Ab 2024 müssen Reisende aus mehr als 60 Ländern ohne Visumpflicht eine Reisegenehmigung für ihre Reise nach Europa beantragen. Diese Einwilligung wird durch das Europäische Reiseinformations- und Einwilligungssystem (ETIAS) verarbeitet. Der Zweck von ETIAS ist die Erhöhung der Sicherheit innerhalb Europas. Dies geschieht durch die Überprüfung visumfreier Reisender vor ihrer Reise.
Um Europa sicherer zu machen, richtet die Europäische Union seit November 2016 ein neues Einreise- und Ausreisesystem (EES) und ein Reisegenehmigungssystem (ETIAS) ein.
Das neue Einreise-/Ausreisesystem erfasst automatisch jedes Mal, wenn Reisende aus Ländern außerhalb der EU eine EU-Grenze überqueren – sowohl diejenigen, die für einen Kurzaufenthalt ein Visum benötigen, als auch diejenigen, die kein Visum benötigen. Dieses neue System ersetzt das alte „Stempel“-System.
ETIAS hingegen wird sich mehr auf Reisende konzentrieren, die kein Visum erforderlich haben. Vor ihrer Reise müssen sich diese Reisenden einer Sicherheitskontrolle und einer Migrations-, Gesundheits- und Sicherheitsrisikobewertung unterziehen. Die von diesem neuen Verfahren betroffenen Reisenden müssen ein Online-Formular mit persönlichen Daten und anderen Hintergrundinformationen wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Nationalität, Reisedokument, Beruf, Ausbildung usw. ausfüllen. Anhand dieser Prüfung wird dann festgestellt, ob eine Reisegenehmigung erteilt oder verweigert wird. Diese Reisegenehmigung ist dann Bestandteil der Bedingungen für einen Kurzaufenthalt.
Das ETIAS-Netzwerk ist umfangreich. Es besteht aus der ETIAS-Zentraleinheit, verwaltet von Frontex, nationale ETIAS-Einheiten in 30 europäischen Ländern und das umfangreiche Informationssystem, das von entwickelt und gepflegt wird eu-LISA.
Wie funktioniert es?
Visumfreie Reisende, die nach Europa reisen möchten, müssen sich sowohl vor der Abreise als auch an der Grenze mit ETIAS befassen.
Vor der Abreise
Visumfreie Bürger aus mehr als 60 Ländern erhalten eine ETIAS-Reisegenehmigung müssen einen Antrag stellen, bevor sie in eines der 30 europäischen Länder reisen können.
ETIAS gleicht die Angaben des Antragstellers mit den Daten in anderen EU-Systemen, wie z.B. dem, ab Schengener Informationssystem (Schwester), Visa-Informationssystem (VIS) und Einreise-/Ausreisesystem (EES). Sollten sich aus dem Antrag Bedenken ergeben, wird dieser von der ETIAS-Zentralstelle geprüft und zur endgültigen Entscheidung an die zuständige nationale ETIAS-Stelle weitergeleitet.
Es wird erwartet, dass die meisten Anträge (ca. 97 %) innerhalb von Minuten automatisch genehmigt werden. Die restlichen 3 % werden manuell von der ETIAS-Zentraleinheit und den nationalen Einheiten überprüft.
Reisende ohne gültige Reisegenehmigung werden vom Beförderer (z. B. einer Fluggesellschaft, einem Bus- oder Fährunternehmen) nicht zugelassen.
An der Grenze
Wenn ein Reisender ohne Visum an der Grenze eines der 30 europäischen Länder ankommt, in denen ETIAS erforderlich ist, scannen die Grenzschutzbeamten seine Reisedokumente elektronisch und registrieren sie im EES, wodurch eine Anfrage an ETIAS ausgelöst wird. Wenn der Reisende über eine gültige Reisegenehmigung verfügt, kann er die Grenze passieren, sofern auch alle anderen Einreisebedingungen erfüllt sind.
Weitere Informationen darüber, was ETIAS für Reisende aus visumfreien Ländern bedeutet, finden Sie auf der offiziellen Website ETIAS-Website.
Die Rolle von Frontex in ETIAS
Frontex ist ein wichtiger Akteur im ETIAS-Programm. Diese Organisation verwaltet die ETIAS-Zentraleinheit, die rund um die Uhr für die Bearbeitung von ETIAS-Anträgen und die Unterstützung von Reisenden und Beförderern zur Verfügung steht.
Die ETIAS-Zentraleinheit hat außerdem die Aufgabe, potenzielle Risiken, Risikoindikatoren und Überprüfungsregeln zu identifizieren. Diese Elemente werden verwendet, um Reisende in Bereichen wie illegale Einwanderung, Sicherheit und große Gesundheitsrisiken zu bewerten. Darüber hinaus befasst sich diese Einheit mit der Aktualisierung der Inhalte des Beamten ETIAS-Website und stellt sicher, dass alle Informationen im System korrekt und aktuell sind.
Quelle: Europäische Union

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