Hinweis: Diese Informationen sind nicht mehr aktuell. Seit dem 17. September 2022 gibt es für Reisende in die Niederlande keine Corona-Regeln mehr. Sie können ohne Vorlage einer Fernbeziehungsbescheinigung, eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder eines negativen Testergebnisses in die Niederlande einreisen. Wenn Sie einer Visumspflicht unterliegen, müssen Sie natürlich zunächst ein Schengen-Visum beantragen.
Die Niederlande haben heute bekannt gegeben, dass zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Einschleppung neuer Varianten des Coronavirus (Covid-19) über Reisende zu verhindern und die Zahl der Reisebewegungen weiter einzuschränken. Diese Maßnahmen treten am Samstag, 23. Januar 2021 um 00:01 Uhr in Kraft.
Im Vereinigten Königreich gibt es ein Flugverbot und ein Anlegeverbot für Passagierfähren. Das Flugverbot gilt auch für Passagierflüge von:
- Südafrika
- Brasilien
- Argentinien
- Bolivien
- Chile
- Kolumbien
- Ecuador
- Französisch-Guayana
- Guyana
- Panama
- Paraguay
- Peru
- Suriname
- Uruguay
- Venezuela
Dieses Flugverbot gilt vorerst für maximal einen Monat bzw. bis die vorgesehene verpflichtende Quarantäne für Reisende gesetzlich geregelt ist.
Schnelltest, PCR-Test und Quarantäne
Darüber hinaus müssen alle Reisenden aus Risikogebieten, die mit dem Flugzeug oder Schiff in die Niederlande einreisen, auch einen negativen Schnelltest vorweisen, der kurz vor der Abreise in die Niederlande durchgeführt wurde. Dieser Test ist beim Einsteigen maximal 4 Stunden alt. Dies gilt zusätzlich zum obligatorischen negativen PCR-Test, der höchstens 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt worden sein darf. Diese Maßnahmen gelten auch für Reisende in die karibischen Niederlande.
Darüber hinaus müssen sie bei ihrer Ankunft in den Niederlanden für 10 Tage unter Quarantäne gestellt werden. Nach 5 Tagen kann sich jemand testen lassen. Ist das Ergebnis dieses PCR-Tests negativ, endet die Quarantäne.
Da Schnelltests nicht überall in der Nähe von (Flug-)Häfen verfügbar sind, ist zu erwarten, dass die doppelte Testpflicht in der Praxis zu einem Rückgang der Fahrten in die Niederlande führen wird.
Das bedeutet, dass es für manche Menschen schwierig wird, nach Hause zu kommen. Niederländische Staatsangehörige, die aufgrund einer Notsituation in die Niederlande reisen müssen und nicht rechtzeitig einen negativen PCR-/Schnelltest vorlegen können, können sich beim Außenministerium melden.
Quelle: Rijksoverheid.nl
