Reisekrankenversicherung für ein Schengen-Visum


Schengen-Reisekrankenversicherung
Schließen Sie jetzt die Allianz Reiserisikoversicherung für Ihren ausländischen Gast ab!
√ Erfüllt alle Anforderungen für ein Schengen-Visum.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Sie können die Police in der Zwischenzeit kostenlos ändern.
√ VISA-GARANTIE: Sie zahlen nichts, wenn Ihr Visum abgelehnt wird.
√ Die Sicherheit des größten Reiseversicherers der Welt: Allianz Global Assistance.
Prämie ab 2 € pro Tag
Ein medizinische Reiseversicherung für ein Schengen-Visum ist eine Versicherung, die die EU-Bedingungen für den Erhalt eines Schengen-Visums erfüllt. Diese Police muss für visumpflichtige Besuche ausländischer Gäste abgeschlossen und bei der Beantragung eines Visums für die Niederlande der Botschaft vorgelegt werden.
Schengen-Visum für einen Kurzaufenthalt in den Niederlanden
Wenn ein Ausländer von außerhalb des Schengen-Raums beabsichtigt für einen kurzer Aufenthalt Um in die Niederlande zu reisen, muss er oder sie möglicherweise ein Visum beantragen, was von seiner oder ihrer Nationalität abhängt. .
Im Schengen-Raum, der mehrere europäische Länder umfasst, gibt es seit 1995 keine Binnengrenzkontrollen mehr. Diese Länder stellen ein „gemeinsames“ Visum aus: das Schengen-Visum. Formal wird dies als Kurzaufenthaltsvisum bezeichnet. Ein Visum ist eine der Voraussetzungen für die Einreise in die Niederlande und die anderen Schengen-Staaten. A Schengen-Visum ist ein Aufkleber, der in das Reisedokument (zum Beispiel einen Reisepass) geklebt wird. Ein Visum besagt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine Einwände gegen die Einreise des Ausländers für einen Kurzaufenthalt bestehen. Die niederländische Regierung prüft im Voraus, ob jemand Anspruch auf ein Schengen-Visum hat. Das Visum ist für einen begrenzten Zeitraum gültig (maximal 90 Tage).
Obligatorische Reisekrankenversicherung
Der Europäische Rat hat 2004 beschlossen, dass a Krankenreiseversicherung für Schengen muss besprochen werden. Das Schengen-Visumversicherung gilt für die Deckung etwaiger Kosten des visumpflichtigen Ausländers, wie z. B. Rückführung aus medizinischen Gründen, dringende medizinische Versorgung oder Notfallbehandlung in einem Krankenhaus. Die Versicherung muss in allen Schengen-Mitgliedsstaaten Schutz bieten (Europaschutz) und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein. Die Mindestdeckung beträgt € 30.000,–
Wer in die Niederlande einreisen möchte, muss mit dem Visumsantrag nachweisen, dass auch eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen wurde, die den EU-Bedingungen entspricht. Ein Nachweis hierüber – die Police – muss bei der Visumsbeantragung bzw. bei der Abholung des Visums in der Botschaft vorgelegt werden.
Schließen Sie eine Versicherung in den Niederlanden ab
Die Reisekrankenversicherung für einen visumpflichtigen Gast kann von einer Person aus den Niederlanden, beispielsweise dem Bürgen, Familienmitglied oder Partner, abgeschlossen werden. Die Person in den Niederlanden ist dann der Versicherungsnehmer (Prämienzahler) und der ausländische Gast ist dann der Versicherte. Sie schließen die Police online ab und senden sie per E-Mail an den Visumantragsteller.
Die eine Reisekrankenversicherung abschließen in den Niederlanden hat auch eine Reihe von Vorteilen. Mit einem niederländischen Reiseversicherer unterliegen Sie niederländischem Recht. Niederländische Versicherer unterliegen einer strengen Aufsicht und sind in der Regel zuverlässiger als ausländische Versicherer. Das ist bei hohen Kosten eine gute Idee. Sie können Ihre Geschichte auch in Ihrer eigenen Sprache erzählen, wenn Sie Fragen oder Probleme haben und nicht im Ausland anrufen oder prozessieren müssen.
Premium-Krankenversicherung
Europaabdeckung | € 2,- |
Weltweite Berichterstattung | € 3,- |
Winter-/Spezialsportarten | € 1,15 |
Stornierung | 5 % der Reisesumme |
Mindestprämie | € 11,50 |
Versicherungskosten | € 4,50 |
Prämie pro Person und Tag. Bis einschließlich 69 Jahre. |

Schließen Sie hier eine Reisekrankenversicherung ab!
Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine internationale Reisekrankenversicherung für ausländische Reisende unter 70 Jahren, die nicht in den Niederlanden leben. Die Versicherung ist die beste Wahl für die Beantragung eines Schengen-Visums und erfüllt alle Anforderungen.
Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
√ EU-zugelassene Krankenversicherung für ausländische Reisende.
√ Schengen-Visumgarantie: Im Falle einer Visumablehnung müssen Sie nicht zahlen.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Versicherungsbedingungen in Niederländisch und/oder Englisch.
√ Erweiterbar mit Abdeckung für Spezialsportarten und Weltabdeckung.
√ Eine Reiserücktrittsversicherung ist möglich (vorausgesetzt, die Reise wird bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht).
Versicherungskarte Reiserisikoversicherung »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung auf Niederländisch »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung in Englisch »
Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherungs- und Assistance-Anbieter der Welt. Die vertrauenswürdige Adresse für den Online-Abschluss einer Reisekrankenversicherung!
Was ist versichert?
Die „Reiserisikoversicherung“ ist eine umfassende Auslandskrankenversicherung für Ausländer. Die Reiseversicherung bietet einen ausgewogenen Schutz gegen die finanziellen Risiken Krankheit und Tod, wie zum Beispiel:

- SOS-Gebühren (einschließlich Hilfeleistung, Rettung und Suche).
- Medizinische Ausgaben* (einschließlich Krankenhaus, Facharzt und Ärzte).
- Repatriierung (einschließlich Ambulanzflugzeug und Transport sterblicher Überreste).
- Kosten für Bestattung oder Einäscherung und Ankunft der Familie.
* Medizinische Kosten sind finanzielle Entschädigungen für Ärzte (Honorare) und Kosten für:
- Krankenhausaufenthalt;
- Operation und OP-Saalnutzung;
- verordnete Röntgen- und radioaktive Bestrahlungen;
- verschreibungspflichtige Medikamente, Bandagen und Massagen;
- medizinisch notwendiger Transport, einschließlich aller medizinisch notwendigen Evakuierungen und Transporte von einer Skipiste.
Auch Ihre Reisedokumente (Einkaufskosten, Laissez-Passer, Ersatzvisum oder andere offizielle Reisedokumente), Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel sowie Schäden an der Unterkunft sind versichert. Folgendes wird ebenfalls abgedeckt:
- Krankheit, Unfall oder vermisste Person des Versicherten;
- Tod des Versicherten, Krankheit, Unfall oder Tod der nicht mitreisenden Familie des Versicherten;
- Tod einer mitversicherten Reisebegleitung;
- Schäden am Eigentum des Versicherten im Wohnsitzland;
- Kosten aufgrund erzwungener Verzögerung.

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