Wenn Sie über ein gültiges Kurzaufenthaltsvisum verfügen oder sich während des kostenlosen Zeitraums in den Niederlanden aufhalten dürfen, können Sie in bestimmten Situationen Ihr Schengen-Kurzaufenthaltsvisum oder Ihr Schengen-Kurzaufenthaltsvisum verlängern.
Verlängerung eines Schengen-Visums in den Niederlanden
Eine Verlängerung eines Schengen-Kurzaufenthaltsvisums, wenn Sie sich bereits in den Niederlanden aufhalten, ist nicht einfach so möglich. Eine Ausnahme gibt es nur in ganz besonderen Fällen, etwa bei einer schweren Erkrankung, bei der der visumpflichtige Ausländer nicht reisen kann.
Partner für einen kurzen oder längeren Aufenthalt in den Niederlanden
Bedingungen für einen ausländischen Partner, der für die Einreise in die Niederlande ein Visum benötigt.
Coronavirus: Folgen für Beantragung oder Aufenthalt (Schengen-Visum)
Häufig gestellte Fragen zu den Folgen des Coronavirus (Covid-19) und dem Aufenthalt in den Niederlanden mit einem Schengen-Kurzaufenthaltsvisum.
Vorübergehende Aufenthaltsversicherung in den Niederlanden
Eine vorübergehende Aufenthaltsversicherung in den Niederlanden ist für die Beantragung eines Visums obligatorisch. Aber auch wenn Sie kein Visum benötigen und von außerhalb der EU für einen vorübergehenden Aufenthalt in die Niederlande reisen, ist eine Krankenversicherung obligatorisch.
Visum für Kurzaufenthalte in den Niederlanden
Möchte ein visumpflichtiger ausländischer Gast für maximal 90 Tage in die Niederlande einreisen, ist in der Regel ein Visum erforderlich. Ob jemand ein Visum benötigt, hängt von seiner Nationalität ab. Mit einem Kurzaufenthaltsvisum können Sie in die Schengen-Staaten und in die Schweiz reisen.