Was ist das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS)?
Im November 2016 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein vor Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS). Das sollte die Sicherheitskontrollen für Personen verstärken, die visumfrei in die EU reisen. Derzeit gibt es 62 Nationalitäten.
Mit ETIAS kommt eines automatisiertes IT-System Damit sollen Risiken aus Einwanderungs- und Sicherheitsgesichtspunkten bei Personen ermittelt werden, die ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen können. Gleichzeitig soll dies den allermeisten Reisenden, die kein Risiko darstellen, den Grenzübertritt erleichtern. Alle Nicht-EU-Bürger, die visumfrei einreisen Schengen-Raum Reisende, die reisen können, müssen vor der Abreise eine Reisegenehmigung über das ETIAS-System beantragen. Die von ETIAS gesammelten Informationen ermöglichen eine Vorabprüfung auf potenzielle irreguläre Einwanderung und Sicherheitsrisiken. Dies alles geschieht unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte und Datenschutzgrundsätze.
Nach dem Online-Ausfüllen des Antragsformulars führt das System eine Prüfung anhand der EU-Informationssysteme für Grenzen und Sicherheit durch. In den allermeisten Fällen wird die Reisegenehmigung innerhalb weniger Minuten erteilt. Für die Einreise in den Schengen-Raum ist die ETIAS-Reisegenehmigung zwingend erforderlich. Grenzschutzbeamte werden diese Genehmigungen zusammen mit den Reisedokumenten überprüfen, wenn Reisende die EU-Grenzen überqueren. Diese Vorabkontrolle visumfreier Bürger von außerhalb der EU erleichtert die Grenzkontrollen, vermeidet Bürokratie und Verzögerungen für an der Grenze ankommende Reisende, koordiniert und harmonisiert die Risikobewertung von Drittstaatsangehörigen und reduziert die Einreiseverweigerungen an Grenzübergangsstellen erheblich.
Was ist der Unterschied zwischen einem Schengen-Visum und einer ETIAS-Reisegenehmigung?
Eine ETIAS-Genehmigung ist kein Visum. Staatsangehörige von Ländern, die der Visaliberalisierung unterliegen, können weiterhin ohne Visum in die EU einreisen. Sie müssen lediglich vor Reiseantritt eine Reisegenehmigung über ETIAS beantragen. ETIAS wird ein einfaches, schnelles und benutzerfreundliches System sein: In mehr als 95 % der Fälle wird innerhalb weniger Minuten eine positive Antwort gegeben.
Es ist nicht beabsichtigt, mit der ETIAS-Reisegenehmigung eine andere Art von Visumpflicht vorzuschreiben. Menschen müssen für ihren Antrag nicht zu einem Konsulat gehen, es werden keine biometrischen Daten erfasst und es werden viel weniger Informationen gesammelt als bei einem Visumantragsverfahren. Das Verfahren zur Beantragung eines Schengen-Visums kann in der Regel bis zu 15 Tage dauern und kann in einigen Fällen auf 30 oder 60 Tage verlängert werden. Der Online-ETIAS-Antrag hingegen ist bereits in wenigen Minuten abgeschlossen. Die ETIAS-Reisegenehmigung bleibt drei Jahre lang gültig, viel länger als ein Schengen-Visum. Eine ETIAS-Reisegenehmigung ist für eine unbegrenzte Anzahl von Einreisen gültig.
Die ETIAS-Reisegenehmigung ist ein notwendiger und kleiner Verfahrensschritt für alle, die visumfrei reisen. Auf diese Weise vermeiden diese Reisenden Bürokratie und Verzögerungen bei ihrer Ankunft an der Grenze. ETIAS berührt diese Visumbefreiung nicht, erleichtert das Überqueren der Schengen-Außengrenze und bietet Personen, die visumfrei reisen dürfen, die Möglichkeit, die Visumbefreiung optimal zu nutzen.
Welche Auswirkungen hat ETIAS auf die gemeinsame Visumpolitik?
Die Visaliberalisierung ist ein wichtiges Instrument, um Partnerschaften mit Drittländern aufzubauen und die EU für Unternehmen und Tourismus attraktiver zu machen. ETIAS wird obligatorische Vorabkontrollen und Bewertungen potenzieller Risiken aus der Perspektive der irregulären Einwanderung und Sicherheit für Personen einführen, die visumfrei reisen können. ETIAS hat keinen Einfluss auf die Visumsbefreiung dieser Reisenden, trägt aber dazu bei, den Erfolg der Visaliberalisierungspolitik der EU sicherzustellen sichern und ergänzen. Diese zusätzliche Informationsebene und Risikobewertung wird es Reisenden ermöglichen, die Befreiung von der Visumpflicht in vollem Umfang zu nutzen und den Schengen-Raum sicherer und sicherer zu machen. Reisende erfahren außerdem schnell im Voraus, ob sie in den Schengen-Raum einreisen können, sodass sie ihren Besuch besser planen können.
Der Dialog mit Drittländern über die Visaliberalisierung wird fortgesetzt, aber ETIAS verbessert die Fähigkeit der EU, potenzielle Einwanderungs- und Sicherheitsrisiken zu bewerten und zu bewältigen, und erleichtert gleichzeitig das Überschreiten der Außengrenzen des Schengen-Raums.
Wie funktioniert ETIAS in der Praxis?
Reisende müssen eine Online-Bewerbung auf einer speziell dafür eingerichteten Website oder mobilen App. Der Antragsteller benötigt zum Ausfüllen des Formulars lediglich ein Reisedokument (Reisepass oder gleichwertiges Dokument). Das Ausfüllen des Antrags sollte nicht länger als 10 Minuten dauern. Wer nicht in der Lage ist, den Antrag selbst auszufüllen (aufgrund seines Alters, seiner Lese- und Schreibkenntnisse, mangelndem Zugang zu IT oder unzureichenden IT-Kenntnissen), kann den Antrag von einer anderen Person ausfüllen lassen.
Jeder Bewerber im Alter zwischen 18 und 70 Jahren muss elektronisch einreichen eine Gebühr von 7 Euro zahlen. Bei der Auswahl der Zahlungsarten werden die technologischen Entwicklungen in Ländern berücksichtigt, für die keine Visumpflicht besteht. Dadurch wird verhindert, dass Drittstaatsangehörige, die keinen Zugang zu bestimmten digitalen Zahlungsmethoden haben, in Schwierigkeiten geraten.
De automatisierte Überprüfung beginnt, sobald die Zahlung der Gebühr bestätigt wurde. Die überwiegende Mehrheit der Antragsteller (voraussichtlich über 95 % aller Fälle) erhält automatisch innerhalb von Minuten nach ihrer Zahlung eine positive Antwort. Kommt es zu einem Treffer in einer oder mehreren abgefragten Datenbanken oder liefert der automatisierte Prozess kein eindeutiges Ergebnis, wird der Antrag manuell von einer zentralen Stelle innerhalb der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache oder von einem nationalen Team bearbeitet. In diesem Fall kann die Reaktionszeit für von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige bis zu 96 Stunden betragen. In Ausnahmefällen können von den Antragstellern weitere Informationen verlangt werden und weitere Verfahrensschritte erforderlich sein. In jedem Fall muss innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung endgültig entschieden werden.
Es wird erwartet, dass von den rund 5 % der Anträge, die einen Treffer erhalten, 3–4 % eine positive Entscheidung erhalten, nachdem die Daten von der ETIAS-Zentraleinheit überprüft wurden. Die restlichen 1–2 % werden zur manuellen Bearbeitung an die nationalen ETIAS-Einheiten übertragen. Wenn es eine Entscheidung gibt, bekommen die Bewerber eine Antwort per E-Mail mit einer gültigen Reisegenehmigung oder einer Begründung für die Ablehnung.
Was passiert, wenn jemand sieht, dass seine Reisegenehmigung in ETIAS verweigert wird?
Wird die Reisegenehmigung verweigert, kann der Antragsteller (noch) Berufung einlegen. Er kann in dem Mitgliedstaat Berufung einlegen, der über den Antrag entschieden hat. Es gelten die nationalen Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats. Der Antragsteller wird darüber informiert, welche nationale Behörde für die Bearbeitung des Antrags und die Entscheidung darüber zuständig war, sowie über das Verfahren, das einzuhalten ist, wenn er einen Rechtsbehelf einlegen möchte. Wenn der Reisende der Meinung ist, dass er ungerecht behandelt wurde, kann er auch bei der nationalen Behörde Wiedergutmachung beantragen oder Zugang zu den Informationen beantragen.
Wie lange ist eine ETIAS-Reisegenehmigung gültig??
Die Reisegenehmigung ist drei Jahre gültig (bzw. bis zum Ablaufdatum des Reisedokuments).
Welche Pflichten haben die Beförderer?
Sowohl Luft- und Seetransportunternehmen als auch Transportunternehmen, die Gruppen mit Bussen auf dem Landweg befördern, müssen bevor Passagiere einsteigenÜberprüfen Sie den Status des für die Einreise in den Schengen-Raum erforderlichen Reisedokuments. Also auch, ob die Reisenden im Besitz einer gültigen ETIAS-Reisegenehmigung sind. Für Transportunternehmen, die Gruppen mit Bussen auf dem Landweg befördern, gilt eine Übergangsfrist. In diesem Zeitraum müssen sie noch nicht prüfen, ob Reisende im Besitz einer gültigen Reisegenehmigung sind.
Was passiert an der Grenzübergangsstelle?
Bei der Ankunft an einer Grenzübergangsstelle des Schengen-Raums liest der Grenzschutzbeamte die Daten aus dem Reisedokument elektronisch aus. Damit generiert er eine Suche in verschiedenen Datenbanken, darunter auch eine Suche in ETIAS nach Personen, die visumfrei reisen. Liegt keine gültige ETIAS-Reisegenehmigung vor, verweigern die Grenzschutzbeamten die Einreise und registrieren den Reisenden und die Einreiseverweigerung im Einreise-/Ausreisesystem.
Liegt eine gültige Reisegenehmigung vor, wird das Grenzkontrollverfahren durchgeführt und dem Reisenden die Einreise in den Schengen-Raum gestattet, wenn alle Einreisebedingungen erfüllt sind, oder ihm die Einreise aufgrund des Schengener Grenzkodex verweigert wird.
Kann eine Reisegenehmigung widerrufen werden?
Reisegenehmigungen bleiben drei Jahre lang gültig, können jedoch widerrufen oder ungültig gemacht werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Reisegenehmigung nicht mehr gültig sind.
Wo gilt ETIAS?
Die ETIAS-Gesetzgebung gilt für Mitgliedstaaten, die Teil des Schengen-Raums sind, aber auch für Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand noch nicht vollständig anwenden (wie Zypern, Bulgarien und Rumänien).
Wann wird ETIAS fertig sein?
ETIAS wird voraussichtlich Mitte 2024 betriebsbereit sein.