Die Ratspräsidentschaft und die Vertreter des Europäischen Parlaments haben sich vorläufig auf die Regeln zur Verknüpfung des zentralen ETIAS-Systems mit den relevanten EU-Datenbanken geeinigt. Die Texte werden nun den zuständigen Gremien des Rates und des Parlaments zur politischen Genehmigung und anschließend zur formellen Annahme vorgelegt.
Die Verabschiedung dieser Regeln ist der letzte gesetzgeberische Schritt zur Einrichtung von ETIAS, das im Jahr 2022 betriebsbereit sein soll.
Die Einführung von ethias soll die innere Sicherheit verbessern, dazu beitragen, illegale Einwanderung zu verhindern, die öffentliche Gesundheit zu schützen und Verzögerungen an den Grenzen zu verringern, indem potenziell gefährdete Personen erkannt werden, bevor sie an der Grenze ankommen. ETIAS ist auch ein Baustein der für Herbst 2023 geplanten Interoperabilität zwischen JI-Datenbanken, einem wichtigen politischen Ziel der EU in diesem Bereich.
Auf der Grundlage der vorläufig vereinbarten Regeln kann das ETIAC-Zentralsystem Prüfungen anhand des Schengener Informationssystems (SIS), des Visa-Informationssystems (VIS), des Einreise-/Ausreisesystems (EES), von Eurodac und der Strafregisterdatenbank durchführen von Drittstaatsangehörigen (ECRIS-TCN) sowie Daten von Europol und Interpol.
Zusätzlich zu dieser Verbindung zwischen dem zentralen ETIAS-System und diesen Datenbanken legen die Regeln fest, welche Daten für ETIAS-Zwecke abgefragt werden müssen. Sie umfassen auch die Bedingungen und Zugriffsrechte für die ETIAS-Zentraleinheit und die ETIAS-Nationaleinheiten. Die Daten in diesen Systemen werden es den Behörden ermöglichen, das Sicherheits- oder Einwanderungsrisiko des Antragstellers einzuschätzen und zu entscheiden, ob eine Reisegenehmigung erteilt oder verweigert wird.
Hintergrund ETIAS
Etias ist das Neue EU-Reiseinformations- und -genehmigungssystem. Sie gilt für von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige, die vor ihrer Reise eine Reisegenehmigung über einen Online-Antrag einholen müssen.
Die eingegebenen Informationen werden automatisch mit EU-Datenbanken und relevanten Interpol-Datenbanken abgeglichen, um festzustellen, ob Gründe für die Verweigerung einer Reisegenehmigung vorliegen. Werden keine Übereinstimmungen („Hits“) mit anderen Datenbanken gefunden oder müssen keine Elemente weiter analysiert werden, erfolgt die Erteilung der Reisegenehmigung automatisch und schnell. Dies dürfte bei den meisten Anwendungen der Fall sein. Im Falle eines Treffers oder eines Elements, das einer weiteren Analyse bedarf, werden die zuständigen Behörden den Antrag manuell bearbeiten.
Eine Reisegenehmigung behält ihre Gültigkeit für 3 Jahre oder, falls früher, bis zum Ende der Gültigkeitsdauer des mit dem Antrag registrierten Reisedokuments. Für jeden Antrag muss der Antragsteller eine Reisegenehmigungsgebühr in Höhe von 7 € entrichten.
- IT-Systeme im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht (Hintergrundinformationen)
- EU-weite IT-Systeme für Sicherheit und Migration (Infografik)
- Sicherheitskontrollen bei der Ein- und Ausreise in den Schengen-Raum (Infografik)
Quelle: Consilium.europa.eu – Veröffentlicht am 21
