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Haben Sie eine Entscheidung über Ihre getroffen? Beantragung eines Schengen-Visums? Und sind Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie hiergegen mit der IND Widerspruch einlegen.
Einspruch gegen eine Visumentscheidung einlegen
Sie haben eines bei einer niederländischen Botschaft oder einem niederländischen Konsulat Schengen-Visum für einen Kurzaufenthalt in den Niederlanden beantragt. Sie haben eine Entscheidung über diesen Antrag auf Erteilung eines Touristenvisums, Geschäftsvisums oder Transitvisums erhalten. Sie sind mit der Entscheidung nicht einverstanden und möchten Berufung einlegen. Auch eine andere Person kann in Ihrem Namen Einspruch erheben.
Legen Sie Einspruch gegen das Land ein, das über den Antrag entschieden hat
Haben nicht die Niederlande, sondern ein anderes Land über Ihren Visumsantrag entschieden? Dann protestieren Sie gegen dieses Land. In diesem Fall können Sie beim IND keinen Einspruch einlegen.
Wie legen Sie beim IND Einspruch ein?
Sie widersprechen, indem Sie eine Widerspruchsmitteilung per Post an das IND senden. Dies ist ein Brief, in dem erläutert wird, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Die Beschwerdeschrift muss folgende Angaben enthalten:
- Ihr Name und Ihre Adresse.
- Das Datum.
- Name und Geburtsdatum der Person, die das Visum beantragt hat.
- Die Gründe, warum Sie die Entscheidung für falsch halten.
- Dokumente, aus denen hervorgeht, warum Sie der Meinung sind, dass Sie ein Visum beantragen sollten.
- Ihre Unterschrift.
- Eine Kopie der Entscheidung.
Widerspruchsbescheid senden
Senden Sie Ihren Widerspruch an:
IND-Visa-Service
PO 2
9560 AA Ter Apel
Oder per Fax senden: 08804 – 32853
Die Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen
Die Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen. Das bedeutet, dass Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen müssen. Die 4-wöchige Frist beginnt mit dem Datum, an dem Sie die Entscheidung erhalten.
Einspruch nach positivem Bescheid
Haben Sie eine positive Entscheidung über Ihren Visumsantrag erhalten? Aber sind Sie mit etwas nicht einverstanden? Zum Beispiel das Startdatum oder die Gültigkeit des Visums. Dann können Sie erst widersprechen, wenn Sie das Visum erhalten haben. Legen Sie innerhalb von 4 Wochen, nachdem Sie das Visum bei der niederländischen Botschaft oder dem niederländischen Konsulat abgeholt haben, Einspruch ein.
Lassen Sie jemand anderen Einspruch erheben
Können oder wollen Sie nicht widersprechen? Dann kann auch jemand anderes für Sie Einspruch erheben. Diese Personen können in Ihrem Namen Widerspruch einlegen:
- Ihr gesetzlicher Vertreter. Dabei handelt es sich um einen Elternteil, Erziehungsberechtigten oder eine andere Person, die Ihre Angelegenheiten verwaltet.
- Ein Anwalt.
- Ein Spezialagent.
Ein besonderer Bevollmächtigter ist jemand, der von Ihnen die Erlaubnis erhält, in Ihrem Namen Widerspruch einzulegen. Sie müssen aufschreiben, dass Sie diese Person bevollmächtigen. Verwenden Sie das Formular zur Genehmigung eines Visumeinspruchs. Oder schreiben Sie selbst einen Brief, in dem Sie angeben, wen Sie wofür bevollmächtigen. Unterschreiben Sie den Brief auch mit Ihrer Unterschrift. Legen Sie das Formular oder Ihre eigene Vollmacht dem Widerspruchsbescheid bei. Senden Sie außerdem eine Kopie Ihres Reisepasses.
Hilfe bei der Einlegung eines Einspruchs
Brauchst du Hilfe? Dann können Sie einen Rechtsbeistand oder einen anderen Hilfsdienstleister fragen. Weitere Informationen zur Hilfe von (Rechts-)Betreuern erhalten Sie beim Juridisch Loket.
Entscheidung über Ihren Einspruch
Das IND hat 12 Wochen Zeit, um über Ihren Einspruch zu entscheiden. Dieser Zeitraum wird Entscheidungszeitraum genannt. Die Entscheidungsfrist beginnt mit dem letzten Tag, an dem Sie Widerspruch einlegen können. Auch wenn Sie bereits früher Widerspruch eingelegt haben. Lesen Sie mehr über die Entscheidungszeiträume am IND.
Positive oder negative Entscheidung über Ihren Einspruch
Das IND sendet die Entscheidung an die niederländische Botschaft oder das niederländische Konsulat, bei dem Sie Ihr Visum beantragt haben. Die Botschaft oder das Konsulat sendet Ihnen eine offizielle Kopie der Entscheidung. Hat jemand anders für Sie Einwände erhoben? Dann übermittelt das IND auch die Entscheidung über den Einspruch an diese Person.
2 Entscheidungen sind möglich:
- Die Entscheidung fällt positiv aus: Ihr Einwand ist begründet. Das bedeutet, dass die IND mit Ihnen übereinstimmt. Sie erhalten dennoch eine positive Entscheidung über Ihren Visumantrag. Das bedeutet, dass Sie das Schengen-Visum oder Transitvisum erhalten. Sie holen das Visum innerhalb von 3 Monaten bei der Botschaft oder dem Konsulat ab, bei der Sie den Antrag gestellt haben.
- Die Entscheidung fällt negativ aus: Ihr Einspruch ist unbegründet. Das bedeutet, dass die IND nicht mit Ihnen übereinstimmt. Sie erhalten kein Touristenvisum, Geschäftsvisum oder Transitvisum. Sind Sie anderer Meinung? Sie können beim Gericht Berufung einlegen.
Den Hof machen
Sind Sie mit der Entscheidung über Ihren Einspruch nicht einverstanden? Sie können beim Gericht Berufung einlegen. Im Schreiben mit der Entscheidung steht, innerhalb welcher Frist Sie dies tun müssen. Weitere Informationen zum Einlegen einer Berufung finden Sie auf der Website der Justiz.
Wenn die IND zu spät entscheidet
Ist die Entscheidungsfrist abgelaufen? Und haben Sie über Ihren Einspruch noch nicht entschieden? Dann wird das IND zu spät kommen, um eine Entscheidung zu treffen. Lesen Sie, was Sie tun können, wenn die IND zu spät ist, um eine Entscheidung zu treffen.
Gesetze und Regeln
- Artikel 32 Absatz 3 des Visakodex
- Artikel 69 Ausländergesetz 2000
- Artikel 70 Absatz 1 des Ausländergesetzes von 2000
- § 6.5 Abs. XNUMX Allgemeines Verwaltungsrechtsgesetz (AWB)
Dieser Artikel wurde am 11. März 2021 veröffentlicht – Quelle: IND.nl
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