Hinweis: Diese Informationen sind nicht mehr aktuell. Seit dem 17. September 2022 gibt es für Reisende in die Niederlande keine Corona-Regeln mehr. Sie können ohne Vorlage einer Fernbeziehungsbescheinigung, eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder eines negativen Testergebnisses in die Niederlande einreisen. Wenn Sie einer Visumspflicht unterliegen, müssen Sie natürlich zunächst ein Schengen-Visum beantragen.
Die Europäische Kommission hat die Schengen-Mitgliedstaaten aufgefordert, ab dem 1. Juli wieder mit der Aufnahme von Drittstaatsangehörigen zu beginnen. Dies wird dann Länder außerhalb Europas betreffen, in denen die epidemiologische Situation mit den Ländern in Europa vergleichbar ist oder in denen der Corona-Ausbruch unter Kontrolle ist.
Um dies zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten auch eine Neuerteilung vornehmen Schengen-Visum Start-up. Die Europäische Kommission hat hierzu eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen:
- Sobald die Reisebeschränkungen für ein bestimmtes Land aufgehoben werden, müssen alle Mitgliedsstaaten die Visaerleichterungen in diesem bestimmten Land wieder aufnehmen.
- Personen, die als „wesentliche Reisende“ eingestuft sind, müssen über eine Schengen-Visum kann auch dann gelten, wenn allgemeine Reisebeschränkungen gelten.
- Da die Bearbeitungskapazität für Visa begrenzt ist, sollten Anträge von unbedingt notwendigen Reisenden Vorrang haben.
- Wo möglich, sollten sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, die Aktivitäten an jedem Standort gleichzeitig wieder aufzunehmen und gegebenenfalls die volle Vertretung anderer Mitgliedstaaten bei der Bearbeitung von Visumanträgen wieder aufzunehmen.
- Die Mitgliedstaaten sollten die allgemeinen Regeln befolgen Visa-Code gelten weiterhin für die Bearbeitung von Anträgen und die Erteilung von Visa.
- Gesundheitskontrollen bei Visumanträgen sind wirkungslos und sollten nicht vorgeschrieben werden, da die Anträge mindestens 15 Tage vor der geplanten Reise gestellt werden und es bis zu sechs Monate dauern kann (neun Monate für Seeleute).
- Darüber hinaus empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, Hygienemaßnahmen sowohl für das Personal als auch für die Antragsteller vorzuschreiben, einschließlich körperlicher Distanzierung, obligatorischer Verwendung von Gesichtsmasken, Verwendung von Desinfektionsgel usw.
Die EK empfiehlt den Mitgliedstaaten außerdem, eine vorherige Terminvereinbarung verpflichtend zu machen und die physische Interaktion so weit wie möglich einzuschränken. Dies kann dadurch erreicht werden, dass die Zahlung von Gebühren über kontaktlose Systeme wie Online-Zahlung oder Fernzahlung ermöglicht wird.
Hinsichtlich der Bearbeitung von Visumanträgen betont die Kommission, dass die Umsetzung der gemeinsamen Visumpolitik einheitlich bleiben muss, da Abweichungen von den allgemeinen Regeln negative Folgen haben können.
„Die Mitgliedstaaten sollten davon absehen, die Gültigkeit von Visa einzuschränken, da dies kein wirksames Instrument zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 ist. Darüber hinaus berechtigt der Besitz eines Visums nicht zum uneingeschränkten Überschreiten der Außengrenze, da die Einreisebedingungen nach dem Schengener Grenzkodex zum Zeitpunkt der Reise erneut überprüft werden“, empfiehlt die Kommission.
Abschließend drängt die EG darauf, dass so viele Mehrfacheinreisevisa wie möglich ausgestellt werden (Mehrfacheintrag), da Visa mit langer Gültigkeitsdauer die Arbeitsbelastung für die Botschaften der Mitgliedstaaten verringern, da regelmäßige Reisende seltener ein neues Visum beantragen müssen.
Quelle: Schengenvisainfo.com
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