Voraussetzungen für eine obligatorische Reisekrankenversicherung Schengen-Visum


Obligatorische Reisekrankenversicherung Allianz
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✔︎ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
✔︎ Sie können die Police in der Zwischenzeit kostenlos ändern.
✔︎ VISA-GARANTIE: Sie zahlen nichts, wenn Ihr Visum abgelehnt wird.
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Prämie ab 2 € pro Tag
Seit dem 1. Juni 2004 ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung für die Beantragung eines Kurzaufenthaltsvisums (Schengen-Visum) verpflichtend.
Bei der Beantragung eines Schengen-Visums muss der Antragsteller nachweisen können, dass a Eine Reisekrankenversicherung wurde abgeschlossen. Dies kann durch Vorlage der Originalpolice erfolgen.
Bedingungen für die Krankenversicherung Schengen-Visum
Die Krankenversicherung muss folgende Bedingungen erfüllen:
- Die Gültigkeitsdauer der Versicherung muss der gesamten Visumsdauer entsprechen.
- Die Versicherung muss in allen Schengen-Staaten gültig sein.
- Die Reisekrankenversicherung muss die Rückführungskosten und dringende medizinische Ausgaben abdecken.
- Die Deckung der medizinischen Kosten muss mindestens 30.000 € betragen.


Medizinische Reiseversicherung, Scheng-Visum
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Wie kann man eine Krankenversicherung abschließen?
Die Reisekrankenversicherung kann von einem Bürgen, Sponsor oder Familienmitglied in den Niederlanden abgeschlossen werden. Der Sponsor ist dann der Versicherungsnehmer und der Visumantragsteller der Versicherte. Die Politik der Krankenversicherung kann an den Visumantragsteller weitergeleitet werden, damit dieser die Police zur Botschaft oder zu VFS Global bringen kann.
Die Police für eine Reisekrankenversicherung und die Versicherungsbedingungen können in niederländischer oder englischer Sprache verfasst sein.
Hier erfahren Sie, was Sie über eine Reisekrankenversicherung wissen müssen
Wir haben die wichtigsten Fakten zur Reisekrankenversicherung für die Beantragung eines Schengen-Visums aufgelistet:
- Wenn Ihr ausländischer Gast ein Schengen-Visum beantragen muss, ist eine Reisekrankenversicherung obligatorisch.
- Sie können für Ihren ausländischen Gast eine Reisekrankenversicherung abschließen und die Prämie bezahlen.
- Bestehende Beschwerden, Erkrankungen und Beschwerden, die bereits zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns oder davor bestanden, sind nicht versichert und daher nicht erstattungsfähig. Dies gilt auch für Medikamente, die eingesetzt werden. Schecks und eine (Krankenhaus-)Geburt eines ausländischen Versicherten sind daher auch von dieser Art der Reiseversicherung ausgeschlossen.
- Die Reisekrankenversicherung für die Beantragung eines Schengen-Visums ist ausschließlich für plötzliche und unerwartete medizinische Kosten während eines Aufenthalts in den Niederlanden oder anderen Schengen-Staaten gedacht.
- Bevor Sie die Police abschließen, sollten Sie die Deckungsübersicht und die Versicherungsbedingungen gelesen haben, damit Sie wissen, wofür Ihr Gast versichert ist und was nicht.
- Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer, ob Sie im Falle einer negativen Visumsentscheidung die Prämie zurückerhalten. Ein Visumantrag kann abgelehnt werden. In diesem Fall wünschen Sie eine Rückerstattung der von der Versicherung gezahlten Prämie.

Schließen Sie hier eine Reisekrankenversicherung ab!
Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine internationale Reisekrankenversicherung für ausländische Reisende unter 70 Jahren, die nicht in den Niederlanden leben. Die Versicherung ist die beste Wahl für die Beantragung eines Schengen-Visums und erfüllt alle Anforderungen.
Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
√ EU-zugelassene Krankenversicherung für ausländische Reisende.
√ Schengen-Visumgarantie: Im Falle einer Visumablehnung müssen Sie nicht zahlen.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Versicherungsbedingungen in Niederländisch und/oder Englisch.
√ Erweiterbar mit Abdeckung für Spezialsportarten und Weltabdeckung.
√ Eine Reiserücktrittsversicherung ist möglich (vorausgesetzt, die Reise wird bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht).
Versicherungskarte Reiserisikoversicherung »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung auf Niederländisch »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung in Englisch »
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