Eine Verlängerung eines Schengen-Kurzaufenthaltsvisums, wenn Sie sich bereits in den Niederlanden aufhalten, ist nicht einfach so möglich. Eine Ausnahme gibt es nur in ganz besonderen Fällen, etwa bei einer schweren Erkrankung, bei der der visumpflichtige Ausländer nicht reisen kann.
Coronavirus: Folgen für Beantragung oder Aufenthalt (Schengen-Visum)
Häufig gestellte Fragen zu den Folgen des Coronavirus (Covid-19) und dem Aufenthalt in den Niederlanden mit einem Schengen-Kurzaufenthaltsvisum.
Kann ich ein Schengen-Visum verlängern?
Und eine Verlängerung eines Schengen-Visums ist nur in Ausnahmefällen möglich und es gelten zudem strenge Auflagen. Wenn Sie ein Schengen-Visum verlängern möchten, weil Sie sich wünschen, dass Ihr Gast etwas länger in den Niederlanden bleibt, dann müssen Sie sich keine Illusionen machen. Leider wird das nicht funktionieren.
Fernbeziehung und Reisen in die Niederlande
Ab dem 27. Juli 2020 dürfen ausländische Partner aus einem Land mit Einreiseverbot unter bestimmten Voraussetzungen in die Niederlande einreisen. Der ausländische Partner darf sich innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen maximal 180 Tage in den Niederlanden aufhalten.
Coronavirus und Schengen-Visum
Hier können Sie Antworten auf Fragen zu den Folgen der Corona-Krise für die Beantragung eines Schengen-Visums oder den Aufenthalt in den Niederlanden lesen.
Brauche ich ein Visum, wenn ich in die Niederlande reise?
Wenn Sie maximal 90 Tage in den Niederlanden bleiben möchten, benötigen Sie möglicherweise ein Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt. Ob Sie ein Visum für die Niederlande benötigen, hängt von Ihrer Nationalität ab.