Hinweis: Diese Informationen sind nicht mehr aktuell. Seit dem 17. September 2022 gibt es für Reisende in die Niederlande keine Corona-Regeln mehr. Sie können ohne Vorlage einer Fernbeziehungsbescheinigung, eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder eines negativen Testergebnisses in die Niederlande einreisen. Wenn Sie einer Visumspflicht unterliegen, müssen Sie natürlich zunächst ein Schengen-Visum beantragen.
Ab dem 1. Juli gilt eine neue europäische Grenzpolitik, nach der Einwohner von 15 Ländern außerhalb Europas, die auf einer sogenannten Grünen Liste stehen, wieder Zugang zu den Niederlanden und anderen Ländern Europas haben.
Es ersetzt das bisherige allgemeine Einreiseverbot, das ab Mitte März galt und aufgrund der Corona-Pandemie verhängt wurde. Für alle anderen Länder, die nicht auf dieser Liste stehen, gilt das Einreiseverbot weiterhin.
Niederländische Grenzpolitik
Die Niederlande haben beschlossen, ihre Grenzen ab dem 1. Juli 2020 für Einwohner aller Länder auf der Grünen Liste zu öffnen. Bitte beachten Sie: Dies betrifft ausdrücklich Einwohner der genannten Länder, nicht Staatsangehörige (Reisepassinhaber). Beispielsweise darf ein Kanadier (Kanada steht auf der grünen Liste), der in den Vereinigten Staaten lebt (nicht auf der grünen Liste), NICHT in die Niederlande oder in den Schengen-Raum reisen.
Folgende Länder stehen derzeit auf der Grünen Liste:
- Algerien
- Australien
- Kanada
- Georgia
- Japan
- Montenegro
- Marokko
- Neuseeland
- Ruanda
- Servië
- Südkorea
- Thailand
- Tunesien
- Uruguay
- China
Bei der Einreise in die Niederlande gilt in allen Ländern die Vorlage einer Gesundheitserklärung. Siehe hier: www. Government.nl/documents/publications/2020/05/13/information-package-regarding-covid-19-measures-for-passengers-flying-to-the-netherlands-from-a-high-risk-location
Was bedeutet die neue Richtlinie zur Ausstellung von Schengen-Visa?
Die Niederlande werden in Kürze wieder Visa für Länder auf der Liste ausstellen, für die das Einreiseverbot aufgehoben wurde. Dies wird jedoch nicht ab dem 1. Juli 2020 der Fall sein, da es einige Zeit dauern wird, bis die Visumerteilung wieder aufgenommen werden kann.
Ein bereits erteiltes Visum, dessen Einreisedatum in den Zeitraum des Einreiseverbots fällt, ist nicht mehr gültig. Dann brauchen Sie wieder eins Beantragen Sie ein Schengen-Visum.
Denk daran, dass:
- Ein Visum berechtigt nicht automatisch zum Zugang zum Schengen-Raum, sondern ist lediglich Einreisevoraussetzung. An der Grenze wird überprüft, ob alle Einreisebedingungen erfüllt sind.
- Darüber hinaus kann jeder Mitgliedstaat die Liste der Länder, für die das Einreiseverbot aufgehoben wurde, unterschiedlich anwenden. Daher ist es besonders wichtig, dass sich Visumantragsteller zunächst über die Möglichkeiten der freien Reise innerhalb des Schengen-Raums informieren.
Bei Reisen in die Niederlande sind ein Gesundheitszeugnis und eine Gesichtsmaske Pflicht
Passagiere auf allen ankommenden und ausgehenden Flügen müssen eine Erklärung mit Fragen zu gesundheitlichen Beschwerden ausfüllen, die mit COVID-19 in Zusammenhang stehen. Darüber hinaus muss beim Check-in und vor dem Betreten des Flugzeugs ein Gesundheitscheck durch das Personal der Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Die Niederlande schreiben das Tragen einer nichtmedizinischen Gesichtsmaske für Passagiere im Flugzeug und auf niederländischen Flughäfen beim Check-in, bei Sicherheits- und Grenzprozessen sowie beim Boarding vor.
Es ist natürlich wichtig, dass Personen, die in die Niederlande reisen, die niederländischen Vorschriften zur Bekämpfung des Virus kennen und einhalten. Informationen hierzu werden in fünf Sprachen verfügbar sein und durch Berichte an Flughäfen, Bahnhöfen und den Informationskanälen der Hotellerie und Schwesterorganisationen im Ausland aktiv zur Kenntnis gebracht.
Was bedeutet die neue Richtlinie für Reisende aus Ländern, die nicht auf der Grünen Liste stehen?
Für die anderen Länder gilt eine Einschränkung für alle nicht unbedingt notwendigen Reisen für Einwohner dieser Länder nach Europa (alle EU-Mitgliedstaaten, alle Schengen-Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich), mit dem Ziel, die Ausbreitung des COVID-19-Virus zu verhindern. Dies bedeutet, dass Personen, die nicht unter die Ausnahmeregelung fallen, nicht in die Niederlande einreisen dürfen und ihnen die Einreise verweigert wird. In diesem Fall wird die Einreise auf der Grundlage von Artikel 6 des Schengener Kodex, Absatz 1 unter e, verweigert.
Reisende mit einem MVV
Reisende mit a MVV werden gebeten, sich nach der Einreise in die Niederlande 14 Tage lang in Selbstisolation zu begeben.
Anfragen Allianz Ausländer Ausländischer Partner Corona-Krise Covid-19 EES ETIAS EU Europa Europäische Kommission Europäische Union Garant IND Einreiseverbot Teilnahmebedingungen Kroatië Fernbeziehung Medizinische Reiseversicherung Krankenversicherung MVV Niederlande Niederländische Botschaft Visum nicht erforderlich Nicht-Covid-Erklärung Reisepass Reisegenehmigung Nationale Regierung Schengen Schengen-Raum Schengen-Länder Schengen-Versicherung Schengen-Visum Schengen-Visum Schengen-Raum SIS Reiserisikoversicherung Sichere Länder Versicherung VFS global Visa-Informationssystem Visum für Kurzaufenthalte Visumpflicht Visumfrei Flugverbotszone