Hinweis: Diese Informationen sind nicht mehr aktuell. Seit dem 17. September 2022 gibt es für Reisende in die Niederlande keine Corona-Regeln mehr. Sie können ohne Vorlage einer Fernbeziehungsbescheinigung, eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder eines negativen Testergebnisses in die Niederlande einreisen. Wenn Sie einer Visumspflicht unterliegen, müssen Sie natürlich zunächst ein Schengen-Visum beantragen.
Die aufgrund der Corona-Pandemie für Ausländer aus dem außereuropäischen Ausland geltenden Reisebeschränkungen wurden bis zum 1. Juli verlängert.
Dabei geht es um die Einschränkung aller unnötigen Reisen von Personen aus Drittstaaten nach Europa (alle EU-Mitgliedstaaten, alle Schengen-Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich) mit dem Ziel, die Ausbreitung des COVID-19-Virus zu verhindern. Dies bedeutet, dass Personen, die nicht unter die folgende Ausnahmeregelung fallen, nicht in die Niederlande einreisen können.
Die Reisebeschränkung gilt nicht für folgende Personengruppen:
- EU-Bürger (einschließlich Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs) und ihre Familienangehörigen, die in den Niederlanden leben oder sich vorübergehend hier aufhalten (werden).
- Staatsangehörige Norwegens, Islands, der Schweiz und Liechtensteins sowie deren Familienangehörige; die in diesen Ländern leben oder dort einen vorübergehenden ständigen Wohnsitz haben (oder haben werden).
- Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer Aufenthaltskarte oder einer Aufenthaltserlaubnis gemäß der Richtlinie 2003/109/EG (Langzeitaufenthaltsrichtlinie) sind.
- Drittstaatsangehörige, die ihr Aufenthaltsrecht aus anderen europäischen Richtlinien oder aus dem nationalen Recht eines Mitgliedstaats ableiten.
- Inhaber eines Visum für einen längeren Aufenthalt, einschließlich Personen mit einer vorläufigen Aufenthaltserlaubnis (MVV).
- Andere Personen aus Drittländern mit einer lebenswichtigen Funktion oder einem Bedarf, darunter: Beschäftigte im Gesundheitswesen und Grenzgänger.
- Personen, die im Gütertransport tätig sind, und ggf. sonstiges Transportpersonal, hierzu zählen Containerschiffe, Massengutfrachter (z. B. Erz oder Kohle), Tanker (Brennstoffe und Chemikalien), Fischerei, Personen, die im Energiesektor tätig sind, d. h. Öl- und Gasplattformen und Windparks sowie Offshore-Unternehmen, die Dienstleistungen für diesen Sektor und die Flugbesatzung anbieten.
- Diplomaten.
- Militär.
- Personal internationaler und humanitärer Organisationen.
- Personen, die zwingende Gründe haben, ihre Familie zu besuchen; Dies betrifft Reisen in Ausnahmefällen. Ein Ausnahmefall ist der Besuch eines todkranken Angehörigen und die Teilnahme an einer Beerdigung. Es richtet sich an Angehörige ersten und zweiten Grades. Partner und Kinder sind ersten Grades und Enkel zweiten Grades.
- Transitpassagiere, die über die Niederlande oder einen anderen Schengen-Staat in ein anderes Drittland reisen möchten.
- Personen, die internationalen Schutz benötigen; das Grenzverfahren findet in vollem Umfang Anwendung.
- Personen, die aus humanitären Gründen aufgenommen wurden.
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