Häufig gestellte Fragen zu den Folgen des Coronavirus und Ihrem Schengen-Visum
Hinweis: Diese Informationen sind nicht mehr aktuell. Seit dem 17. September 2022 gibt es für Reisende in die Niederlande keine Corona-Regeln mehr. Sie können ohne Vorlage einer Fernbeziehungsbescheinigung, eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder eines negativen Testergebnisses in die Niederlande einreisen. Wenn Sie einer Visumspflicht unterliegen, müssen Sie natürlich zunächst ein Schengen-Visum beantragen.
Nachfolgend finden Sie Antworten auf Fragen zu den Folgen der Corona-Krise für die Beantragung eines Schengen-Visum oder in den Niederlanden bleiben. Die Antworten können sich ändern, wenn sich die Situation rund um das Coronavirus ändert.
In Ländern, in denen kein Einreiseverbot mehr besteht, werden die Niederlande nach Möglichkeit wieder Schengen-Visa ausstellen. Dies hängt von der örtlichen Situation im jeweiligen Land ab. Weitere Informationen zu Schengen-Visa finden Sie in den Fragen und Antworten auf Nederlandenu.nl (öffnet sich in einem neuen Fenster). Ist die von Ihnen gesuchte Information nicht dabei? Bitte wenden Sie sich an die Kontaktstelle für Auswärtige Angelegenheiten. Klicken Sie hier für Kontaktdaten (öffnet sich in neuem Fenster).
Weitere Informationen zu Visa finden Sie in den Fragen und Antworten auf Nederlandenu.nl (öffnet sich in einem neuen Fenster). Ist die von Ihnen gesuchte Information nicht dabei? Bitte wenden Sie sich an die Kontaktstelle für Auswärtige Angelegenheiten. Klicken Sie hier für Kontaktdaten (öffnet sich in neuem Fenster).
Sie können eine Verlängerung Ihres Schengen-Kurzaufenthaltsvisums beantragen, wenn Sie nicht in Ihr Herkunftsland zurückkehren können. Für Sie muss folgende Situation vorliegen:
– Ihr Visum ist nicht mehr gültig oder läuft innerhalb eines Monats ab; Und
Die Fluggesellschaft hat Ihren Flug storniert. Oder Sie hatten noch keinen Flug gebucht. Sie können keinen (neuen) Flug buchen; Und
– Sie erfüllen weiterhin die Voraussetzungen dafür Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt.
Möchten Sie eine Visumverlängerung beantragen? Dann rufen Sie die IND-Info-Hotline an. Klicken Sie hier für die Telefonnummer. Halten Sie Ihre Visumnummer und Ihren Reisepass bereit.
Wird das IND Ihr Visum verlängern? Dann erhalten Sie vorübergehend keine Visummarke in Ihrem Reisepass. Sie erhalten eine Bestätigung per Brief. Diese Visumverlängerung ist nur innerhalb der Niederlande gültig. Nicht in den anderen Schengen-Ländern. Ein Antrag auf Verlängerung des Visums ist kostenlos.
Der Gesamtaufenthalt mit Visum darf maximal 180 Tage nicht überschreiten. Eine Verlängerung um mehr als 180 Tage ist nicht möglich. Mussten Sie aufgrund des Coronavirus, das nur innerhalb der Niederlande gültig ist, ein Visum verlängern? Diese Verlängerung wird bei der Berechnung der maximalen Aufenthaltsdauer von 180 Tagen nicht berücksichtigt. Beträgt Ihr Gesamtaufenthalt mehr als 180 Tage? Die Regierung erwartet von Ihnen, dass Sie versuchen, nach Ablauf Ihres Aufenthaltsrechts zurückzukehren. Benötigen Sie Hilfe bei der Rückkehr? Dann wenden Sie sich bitte an die Vertretung Ihres Landes in den Niederlanden (öffnet sich in neuem Fenster).
Sie können keine Verlängerung eines Freizeitraums beantragen, also des Zeitraums von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen, in dem Sie sich in den Niederlanden (und im Schengen-Raum) aufhalten dürfen. Endet Ihre Freistunde und Sie können nicht abreisen? Sie müssen dies nicht dem IND melden. Die niederländische Regierung ist sich darüber im Klaren, dass eine Rückkehr in diesem Zeitraum möglicherweise schwieriger ist. Die Regierung kontrolliert daher Personen, die länger als erlaubt bleiben, weniger streng. Die Regierung erwartet jedoch, dass Sie nach Ablauf Ihres Aufenthaltsrechts versuchen, zurückzukehren. Benötigen Sie Hilfe bei der Rückkehr? Dann wenden Sie sich bitte an die Vertretung Ihres Landes in den Niederlanden (öffnet sich in neuem Fenster).
Seit Donnerstag, 19. März 2020, gilt für viele Menschen aus Ländern außerhalb Europas ein Einreiseverbot. Europa bedeutet: EU-Länder, Schengen-Länder und das Vereinigte Königreich. Die Reisebeschränkung gilt nicht für alle. Seit dem 1. Juli 2020 gilt für eine Reihe von Ländern kein Einreiseverbot mehr. Dies betrifft Einwohner folgender Länder:
Algerien, Australien, Kanada, Georgien, Japan, Marokko, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien, Uruguay und China*.
* Für China gilt ausdrücklich die Bedingung der Gegenseitigkeit: Die EU wird sich nur dann gegenüber China öffnen, wenn sich China auch gegenüber EU-Bürgern öffnet.
Sind Sie Einwohner eines Landes, für das das Einreiseverbot nicht gilt? Oder ist Ihre Reise notwendig? Dann können Sie in die Niederlande reisen. Weitere Informationen zum Einreiseverbot und den Ausnahmen finden Sie hier Rijkoverheid.nl en niederlandeunddu.nl (öffnet sich in neuem Fenster).
Eine Visumverlängerung können Sie beim IND beantragen. Dann rufen Sie die IND-Info-Hotline an. Klicken Sie hier für die Telefonnummer.
Quelle: IND.nl