immer begründen, warum Sie länger bleiben möchten.
- Der Gratiszeitraum verlängert sich um maximal 90 Tage. Sie dürfen sich nicht länger als 180 Tage im Schengen-Raum aufhalten.
- Sie müssen innerhalb des 90-tägigen kostenlosen Zeitraums eine Verlängerung beantragen. Warten Sie also nicht, bis dieser Zeitraum abgelaufen ist.
- Sie haben genug Geld, um Ihren Aufenthalt in den Niederlanden zu bezahlen. Dieser beträgt mindestens 55 € pro Tag. Sie haben selbst nicht genug Geld? Jemand kann Ihnen auch garantieren. Diese Person ist dann für die Zahlung Ihrer Kosten verantwortlich.
- Sie verfügen über eine Reisekrankenversicherung. Dies muss auch die zusätzliche Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum abdecken. Werden Sie hier medizinisch behandelt? Dann weisen Sie nach, dass die Versicherung die Behandlungskosten übernimmt. Oder dass Sie die Kosten auf andere Weise bezahlen.
- Ihr Reisepass ist am neuen geplanten Ausreisedatum noch mindestens 3 Monate gültig.
- Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Sie andere Gründe haben, Ihren Freizeitraum zu verlängern. Zum Beispiel Hinweise darauf, dass Sie illegal in den Niederlanden leben wollen.
- Sie arbeiten nicht in einer Weise, die nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht zulässig ist.
- Sie stellen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit dar.
Dokumente, die Sie zur Verlängerung der kostenlosen Laufzeit benötigen
Mit Unterlagen weisen Sie nach, dass Sie die Voraussetzungen für eine Verlängerung erfüllen. Für die Beantragung einer Verlängerung des Freisemesters benötigen Sie diese Unterlagen:
- Ein gültiger Reisepass.
- Dokumente, mit denen Sie zeigen, welche besondere und unerwartete Situation vorliegt. Zum Beispiel Flugdaten, eine Stellungnahme eines Facharztes oder Allgemeinarztes, eine Todesanzeige, eine Einladung eines Unternehmens.
- Dokumente, mit denen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichend Geld für Ihren Aufenthalt in den Niederlanden und für Ihre Rückreise verfügen.
- Ein medizinische Reiseversicherung Für den zusätzlichen Zeitraum, in dem Sie hier bleiben.
So beantragen Sie die Verlängerung der kostenlosen Laufzeit
Eine Verlängerung Ihres Freizeitraums können Sie am IND-Schalter beantragen. Rufen Sie das IND an, um einen Termin zu vereinbaren.
Kostenlose Laufzeitverlängerungskosten
Die Verlängerung der kostenlosen Laufzeit ist kostenlos.
Entscheidung über Ihre Bewerbung
Bringen Sie am Tag des Termins die gewünschten Unterlagen mit. Das IND wird Ihre Anfrage sofort beim Termin prüfen. Die Entscheidung ist positiv oder negativ.
- Der Bescheid fällt positiv aus: Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Verlängerung des Freizeitraums. Als Nachweis der Verlängerung erhalten Sie einen Aufkleber in Ihrem Reisepass.
- Der Bescheid fällt negativ aus: Sie erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Verlängerung des Freizeitraums. Der IND-Mitarbeiter wird Ihnen mitteilen, warum die kostenlose Zeit nicht verlängert wurde. Sie müssen die Niederlande noch vor Ablauf der Freifrist verlassen.
Änderung der Bedingungen für visumfreies Reisen im Jahr 2023
Reisende, die ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen dürfen, müssen ab Mitte 2023 für den Besuch dieser Schengen-Staaten eine vorherige Genehmigung beantragen. Die Reisegenehmigung beantragen Sie über das Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS). Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden. Wann genau die Änderung in Kraft treten wird, ist noch nicht bekannt.
Gesetze und Regeln

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