Hinweis: Diese Informationen sind nicht mehr aktuell. Seit dem 17. September 2022 gibt es für Reisende in die Niederlande keine Corona-Regeln mehr. Sie können ohne Vorlage einer Fernbeziehungsbescheinigung, eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder eines negativen Testergebnisses in die Niederlande einreisen. Wenn Sie einer Visumspflicht unterliegen, müssen Sie natürlich zunächst ein Schengen-Visum beantragen.
Lesen Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Kurzaufenthaltsvisum (Schengen). während der Covid-19-Pandemie.
Kann ich jetzt ein Schengen-Visum beantragen?
In Ländern außerhalb der EU, für die das Einreiseverbot zum 1. Juli 2020 aufgehoben wurde (sog. Grüne Liste), werden die Niederlande grundsätzlich – sofern die Situation vor Ort die Erteilung eines Schengen-Visums zulässt – erneut ein Visum erteilen – auch wenn die Reise erst nach 5 Monaten stattfindet. Hierbei handelt es sich ausdrücklich um Einwohner derjenigen Länder, für die eine Einreisepflicht besteht Schengen-Raum Bei schönem Wetter nicht für Staatsangehörige. Folgende Länder stehen derzeit auf der Grünen Liste:
- Algerien
- Australien
- Kanada
- Georgia
- Japan
- Montenegro
- Marokko
- Neuseeland
- Ruanda
- Servië
- Südkorea
- Thailand
- Tunesien
- Uruguay
- China
Wird das Reiseverbot für einen Drittstaat der Grünen Liste nach Erteilung eines Schengen-Visums wieder eingeführt, erlischt die Gültigkeit des erteilten Visums und der betreffenden Person wird die Einreise an der Grenze verweigert.
Kann ich mit einem Schengen-Visum auf jeden Fall in die Niederlande reisen?
Ein Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt berechtigt nicht zur Einreise in die Niederlande oder in den Schengen-Raum, sondern ist lediglich eine der Einreisebedingungen. An der Grenze wird geprüft, ob die Einreisevoraussetzungen, wie Gesundheitszustand, Reisegründe in Ausnahmefällen etc., erfüllt sind.
Kann ich mit einem Schengen-Visum auch in andere Schengen-Mitgliedstaaten reisen?
In diesem Zeitraum kann jeder Mitgliedstaat die Liste der Einreiseverbote restriktiver nutzen und Antragsteller müssen sich daher vorab informieren, ob eine Durchreise über einen anderen Mitgliedstaat möglich ist. Wenn ein Land derzeit noch ein Einreiseverbot für seine Einwohner verhängt oder seine Grenzen geschlossen hält, ist der Zugang nach Europa für diese Länder rein theoretisch, solange diese Verbote bestehen. Für Länder, für die das Einreiseverbot noch nicht aufgehoben wurde, werden nur (Schengen-)Visumanträge für die Ausnahmekategorien des Einreiseverbots akzeptiert.
Wann kann ich erneut ein Visum beantragen?
In Ländern, für die das Einreiseverbot am 1. Juli 2020 aufgehoben wurde (die Grüne Liste), werden die Niederlande grundsätzlich – und sofern die Situation vor Ort dies zulässt – wieder Visa erteilen. Ab dem 1. Juli wird dies jedoch nicht sofort der Fall sein, da die Wiederaufnahme der Visaverfahren Zeit in Anspruch nimmt. Behalten Sie die Website der niederländischen Botschaft im Auge, um aktuelle Informationen zu erhalten und zu sehen, was in Ihrem Wohnsitzland möglich ist.
Ich wohne nicht in einem Land, das auf der grünen Liste steht, aber ich übe einen lebenswichtigen Beruf aus. Kann ich ein Schengen-Visum beantragen?
Dies ist in bestimmten Fällen möglich. Wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Beruf unter eine der Ausnahmekategorien der Reisebeschränkungen für die Niederlande fällt, und wenn Sie die Konsularabteilung in dem Land, in dem Sie sich aufhalten, informieren Sie möchten ein Schengen-Visum beantragen Um Ihren (Eil-)Antrag bearbeiten zu können, können Sie bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat ein Visum beantragen.
Ob eine Konsularabteilung geöffnet ist, hängt von der Situation im Antragsland ab und kann sich von Tag zu Tag ändern. Botschaften und Generalkonsulate können nur in begrenzten Fällen Hilfe leisten. Bitte wenden Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat, wenn Sie glauben, dass die oben genannte Situation auf Sie zutrifft.
Ich habe dringende Gründe, meine Verwandten in den Niederlanden zu besuchen. Wann falle ich unter die Ausnahmen?
Hinsichtlich des Personenkreises, der wegen notwendiger familiärer Umstände aus Ländern einreist, für die weiterhin das Einreiseverbot gilt, handelt es sich um Reisen in Ausnahmefällen. Ein Ausnahmefall ist beispielsweise der Besuch eines todkranken Angehörigen oder die Teilnahme an einer Beerdigung dringendes Visum angefordert werden.
Ein Partner kann bei der Geburt dabei sein. Dies ist ein wichtiger Grund für Familienbesuche. Es muss jedoch eine durch Dokumentation nachgewiesene Beziehung vorliegen, auch bei der Ankunft in Schiphol.
Ich gehe gerne zur Geburt meines (Ur-)Enkels. Ist das möglich?
Für die Länder, für die weiterhin das Einreiseverbot gilt, fällt die Begleitung der Geburt eines Kindes als Großelternteil oder Urgroßelternteil nicht unter die Ausnahmeregelungen. Unter den gegebenen Umständen ist die Teilnahme an einer Lieferung ausschließlich dem Partner vorbehalten.
Ich bin Familienangehöriger eines niederländischen Staatsbürgers mit der Staatsangehörigkeit eines visumpflichtigen Landes und möchte in die Niederlande reisen. Kann ich ein Visum beantragen?
In den Ländern, für die das Einreiseverbot zum 1. Juli 2020 aufgehoben wurde, ist dies möglich, wenn die Situation vor Ort die Erteilung eines Schengen-Visums zulässt. Für die Länder, für die weiterhin das Einreiseverbot gilt, ist dies in bestimmten Fällen möglich. Wenn es möglich ist, einen (Eil-)Antrag bei der Konsularabteilung zu stellen, müssen Sie die familiäre Beziehung zum niederländischen Staatsangehörigen durch Dokumente nachweisen. Anspruchsberechtigt sind ausschließlich Eltern, Kinder und Partner. Ob ein (Eil-)Antrag gestellt werden kann, hängt von der Situation im Land ab.
Bekomme ich eine Rückerstattung meiner bereits gezahlten Gebühren für die Beantragung eines Visums für einen kurzfristigen Aufenthalt?
Die Visagebühr für bereits ausgestellte Visa, die aufgrund von COVID-19 nicht genutzt wurden, kann nicht erstattet werden. Sie müssen einen neuen Antrag stellen. Dies kann erfolgen, wenn die Visa-Dienste wieder aufgenommen werden und das Terminsystem wieder geöffnet ist.
Ich konnte noch nicht in die Niederlande ausreisen. Kann die Gültigkeitsdauer meines bereits ausgestellten Schengen-Visums verlängert werden?
Die Gültigkeitsdauer der ausgestellten Visa von Reisenden, die aufgrund annullierter Flüge noch nicht in die Niederlande reisen konnten, kann nicht verlängert werden. Sie müssen einen neuen Visumantrag stellen. Dies ist möglich, wenn die Visa-Dienste wieder aufgenommen werden und das Terminsystem wieder geöffnet ist.
Nach einem Einspruchsverfahren habe ich Anspruch auf ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum, muss aber innerhalb von 90 Tagen ausreisen. Kann ich jetzt in die Niederlande reisen?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem Land (Liste der grünen Länder) haben, für das das Einreiseverbot aufgehoben wurde, können Sie dies tun. Für Länder, für die das Einreiseverbot noch nicht aufgehoben ist, können Sie nur dann ein Schengen-Visum erhalten und reisen, wenn Sie unter eine Ausnahmekategorie des Einreiseverbots fallen oder wenn das Reiseverbot für Ihr Land aufgehoben ist. Bitte wenden Sie sich an das IND um Rat, wenn dadurch die 90-Tage-Frist (fast) abläuft.
Ich bin in den Niederlanden, kann das Land nicht verlassen und mein Schengen-Visum läuft bald ab oder ist abgelaufen. Was soll ich machen?
Ausländer, die mit einem Kurzaufenthaltsvisum in den Niederlanden bleiben müssen und das Land nicht verlassen können, können beim IND telefonisch eine Verlängerung beantragen. Es ist daher nicht möglich, ein Schengen-Visum an einem IND-Schalter zu verlängern. Ein Aufkleber im Reisepass ist nicht notwendig. Die Verlängerung ist nur in den Niederlanden gültig und wird im VIS-System registriert. Gilt das für Sie? Dann rufen Sie die IND-Informationsnummer an: 088 04 30430. Halten Sie Ihre Visumnummer und Ihren Reisepass bereit.
Ich bin ohne Visum in den Niederlanden (kein Visum erforderlich), aber meine Freifrist ist abgelaufen oder läuft bald ab. Muss ich die Niederlande verlassen?
Sie können keine Verlängerung eines Freizeitraums beantragen, also des Zeitraums von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen, in dem Sie sich in den Niederlanden (und im Schengen-Raum) aufhalten dürfen. Endet Ihre Freistunde und Sie können nicht abreisen? Sie müssen dies nicht dem IND melden. Die niederländische Regierung ist sich darüber im Klaren, dass eine Rückkehr in diesem Zeitraum möglicherweise schwieriger ist. Die Regierung kontrolliert daher Personen, die länger als erlaubt bleiben, weniger streng. Die Regierung erwartet jedoch, dass Sie nach Ablauf Ihres Aufenthaltsrechts versuchen, zurückzukehren. Benötigen Sie Hilfe bei der Rückkehr? Bitte wenden Sie sich an die Vertretung Ihres Landes in den Niederlanden.
Ich kann weiterhin reisen und mein Schengen-Visum kann weiterhin ausgestellt werden. Ich komme aus einem Land, das von der EU als sicher gilt. Besteht für mich das Risiko, dass ich aufgrund der Umstände nicht zurückreisen kann?
Visumanträge, die derzeit bearbeitet werden und ausgestellt werden können, können mit einer längeren Gültigkeit versehen werden, um dem Reisenden keine Probleme zu bereiten, wenn Maßnahmen ihn unerwartet an der Rückkehr in das Herkunftsland hindern (z. B. Gültigkeitsdauer 90 Tage, 1 Einreise-Schengen-Visum). ). Es richtet sich an Verwandte ersten und zweiten Grades. Hierzu zählen der Partner und die Kinder im 1. Grad sowie die Enkel im 2. Grad.
Quelle: Rijksoverheid.nl
