Reisekrankenversicherung für ausländische Touristen, die in die Niederlande kommen
Allianz-Versicherung für Touristen in den Niederlanden
Schließen Sie jetzt die Allianz Reiserisikoversicherung für Ihren ausländischen Gast ab!
√ Erfüllt alle Anforderungen für ein Schengen-Visum.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Sie können die Police in der Zwischenzeit kostenlos ändern.
√ VISA-GARANTIE: Sie zahlen nichts, wenn Ihr Visum abgelehnt wird.
√ Die Sicherheit des größten Reiseversicherers der Welt: Allianz Global Assistance.
Prämie ab 2 € pro Tag
Ein Reisekrankenversicherung für Touristen aus dem Ausland ist eine Art vorübergehende Krankenversicherung, die sicherstellt, dass ein ausländischer Gast während seines Aufenthalts in den Niederlanden ordnungsgemäß versichert ist.
Für ausländische Touristen, die in die Niederlande kommen, ist es nicht immer einfach, in ihrem Heimatland eine zuverlässige Reisekrankenversicherung abzuschließen. Speziell für diese Gruppe gibt es die Reiserisikoversicherung (sofern jünger als 70 Jahre). Dabei handelt es sich um eine internationale Reisekrankenversicherung, die Sie schon ab 2 € pro Tag abschließen können. Diese spezielle Reiseversicherung für medizinische Kosten kann für nicht in den Niederlanden ansässige Personen abgeschlossen werden, beispielsweise für ausländische Freunde oder Familienangehörige, die die Niederlande besuchen.
Wie lange kann ein ausländischer Tourist in den Niederlanden bleiben?
Ein ausländischer Tourist darf maximal 90 aufeinanderfolgende Tage in den Niederlanden bleiben. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Tourist ein Visum benötigt oder nicht. Dies wird offiziell als Kurzaufenthalt bezeichnet.
Ein Tourist, der in die Niederlande kommt, darf sich daher nur für eine begrenzte Zeit hier aufhalten. Es gibt keinen Unterschied in der Art des Besuchs, so dass auch ein Geschäftsbesuch, ein Partnerbesuch oder ein Besuch bei der Familie dazugehört.
Reiseversicherung mit Abdeckung der medizinischen Kosten speziell für ausländische Touristen
Die Reiserisikoversicherung bietet einen ausgewogenen Schutz für ausländische Touristen. Der Tourist ist nicht nur in den Niederlanden, sondern in ganz Europa und den Mittelmeerländern versichert und kann für maximal 90 Tage abgeschlossen werden. Diese Reiseversicherung deckt SOS-Kosten, Assistance- und medizinische Kosten (einschließlich Krankenhaus-, Krankenwagen-, Arztkosten, zahnärztliche Hilfsmittel bei Unfällen und Medikamente) ab.
Ausländische Touristen? Versichern Sie sie gegen medizinische Kosten
Gibt es einen Bekannten aus Kanada, einen Freund aus Brasilien oder eine Tante aus den USA? Dann können sie sich auch bei der De Travel Risk Insurance versichern, denn während es in den Niederlanden eine gute Angewohnheit ist, vor der Reise eine Versicherung abzuschließen, ist dies in anderen Ländern oft nicht so offensichtlich.
Für Ihre ausländischen Gäste können Sie ganz einfach eine Reiseversicherung abschließen. In diesem Fall sind Sie der Versicherungsnehmer (derjenige, der die Prämie zahlt) und Ihre ausländischen Gäste sind der Versicherte. Sie erhalten die Police digital per E-Mail und können diese somit problemlos an Ihren ausländischen Gast weiterleiten. Die Versicherungsbedingungen sind auch in englischer Sprache verfügbar.
Hinweis: Die Reiserisikoversicherung kann auch für Niederländer abgeschlossen werden, die nicht mehr in den Niederlanden gemeldet sind und daher keine normale Reiseversicherung mehr abschließen können. Bei einem Besuch in den Niederlanden können sie auf diese Weise weiterhin gegen medizinische Kosten versichert werden.
Ist der ausländische Tourist bereits in den Niederlanden?
Wenn sich der ausländische Tourist bereits in den Niederlanden aufhält, können Sie keine Reiserisikoversicherung mehr abschließen, sondern müssen dies vor der Abreise des Reisenden tun. Wenn Ihr Gast bereits in den Niederlanden ist, besteht immer noch eine Möglichkeit. Hier können Sie eine Reiseversicherung für einen Ausländer abschließen, der sich bereits in den Niederlanden aufhält: Reiseversicherung für Ausländer, die sich bereits in den Niederlanden aufhalten »
Reiserisikoversicherung: Versicherung für Touristen in den Niederlanden
Die Versicherung für ausländische Touristen bietet einen ausgewogenen Versicherungsschutz wie:
- SOS-Kosten (einschließlich Hilfe, Rettung und Suche).
- Medizinische Kosten* (einschließlich Krankenhaus, Facharzt und Ärzte).
- Rückführung (einschließlich Ambulanzflugzeug und Transport sterblicher Überreste).
- Kosten für Beerdigung oder Einäscherung sowie die Ankunft der Familie.
*Medizinkosten sind finanzielle Erstattungen für Ärzte (Honorare) und Kosten für:
- Krankenhausaufenthalt;
- Operation und OP-Saalnutzung;
- verordnete Röntgen- und radioaktive Bestrahlungen;
- verschreibungspflichtige Medikamente, Bandagen und Massagen;
- medizinisch notwendiger Transport, einschließlich aller medizinisch notwendigen Evakuierungen und Transporte von einer Skipiste.
Reisedokumente (Laissez-Passer-Kaufkosten, Ersatzvisum oder andere offizielle Reisedokumente), Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel sowie Schäden an der Unterkunft sind ebenfalls versichert. Darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz:
- Krankheit, Unfall oder vermisste Person des Versicherten;
- Tod des Versicherten, Krankheit, Unfall oder Tod der nicht mitreisenden Familie des Versicherten;
- Tod einer mitversicherten Reisebegleitung;
- Schäden am Eigentum des Versicherten im Wohnsitzland;
- erzwungene Verzögerung.
Bitte beachten Sie!: Das mitgeführte Gepäck ist in dieser Reiseversicherung nicht versichert. Der Schwerpunkt liegt auf der Deckung von Assistenz- und Arztkosten. Kosten im Zusammenhang mit bestehenden Erkrankungen und Mängeln werden nicht erstattet. Die Versicherung kann nur für versicherte Personen bis zum vollendeten 69. Lebensjahr abgeschlossen werden.
Extra-Versicherung (optional abschließbar)
Es ist möglich, die Versicherung um zusätzliche Deckungen zu erweitern. Sie können außerdem Folgendes versichern:
- Wintersport und spezielle (Winter-)Sportarten – wenn Sie mit Ihren ausländischen Gästen spezielle Sportarten in Europa ausüben möchten, dann entscheiden Sie sich für diese Verlängerung (nur Abdeckung in Europa).
- Reiserücktrittsversicherung (Rücktrittsversicherung kann nur abgeschlossen werden, wenn die Reise in den Niederlanden gebucht wird).
Welche Reisen sind versichert?
Die Versicherung gilt sowohl für Privat- als auch für Geschäftsreisen. Bei Privatreisen gilt die Reiserisikoversicherung für:
- Urlaub mit Erholungscharakter;
- einem Kurs folgen;
- leichte ehrenamtliche Arbeit.
Bitte beachten Sie: Bei Dienstreisen gilt die Versicherung nur, wenn es sich um administrative, kaufmännische und/oder aufsichtsrechtliche Tätigkeiten handelt.
Premium-Krankenversicherung
Europaabdeckung | € 2,- |
Weltweite Berichterstattung | € 3,- |
Winter-/Spezialsportarten | € 1,15 |
Stornierung | 5 % der Reisesumme |
Mindestprämie | € 11,50 |
Versicherungskosten | € 4,50 |
Prämie pro Person und Tag. Bis einschließlich 69 Jahre. |
Schließen Sie hier eine Versicherung für ausländische Gäste ab!
Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine erschwingliche internationale Krankenversicherung für ausländische Gäste unter 70 Jahren, die nicht in den Niederlanden leben. Die Versicherung ist die beste Wahl für die Beantragung eines Schengen-Visums und erfüllt alle Anforderungen.
Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
√ EU-zugelassene Krankenversicherung für ausländische Gäste.
√ Schengen-Visumgarantie: Im Falle einer Visumablehnung müssen Sie nicht zahlen.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Versicherungsbedingungen in Niederländisch und/oder Englisch.
√ Erweiterbar mit Abdeckung für Spezialsportarten und Weltabdeckung.
√ Eine Reiserücktrittsversicherung ist möglich (vorausgesetzt, die Reise wird bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht).
Versicherungskarte Reiserisikoversicherung »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung auf Niederländisch »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung in Englisch »
Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherungs- und Assistance-Anbieter der Welt. Die vertrauenswürdige Adresse, um Versicherungen für ausländische Gäste online abzuschließen!
Ab wann ist ein Tourist aus dem Ausland versichert?
Das Beginn- und Enddatum der Versicherung ist im Versicherungsschein angegeben. Der Versicherungsschutz beginnt jedes Mal, wenn eine versicherte Person und/oder ihr Gepäck das Wohnsitzland zu einer Reise verlässt und endet mit der Rückkehr in das Wohnsitzland. Wo gilt die Versicherung?
- Steht auf dem Politikblatt „Europa“? Dann ist die Gültigkeit auf die Länder Europas beschränkt. Dazu gehören die Azoren, die Kanarischen Inseln, Madeira und die außereuropäischen Mittelmeerländer. Der Versicherungsschutz gilt auch in Russland bis zum Ural und Kaukasus. Auch Seereisen zwischen den genannten Gebieten sind abgedeckt.
- Steht im Richtlinienblatt Welt? Dann gilt die Versicherung weltweit.
Bitte beachten Sie: Diese Versicherung gilt nicht in dem Land, aus dem der ausländische Tourist kommt und laut Ihrem Reisepass oder Visum offiziell lebt (Wohnsitzland). Versichern Sie auch Spezialsportarten? Dann gilt dies nur für Europa, auch wenn in Ihrem Versicherungsplan „Welt“ steht.
Deckungsübersicht Reiserisikoversicherung, Reiseversicherung für ausländische Touristen
Nachfolgend können Sie die Höhe der Erstattungen der Reiserisikoversicherung nachlesen.
Abschnitt I. SOS-KOSTEN Das Unternehmen erstattet die folgenden Kosten bis zu den angegebenen Höchstbeträgen, wenn diese im Zusammenhang mit Folgendem erforderlich sind: | Versicherungssummen (P.P. pro Ereignis, sofern nicht anders angegeben) |
a. Krankheit, Unfall oder vermisste Person des Versicherten | |
Zusätzliche Übernachtungskosten | € 70,- pro Person und Tag |
Zusätzliche Rückreisekosten in die Niederlande oder in das Wohnsitzland | Kalkulationspreis |
Kosten für die Rückreise in die Niederlande oder in das Wohnsitzland mit einem Krankenwagen | Kalkulationspreis |
Kosten für einen Krankenhausbesuch, je Versicherungsbescheinigung | 70 €, - |
Kosten für Familienreisen bei Lebensgefahr: | |
Reisekosten (max. 1 Person) | Kalkulationspreis |
Übernachtungskosten (max. 1 Person/max. 10 Tage) | € 70,- pro Person und Tag |
Such- und Rettungskosten | 45.500 €, - |
B. Tod des Versicherten | |
Transportkosten sterblicher Überreste bzw | Kalkulationspreis |
Kosten für Bestattung oder Einäscherung im Versicherungsgebiet inkl. Anreise von 2 Familienmitgliedern für max. 3 Tage | Höchstens jedoch die Kosten für die Überführung der sterblichen Überreste in das Wohnsitzland |
Zusätzliche Reisekosten für Familienmitglieder/Reisebegleitung | Kalkulationspreis |
C. Krankheit, Unfall oder Tod der nicht mitreisenden Familie des Versicherten | |
Zusätzliche Rückreisekosten in das Wohnsitzland | Kalkulationspreis |
D. Tod einer mitversicherten Reisebegleitung | |
Kosten für Familienreisen bei Abwesenheit der versicherten Person: | |
Reisekosten (max. 1 Person) | Kalkulationspreis |
Übernachtungskosten (max. 1 Person/max. 10 Tage) | € 70,- pro Person und Tag |
e. Sachschäden des Versicherten im Wohnsitzland | |
Zusätzliche Rückreisekosten in das Wohnsitzland | Kalkulationspreis |
F. Zwangsverzögerung | |
Zusätzliche Rückreisekosten | Kalkulationspreis |
Zusätzliche Übernachtungskosten | € 70,- pro Person und Tag |
Die Gesellschaft erstattet außerdem die folgenden Kosten, wenn sie auf ein in dieser Kategorie versichertes Ereignis zurückzuführen sind: | |
G. Telekommunikationskosten, pro Versicherungsschein (Franchise 23 €) | 90 €, - |
H. Bei Nutzung des eigenen privaten Kraftfahrzeuges fallen zusätzliche Fahrtkosten an | 0,19 € pro Kilometer |
Abschnitt II. MEDIZINISCHE AUSGABEN |
Versicherungssummen (pp pro Versicherungszeitraum, sofern nicht anders angegeben) |
Im Versicherungsbereich anfallende Krankheitskosten: | |
Arzt- und Krankenhauskosten | 30.000 €, - |
gekaufte/gemietete Krücken/Rollstuhl | 90 €, - |
unfallbedingt notwendige Prothesen | 680 €, - |
Selbstbehalt pro Ereignis: | 45 €, - |
Kosten beim Zahnarzt: | |
Zahnarztkosten infolge eines Unfalls im Versicherungsbereich | 230 €, - |
Abschnitt III. EXTRA ABDECKUNG | Versicherungssummen (pp pro Versicherungszeitraum, sofern nicht anders angegeben) |
Reisedokumente: Kaufkosten für Laissez-Passer, Ersatzvisum oder anderes offizielles Reisedokument | 115 €, - |
Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel | 115 €, - |
Schäden an Unterkünften. Maximale Entschädigung für Schäden am Hotel-/Bungalow-Inventar oder an Gebäuden außerhalb der Niederlande (Franchise 23 € pro Veranstaltung) | 115 €, - |
Beachten Sie stets die Versicherungsbedingungen, insbesondere die in den Allgemeinen Bestimmungen genannten Pflichten.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Reiseversicherung für ausländische Touristen (FAQ)
Lesen Sie hier die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten.
Die Reiserisikoversicherung der Allianz Global Assistance ist eine Spezialversicherung für ausländische Gäste mit Abdeckung medizinischer Kosten. Ein Ausländer, der sich vorübergehend in den Niederlanden aufhält, ist dann für medizinische Nothilfe wie Arztbesuche, Krankentransporte, Krankenhauskosten, Zahnarztkosten (bei einem Unfall) und Medikamente gut versichert.
Eine vorübergehende Krankenversicherung für Ihren ausländischen Gast gibt es bereits ab 2 € pro Tag. Sie können die Versicherung auf dieser Website selbst abschließen und erhalten die Police innerhalb von 24 Stunden (werktags) zugesandt.
Wenn Ihr ausländischer Gast ein Schengen-Visum beantragen muss, kann für die Beantragung des Visums auch die Reiserisikoversicherung genutzt werden. Diese Versicherung erfüllt alle Voraussetzungen für den Visumsantrag. Diese sind:
– Deckung für medizinische Notfallhilfe und Rückführung.
– Eine Mindestdeckung von 30.000 € für medizinische Kosten.
– Muss für alle Schengen-Mitgliedstaaten gültig sein.
– Die Versicherungsdauer muss der gesamten Dauer des Aufenthalts im Schengen-Raum entsprechen.
Die Krankenversicherung für Ausländer (Reiserisikoversicherung) kann ein Interessent auch in den Niederlanden abschließen. Der Interessent kann ein Sponsor (Bürge/Unterkunftsgeber) für einen Visumantrag oder ein Freund, eine Familie oder ein Partner sein.
Schließen Sie eine Krankenversicherung für jemand anderen ab? In diesem Fall sind Sie der Versicherungsnehmer (Prämienzahler) und der Visumantragsteller (ausländischer Gast) der Versicherte.
Bitte beachten Sie: Diese Krankenversicherung kann nicht abgeschlossen werden, wenn sich der ausländische Gast bereits in den Niederlanden befindet.
Sie können den Beginn dieser Versicherung auf einen späteren oder früheren Zeitpunkt verschieben. Sobald die Versicherung in Kraft getreten ist, kann das Datum des Versicherungsbeginns nicht mehr geändert werden.
Ja, die Reiseversicherung für Ausländer gilt europaweit. Allerdings sind Sie im Herkunftsland (dem Land, in dem Sie registriert sind) nicht versichert.
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