Bedingungen für einen ausländischen Partner, der für die Einreise in die Niederlande ein Visum benötigt

Schengen-Besucherversicherung OOM
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Weitere Informationen zur Schengen-Versicherung von OOM:
- Deckungsübersicht Schengen-Besucherversicherung
- Versicherungsbedingungen Schengen-Besucherversicherung
- Schengen-Besucherversicherungskarte
Ein ausländischer Partner, der ein Visum benötigt, kann für einen kurzen oder längeren Aufenthalt in die Niederlande einreisen, sofern er/sie eine Reihe von Bedingungen erfüllt.
Wenn ein Ausländischer Partner Wenn Sie in die Niederlande kommen, können Sie dies für einen kurzen Aufenthalt (bis zu maximal 90 Tage) oder einen längeren Aufenthalt (bis zu maximal 5 Jahren oder unbegrenzt) tun.
Partner für einen kurzen Aufenthalt in den Niederlanden
Wenn Sie möchten, dass Ihr Partner für maximal 90 Tage in die Niederlande kommt, können Sie einen Antrag stellen Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt, Typ C An. Auch als Schengen-Visum bekannt. Ihr Partner darf dann maximal 90 Tage hier bleiben. Danach muss die Person in ihr Herkunftsland zurückkehren. Wenn Sie Ihr wollen Partner Wenn Sie dauerhaft bei Ihnen wohnen, können Sie sich für das Verfahren entscheiden, das mit einem längeren Aufenthalt einhergeht.
Partner für einen längeren Aufenthalt in den Niederlanden
Wenn Sie möchten, dass Ihr Partner für 5 Jahre oder dauerhaft in die Niederlande kommt, benötigen Sie ein MVV-Visum (Genehmigung zum vorübergehenden Aufenthalt). Ihr Partner muss es zuerst tun Staatsbürgerliche Integrationsprüfung im Ausland holen. Wenn dies erreicht wird, erhalten Sie 90 Tage lang ein MVV. Der Partner (Sponsor) in den Niederlanden beantragt gleichzeitig beim IND eine Aufenthaltserlaubnis. Der Sponsor befolgt dann das Einreise- und Aufenthaltsverfahren (TEV-Verfahren). Die Hauptperson, mit der der Ausländer als Partner zusammenlebt, ist der Zusammenführende.
Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahre
Das IND prüft, ob Sie alle Voraussetzungen für eine erfüllen Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Innerhalb von 90 Tagen erfahren Sie, ob Sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten oder nicht. Die Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel 5 Jahre gültig und kann verlängert werden. Nach 5 Jahren können Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis wird auch a genannt Visum für einen längeren Aufenthalt oder ein 5-Jahres-Visum genannt.
Übersicht Konditionen Sponsor
Sie müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Du bist unverheiratet.
- Sie sind niederländischer Staatsangehöriger oder haben seit mindestens einem Jahr eine Aufenthaltserlaubnis für einen nicht befristeten Zweck.
- Du bist 21 Jahre oder älter
- Es wurde eine Erklärung unterzeichnet, dass Sie der Sponsor sind.
- Es besteht eine dauerhafte und exklusive Beziehung zu Ihrem ausländischen Partner.
- Sie sind in den Niederlanden in der Municipal Personal Records Database (BRP) Ihres Wohnortes (Gemeinde) registriert.
- Sie verfügen über ein ausreichendes und nachhaltiges Einkommen. Bei dem Einkommen, das Sie nachweisen müssen, handelt es sich um einen monatlichen Bruttobetrag. Hierbei handelt es sich um den Betrag, der im Arbeitsvertrag oder in der Gehaltsfestlegung (Lohnabrechnung) angegeben ist.
- Das Einkommen muss zum Zeitpunkt der Antragstellung für mindestens 12 Monate verfügbar sein.
Übersicht Konditionen ausländischer Partner
Ihr ausländischer Partner muss folgende Bedingungen erfüllen:
- Ihr Partner ist unverheiratet.
- Er oder sie ist 21 Jahre oder älter.
- Der ausländische Partner wird bei Ihnen wohnen, sobald er in den Niederlanden ist. Ihr Partner meldet sich an derselben Adresse an, an der Sie wohnen.
- Ihr Partner hat die Integrationsprüfung im Ausland abgelegt oder verfügt über eine Befreiung.
- Der Partner verfügt über ein gültiges Reisedokument (z. B. Reisepass).
- Der ausländische Partner stellt keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und die nationale Sicherheit dar.
- Ihr Partner ist bereit, an einer Tuberkulose-Studie teilzunehmen.
- Der Partner hat in einem früheren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis keine falschen Angaben gemacht oder relevante Informationen zurückgehalten.
Reisekrankenversicherung für einen ausländischen Partner
Für die Beantragung eines Kurzaufenthaltsvisums muss Ihr Partner nachweisen, dass eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen wurde, die den Anforderungen für ein Schengen-Visum entspricht. Auf dieser Website können Sie ganz einfach selbst eines erstellen medizinische Reiseversicherung. Möglicherweise sind Sie Versicherungsnehmer (Prämienzahler) und Ihr Gast ist dann der Versicherte. Sie schließen die Police ab und senden sie per E-Mail an den Visumantragsteller.
Auch für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis (5-Jahres-Visum) müssen Sie nachweisen, dass Sie über eine solche verfügen. medizinische Reiseversicherung wurde abgeschlossen, damit Ihr Partner während Ihres Aufenthalts in den Niederlanden gegen medizinische Kosten versichert ist. Nur wenn der ausländische Partner über eine Aufenthaltserlaubnis verfügt, hat er Anspruch auf eine Grundversicherung.










