Hinweis: Diese Informationen sind nicht mehr aktuell. Seit dem 17. September 2022 gibt es für Reisende in die Niederlande keine Corona-Regeln mehr. Sie können ohne Vorlage einer Fernbeziehungsbescheinigung, eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder eines negativen Testergebnisses in die Niederlande einreisen. Wenn Sie einer Visumspflicht unterliegen, müssen Sie natürlich zunächst ein Schengen-Visum beantragen.
Die Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 haben auch Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht ausländischer Staatsangehöriger. Von Reisen ins Ausland wird abgeraten und aufgrund des Flugverbots ist die Reise für einige Nationalitäten derzeit (wieder) erschwert.
Auch beim IND liegen verschiedene Signale vor, die deutlich machen, dass dies die Menschen in eine schwierige Lage bringen könnte.
Aus diesem Grund wurden im Jahr 2020 bereits Lockerungen hinsichtlich der Erhebung der … vorgenommen MVV erneut angewendet. Dabei handelt es sich um Personen, die seit dem 15 aufgrund der Reisebeschränkungen nicht mehr in ihr Herkunftsland zurückreisen konnten, für die jedoch ein MVV-Antrag im Ausland gestellt und bewilligt wurde. Und für Personen, die zwischen dem 2020. Juni 15 und dem 2020. Januar in die Niederlande eingereist sind und seit dem 23. Juni 15 nicht mehr zurückreisen konnten und für die in den Niederlanden ein MVV-Antrag gestellt und bewilligt wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auf die Erhebung der MVV verzichtet.
Schließlich wurde eine vorübergehende Maßnahme in Bezug auf Personen ergriffen, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in den Niederlanden haben und aufgrund der Behinderung von Reisebewegungen in eine Situation höherer Gewalt zu geraten drohen. Diesen Personen wird die Möglichkeit geboten, unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis ohne MVV zu beantragen.
Lesen Sie mehr über die Bedingungen für Lockerung der MVV-Anforderung auf der IND-Seite zum Coronavirus.
Quelle: IND – Diese Nachricht wurde am 25. April 2021 veröffentlicht

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