Hinweis: Diese Informationen sind nicht mehr aktuell. Seit dem 17. September 2022 gibt es für Reisende in die Niederlande keine Corona-Regeln mehr. Sie können ohne Vorlage einer Fernbeziehungsbescheinigung, eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder eines negativen Testergebnisses in die Niederlande einreisen. Wenn Sie einer Visumspflicht unterliegen, müssen Sie natürlich zunächst ein Schengen-Visum beantragen.
Haben Sie einen Partner oder eine Familie, die außerhalb der EU lebt, und möchten Sie wissen, ob diese in die Niederlande reisen können? Das können Sie hier nachlesen. Während der Corona-Pandemie gelten Einreisebeschränkungen. Es gibt aber auch Ausnahmen. Wenn Sie vollständig geimpft sind, können Sie unter bestimmten Bedingungen in die Niederlande reisen.
Besitzen Sie nicht die niederländische Staatsangehörigkeit? Dann dürfen Sie aus einem Land außerhalb der EU oder des Schengen-Raums nur dann in die Niederlande einreisen, wenn Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie reisen aus einem sicheren Land; oder
- Sie sind vollständig geimpft und besitzen eine gültige Impfung Impfpass; oder
Andernfalls droht Ihnen ein europäisches Einreiseverbot.
- Lesen Sie die Informationen zum EU-Einreiseverbot und den Regeln für Familienangehörige.
LeHinweis: Immer mehr Länder außerhalb der EU/Schengen nutzen das Europäische Digitale Corona-Zertifikat (EU-DCC). Für Reisende aus Ländern außerhalb der EU/Schengen, die das DCC nutzen, gilt weiterhin das EU-Einreiseverbot. Es sei denn, sie fallen unter eine Ausnahme.
Corona-sichere Länder und Gebiete außerhalb der EU
Wohnen oder befinden Sie sich in einem sicheren Land oder Gebiet außerhalb der Europäischen Union oder des Schengen-Raums? Dann dürfen Sie in die Niederlande einreisen. Sichere Länder und Gebiete mit geringem COVID-19-Risiko unterliegen keinem EU-Einreiseverbot. Sie benötigen einen Impfnachweis oder Testnachweis, wenn Sie aus einem sicheren Land außerhalb der EU/Schengen in die Niederlande einreisen.
Kein EU-Einreiseverbot für sichere Länder/Gebiete
Länder/Gebiete außerhalb der Europäischen Union/des Schengen-Raums mit geringem COVID-19-Risiko unterliegen keinem EU-Einreiseverbot. Es spielt keine Rolle, welche Nationalität Sie haben oder welchen Zweck Ihre Reise hat.
LeHinweis: Das Vereinigte Königreich ist kein Land innerhalb der EU/des Schengen-Raums.
Sicheres Land/Gebiet und Impf- oder Testnachweis
Du hast ein Impfpass Für Ihre (Rück-)Reise in die Niederlande nach einem Aufenthalt in einem sicheren Land ist ein Genesungsnachweis (ausgestellt von einem EU-Mitgliedstaat) erforderlich. Wenn Sie diesen nicht haben, müssen Sie beim Einsteigen oder beim Einchecken in den Niederlanden ein negatives Testergebnis vorweisen können.
Sicheres Land/Gebiet: keine häusliche Quarantäne
Nachdem Sie sich in einem sicheren Land/Gebiet aufgehalten haben, müssen Sie dies nicht tun in häuslicher Quarantäne (zu Hause bleiben) bei der Ankunft in den Niederlanden.
Sichere Länder mit geringem COVID-19-Risiko außerhalb der EU
Sichere Länder und Gebiete mit geringem COVID-19-Risiko außerhalb der Europäischen Union/Schengen sind:
- Argentinien (ab 4. November 0:01)
- Australien
- Bahrein
- Kanada
- Chile
- China, Festland (für China gilt das EU-Einreiseverbot, bis China auch europäische Reisende wieder zulässt)
- Kolumbien (ab 4. November, 0:01 Uhr)
- Färöer Inseln
- Grönland
- Sonderverwaltungszone Hongkong
- Jordanië
- Kuwait
- Sonderverwaltungszone Macao
- Monaco
- Namibia (ab 4. November 0:01 Uhr)
- Neuseeland
- Ukraine
- Peru (ab 4. November 0:01 Uhr)
- Katar
- Ruanda
- San Marino
- Saudi Arabien
- Singapur
- Spitzbergen
- Taiwan Zigaretten
- Uruguay
- Vatikan
- Vereinigte Arabische Emirate (ab 15. Oktober)
- Südkorea
Sichere Inseln im Königreich der Niederlande sind:
- Saba
- St. Eustatius
Änderungen in der Liste sicherer Länder außerhalb der EU
Dies sind die einzigen Länder außerhalb der EU mit einem geringen COVID-19-Risiko. Diese Liste sicherer Länder kann sich ändern. Behalten Sie diese Seite also im Auge, um die neuesten Informationen zu erhalten.
Allerdings EU-Einreiseverbot für Hochrisikogebiete
Als Hochrisikogebiete gelten Gebiete außerhalb der EU, die nicht auf der Liste der sicheren Länder und Gebiete stehen. Für diese Länder bzw. Gebiete gilt allerdings das EU-Einreiseverbot. Wenn der Zweck Ihrer Reise auf der Ausnahmeliste steht, können Sie trotzdem in die Niederlande reisen.
Bringen Sie einen Nachweis über Ihren Reisezweck mit
Steht Ihr Reiseziel auf der Ausnahmeliste und reisen Sie in die Niederlande? Bringen Sie die Dokumente zum Nachweis des Zwecks Ihrer Reise bei Ihrer Ankunft am Flughafen in den Niederlanden mit. Diese Dokumente können auf Niederländisch, Englisch oder Spanisch sein.
Liste der Ausnahmen vom Einreiseverbot
Sie fallen in eine Ausnahmekategorie, wenn eine der folgenden Situationen auf Sie zutrifft:
Vollständige Impfung
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem Land haben, das nicht auf der Liste der sicheren Länder steht, und vollständig geimpft sind, können Sie vom EU-Einreiseverbot befreit werden. Sie können in die Niederlande einreisen, wenn Sie mit einem reisen Impfpass Sie können nachweisen, dass Sie vollständig mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassenen Impfstoff geimpft wurden.
Grenzkontrolldokumente in den Niederlanden
Wenn Sie nach der Impfung die oben genannten Voraussetzungen für eine Einreise in die Niederlande erfüllen, benötigen Sie bei der Grenzkontrolle in den Niederlanden folgende Dokumente:
- einem ausgefüllte Impferklärung;
- eins durch In den Niederlanden anerkannter Impfpass;
- Nachweis der Rückreise (Rückflugticket, Bus- oder Bahnticket);
- ein Visum (falls die Visumpflicht besteht).
Reisende ab 12 Jahren aus außerhalb des Schengen-Raums müssen eine Impfbescheinigung ausfüllen. Kinder unter 18 Jahren, die mit ihren geimpften Eltern oder Erziehungsberechtigten reisen, müssen keinen Impfnachweis ausfüllen. Sie müssen eines haben negatives COVID-19-Testergebnis zeigen, es sei denn, sie tun es ausgeschlossen werden.
Beantragen Sie ein Visum
Sind Sie Reisender und Staatsangehöriger eines Landes, für das ein Visum erforderlich ist? Dann das Übliche Visumverfahren anwenden.
Für Familienbesuche bei Krankheit, Tod oder dem Besuch eines Enkelkindes
Sie haben zwingende Gründe, Ihre Familie zu besuchen. Hier geht es wirklich um Reisen in Ausnahmefällen wie:
- Sie besuchen ein schwerkrankes oder todkrankes Familienmitglied oder nehmen an einer Beerdigung teil. Sie sind ein Verwandter ersten oder zweiten Grades. Füll das Krankmeldung in.
- Sie kommen zur Übergabe Ihres Rechtspartners in die Niederlande. Wenn Sie nicht offiziell verheiratet sind, haben Sie das ungeborene Kind als Ihren Partner anerkannt. Außerdem müssen Sie mit einem Schreiben des Gynäkologen oder Geburtshelfers nachweisen, dass Ihre Partnerin seit mehr als 34 Wochen schwanger ist.
- Ab dem 16. September 00:01 Uhr sind alle (Ur-)Großeltern, die ihre (Ur-)Enkel bis zum Alter von 18 Jahren in den Niederlanden besuchen möchten, vom EU-Einreiseverbot ausgenommen. Bisher galt dies nur, wenn sie neugeborene (Ur-)Enkel besuchen wollten. Füllen Sie das Formular aus Besuch beim (Ur-)Enkel in.
- Sie sind geschiedener Elternteil aus einem Drittstaat und möchten Ihr Kind besuchen. Füll das Erklärung geschiedener Elternteil in.
Quelle: Rijksoverheid.nl – Der obige Text dient nur zur Information, daraus können keine Rechte abgeleitet werden.

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