Krankenversicherung für einen vorübergehenden Aufenthalt in den Niederlanden
Eine Versicherung für einen vorübergehenden Aufenthalt in den Niederlanden ist obligatorisch, wenn Sie eine haben Visa-Antrag werde es tun. Nicht-Europäer, die in die Niederlande einreisen, benötigen in der Regel ein Visum. Aber auch wenn Sie kein Visum benötigen und von außerhalb der EU für einen vorübergehenden Aufenthalt in die Niederlande reisen, ist eine Krankenversicherung obligatorisch.
Wenn Sie jemanden zu einem Kurzaufenthalt, beispielsweise einem Urlaub, in die Niederlande einladen und Ihrem Gast auch eine Unterkunft anbieten, können Sie ihm oder ihr helfen, indem Sie vorab einige Angelegenheiten für die Beantragung des Visums regeln. Dabei kann es sich um eine Unterbringungs- und/oder Bürgschaftserklärung handeln, aber auch um die obligatorische Krankenversicherung für den Schengen-Raum. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen, die eine Reisekrankenversicherung für ein Schengen-Visum erfüllen muss.


Krankenversicherung in den Niederlanden
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√ Erfüllt außerdem alle Anforderungen für ein Schengen-Visum.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Sie können die Police in der Zwischenzeit kostenlos ändern.
√ VISA-GARANTIE: Sie zahlen nichts, wenn Ihr Visum abgelehnt wird.
√ Die Sicherheit des größten Reiseversicherers der Welt: Allianz Global Assistance.
Prämie ab 2 € pro Tag
Kurzer Aufenthalt in den Niederlanden
mit Kurzaufenthalts-Schengen-Visum, Sie können sich maximal 90 Tage (innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) im Schengen-Raum aufhalten. Dieser Zeitraum von 90 Tagen gilt auch für Ausländer, die kein Visum benötigen und sich vorübergehend in den Niederlanden aufhalten möchten. Solange Ihr Visum gültig ist, können Sie frei zwischen den beiden Ländern reisen 27 Schengen-Länder. Möchten Sie innerhalb dieser 180 Tage mehrmals in den Schengen-Raum ein- und ausreisen? Wählen Sie dann die Option „Mehrfacheintrag'.
Vorübergehender Aufenthalt in den Niederlanden und Versicherung
Auf dieser Website können Sie schnell und günstig eine obligatorische Reisekrankenversicherung abschließen. Als zusätzlichen Service bieten wir die Garantie an, dass Sie bei Ablehnung eines Visumantrags die Reisekrankenversicherung kündigen können, sodass Sie keine Prämie zahlen müssen (dies ist möglich, solange die Versicherung noch nicht in Kraft getreten ist). Sie können das Startdatum der Reiseversicherung auch kostenlos anpassen lassen, wenn die Beantragung des Visums länger dauert als erwartet. Wir bieten auch eine hervorragende und erschwingliche Reisekrankenversicherung für Ihren ausländischen Gast. Diese Versicherung erfüllt alle Anforderungen für ein Schengen-Visum und wird weltweit von allen niederländischen Botschaften akzeptiert.
Bedingungen der Versicherung für vorübergehende Aufenthalte
Die Versicherung für einen vorübergehenden Aufenthalt in den Niederlanden muss eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Die Versicherung muss alle Kosten für eine Rückführung aus medizinischen Gründen, eine dringende medizinische Versorgung und/oder eine Notfallbehandlung im Krankenhaus abdecken. Die Versicherung muss:
- Gültig im gesamten Schengen-Raum.
- Sie müssen eine Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro haben.
- Decken Sie die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts ab.
Diese Versicherung kann vom Einladenden für den Visumantragsteller abgeschlossen werden. Anschließend können Sie die Police zusammen mit den anderen notwendigen Dokumenten digital oder per Post an den Visumantragsteller senden.
Reiserisikoversicherung: Versicherung für die Niederlande
Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist die perfekte Krankenversicherung für einen vorübergehenden Aufenthalt in den Niederlanden. Diese Reiseversicherung erfüllt auch die Voraussetzungen für die Beantragung eines Schengen-Visums. Die Reiserisikoversicherung bietet umfassenden Versicherungsschutz für:
- SOS-Kosten und Rückführung.
- Medizinische Kosten: bis zu 30.000 €
- Wintersport-Spezialsportarten (gegen Aufpreis, nur Europa-Abdeckung).
- Europa-Versicherung (für Personen innerhalb Europas, die in die Niederlande kommen und möglicherweise ihre Reise innerhalb Europas fortsetzen).
- Weltweiter Versicherungsschutz (für Personen innerhalb und außerhalb Europas, die in die Niederlande kommen und möglicherweise ihre Reise außerhalb Europas fortsetzen).
- Reiserücktrittsversicherung (nur wenn die Reise bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht wurde).
Die maximale Reisedauer der Reiserisikoversicherung beträgt 90 Tage. Die Versicherung kann für Personen bis zum vollendeten 69. Lebensjahr abgeschlossen werden. Sind Sie über 69 Jahre alt? Dann schauen Sie hier: Krankenversicherung für ältere Menschen. Im Herkunftsland besteht kein Versicherungsschutz.
Premium-Versicherung für vorübergehenden Aufenthalt
Die Prämie für die Reiserisikoversicherung für die Niederlande ist attraktiv:
- Europa-Abdeckung: 2 € pro Person (für alle aus Europa, einschließlich: Türkei, Syrien, Libanon, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien oder Marokko).
- Weltweiter Versicherungsschutz: 3 € pro Person und Tag.
- Wintersport/Spezialsportarten: 1,15 € pro Person und Tag (nur Europa-Abdeckung).
- Mindestprämie: 11,50 €
- Kosten pro Versicherungsschein: 4,50 €
- Reiserücktrittsversicherung: 5 % der Reisesumme (ohne Versicherungssteuer), wenn die Reise in den Niederlanden gebucht wird.

Schließen Sie hier eine Reisekrankenversicherung ab!
Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine internationale Reisekrankenversicherung für ausländische Reisende unter 70 Jahren, die nicht in den Niederlanden leben. Die Versicherung ist die beste Wahl für die Beantragung eines Schengen-Visums und erfüllt alle Anforderungen.
Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
√ EU-zugelassene Krankenversicherung für ausländische Reisende.
√ Schengen-Visumgarantie: Im Falle einer Visumablehnung müssen Sie nicht zahlen.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Versicherungsbedingungen in Niederländisch und/oder Englisch.
√ Erweiterbar mit Abdeckung für Spezialsportarten und Weltabdeckung.
√ Eine Reiserücktrittsversicherung ist möglich (vorausgesetzt, die Reise wird bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht).
Versicherungskarte Reiserisikoversicherung »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung auf Niederländisch »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung in Englisch »
Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherungs- und Assistance-Anbieter der Welt. Die vertrauenswürdige Adresse für den Online-Abschluss einer Reisekrankenversicherung!
Was ist versichert?
Die „Reiserisikoversicherung“ ist eine umfassende Auslandskrankenversicherung für Ausländer. Die Reiseversicherung bietet einen ausgewogenen Schutz gegen die finanziellen Risiken Krankheit und Tod, wie zum Beispiel:

- SOS-Gebühren (einschließlich Hilfeleistung, Rettung und Suche).
- Medizinische Ausgaben* (einschließlich Krankenhaus, Facharzt und Ärzte).
- Repatriierung (einschließlich Ambulanzflugzeug und Transport sterblicher Überreste).
- Kosten für Bestattung oder Einäscherung und Ankunft der Familie.
* Medizinische Kosten sind finanzielle Entschädigungen für Ärzte (Honorare) und Kosten für:
- Krankenhausaufenthalt;
- Operation und OP-Saalnutzung;
- verordnete Röntgen- und radioaktive Bestrahlungen;
- verschreibungspflichtige Medikamente, Bandagen und Massagen;
- medizinisch notwendiger Transport, einschließlich aller medizinisch notwendigen Evakuierungen und Transporte von einer Skipiste.
Auch Ihre Reisedokumente (Einkaufskosten, Laissez-Passer, Ersatzvisum oder andere offizielle Reisedokumente), Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel sowie Schäden an der Unterkunft sind versichert. Folgendes wird ebenfalls abgedeckt:
- Krankheit, Unfall oder vermisste Person des Versicherten;
- Tod des Versicherten, Krankheit, Unfall oder Tod der nicht mitreisenden Familie des Versicherten;
- Tod einer mitversicherten Reisebegleitung;
- Schäden am Eigentum des Versicherten im Wohnsitzland;
- Kosten aufgrund erzwungener Verzögerung.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur vorübergehenden Aufenthaltsversicherung in den Niederlanden (FAQ)
Ja, das ist kein Problem. Sie sind dann der Versicherungsnehmer (zahlt die Prämie) und der ausländische Gast ist der Versicherte.
Die Ausländerkrankenversicherung deckt die Hilfeleistung, die Erstattung außerordentlicher Kosten und Krankheitskosten ab:
– Hilfe: Bei Krankheit oder Unfall können Sie rund um die Uhr auf professionelle Hilfe und Beratung zählen.
– Repatriierung: Kosten für die Repatriierung (Rückkehr ins Heimatland) aufgrund von Krankheit oder Tod.
– Außerordentliche Kosten: Kosten, die im Notfall entstehen müssen (z. B. zusätzliche Reise- oder Übernachtungskosten), werden erstattet.
– Medizinische Kosten: Medizinische Kosten infolge eines Unfalls oder einer Krankheit, die während der Gültigkeitsdauer der Versicherung eingetreten sind, sind bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 € versichert.
– Zahnarztkosten: entstehen durch einen Unfall.
– Diebstahl Ihrer Reisedokumente.
– Verspätete Ankunft des Gepäcks.
Mit dem Antragsformular ermächtigen Sie den Versicherer zum Lastschrifteinzug. Die Abbuchung der Prämie von Ihrem Zahlungskonto erfolgt in der Regel kurz vor Versicherungsbeginn.
Sie erhalten die Police (inkl. Konditionen) digital per E-Mail. Anschließend können Sie die Police per E-Mail an Ihren ausländischen Gast senden.
Grundsätzlich am selben Tag oder am nächsten Tag. Anfragen, die am Wochenende eingehen, werden am Montag bearbeitet.
Bevor die Police in Kraft tritt, können Sie problemlos das Start- und/oder Enddatum der Police anpassen.
Liegt eine Bürgschaft vor (der ausländische Gast wohnt beim Bürgen), dient die Versicherung auch der finanziellen Absicherung dieser Person. Mit einer niederländischen Versicherung unterliegen Sie niederländischem Recht. Niederländische Versicherer unterliegen einer strengen Aufsicht und sind in der Regel zuverlässiger als ausländische Versicherer. Das ist eine schöne Idee zu hohen Kosten.
Nein, dafür ist die Versicherung nicht vorgesehen. Die Kosten für eine Schwangerschaft gehen zu Ihren Lasten.
Beschwerden und Beschwerden, die bereits bei oder vor Versicherungsbeginn bestanden, sind nicht versichert und daher nicht ersatzfähig. Die Versicherung für Ausländer ist nur für plötzliche und unerwartete medizinische Kosten in den Niederlanden oder anderen Schengen-Ländern gedacht.
