Versicherungsantrag Visum Niederlande
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Wenn ein Partner, ein Familienmitglied oder ein Freund, der ein Visum benötigt, in die Niederlande reisen möchte, müssen die notwendigen Vorkehrungen im Voraus getroffen werden. Ob jemand ein Visum benötigt, hängt von ihm selbst ab Staatsangehörigkeit.
Um in die Niederlande reisen zu können, muss ein ausländischer Gast, der einem Visum unterliegt, über ein Visum verfügen Kurzaufenthaltsvisum anzufordern. Wir nennen dies auch ein Schengen-Visum, da Sie mit diesem Visum nicht nur Zugang zu den Niederlanden erhalten, sondern das Visum für alle gültig ist 26 Schengen-Länder in Europa.
Ein Schengen-Visum ist maximal 90 Tage gültig. Danach muss der Visuminhaber ausländischer Gast Verlassen Sie den Schengen-Raum für weitere 90 Tage, danach können Sie mit einem gültigen Visum wieder in die Niederlande einreisen.
Beantragen Sie rechtzeitig ein Visum für die Niederlande
Ein Visumantrag für die Niederlande kann frühestens 6 Monate und spätestens 15 Kalendertage vor Beginn des geplanten Reisetermins gestellt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Abreisetermin einzureichen.
Sie können ein Schengen-Visum bei der niederländischen Botschaft in dem Land beantragen, in dem Ihr ausländischer Gast lebt. Normalerweise hat die niederländische Botschaft die Visabearbeitung an einen externen Dienstleister wie VFS Global ausgelagert. Sie bearbeiten den Visumantrag, prüfen, ob alle Unterlagen beiliegen und leiten ihn nach Den Haag weiter. Visumanträge werden dort von der Consular Service Organization (CSO) bearbeitet, einer unabhängigen Serviceeinheit innerhalb des Außenministeriums. Anschließend wird der Reisepass des Visumantragstellers zusammen mit einem Anschreiben über die Erteilung oder Ablehnung des Visums an VFS Global zurückgesendet.
Der Visumantrag muss vollständig sein und Belege enthalten
Ein Visumantrag beginnt mit dem Ausfüllen eines Visumantragsformulars und dem anschließenden Sammeln der erforderlichen Dokumente, wie z. B. dem Nachweis einer Reisekrankenversicherung. Nutzen Sie am besten die Checkliste des Auswärtigen Amtes. Denken Sie daran, dass Sie den Zweck des Besuchs nachweisen müssen und auch nachweisen können müssen, dass Ihr ausländischer Gast in sein Herkunftsland zurückkehren wird.
Welche Voraussetzungen muss ein Visumantrag erfüllen?
Sie benötigen einen gültigen Reisepass, der nicht älter als 10 Jahre ist. Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die internationalen Beziehungen eines der Schengen-Staaten darstellen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Voraussetzungen, die Sie hier nachlesen können: zum Visumverfahren »
Was kostet ein Visum für die Niederlande?
Ein Visum für einen Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage) kostet 80 € Für Kinder von 6 bis 12 Jahren: 40 € Für Kinder bis 6 Jahre: 0 € Die Kosten für die VFS-Servicegebühr Global können sich auf a belaufen maximal 40 € (die Hälfte der Gebühr für einen Visumantrag). Beachten Sie jedoch, dass auch zusätzliche Kosten anfallen, beispielsweise für den Abschluss eines Reisekrankenversicherung für den Ausländer.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Visumantrags für die Niederlande?
Im Normalfall trifft die Botschaft innerhalb von 15 Kalendertagen eine Entscheidung. Dieser Entscheidungszeitraum ist gesetzlich festgelegt und im Europäischen Visakodex enthalten (Laufzeit Verordnung (EG) 810/2009). Die gerichtliche Entscheidungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Visumantrag bei der Botschaft eingeht. In manchen Fällen ist mehr Zeit für die Recherche erforderlich. In diesem Fall kann die Entscheidungsfrist auf maximal 30 Tage verlängert werden. In diesem Fall werden Sie vom IND benachrichtigt. Sollten zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, kann diese Frist in Ausnahmefällen auf 60 Tage verlängert werden.
Was tun, wenn Ihr Visumantrag für die Niederlande abgelehnt wurde?
Sollten Sie die Voraussetzungen nicht (vollständig) erfüllen, erhalten Sie leider kein Visum. Diese Entscheidung wird in einem Brief festgehalten: die Entscheidung. Sie können diese Entscheidung ertragen widersprechen und/oder einen neuen Antrag stellen.
Einspruch kann auch ein gesetzlicher Vertreter, ein besonders Gemäßigter oder ein Rechtsanwalt einlegen. Die Berufung muss innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der Entscheidung an folgende Adresse zu senden:
IND-Visa-Service
PO 2
9560 AA TER APEL
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