Digitalisierung des Visumverfahrens: Reisen in die EU mit Visum wird einfacher
De Europäische Kommission arbeitet an der Möglichkeit, ein Schengen-Visum online zu beantragen und die Visummarke zu ersetzen. Mit dieser Digitalisierung soll der bisher üblichen bürokratischen und umständlichen Vorgehensweise ein Ende gesetzt werden. Ziel ist es, die Visaverfahren bis Mitte 2025 vollständig zu digitalisieren, einzelne Mitgliedstaaten können den Prozess jedoch beschleunigen.
Das ist es, was es für die Staatsangehörigen von sein sollte 102-Länder einem leicht werden Beantragen Sie ein Schengen-Visum.
Die Kommission möchte, dass visumpflichtigen Reisenden von außerhalb der EU eine einzige Online-Plattform zur Verfügung steht Schengen-Visum können die entsprechenden Gebühren beantragen und bezahlen, unabhängig davon, welches Schengen-Land sie besuchen möchten. Ein Besuch bei einer Botschaft, einem Konsulat oder VFS Global wäre nur für Reisende erforderlich, deren biometrische Daten noch nicht vorliegen. Die derzeitigen Verfahren haben während der COVID-19-Pandemie zu Problemen geführt, da es Antragstellern nicht mehr gestattet war, zur Beantragung eines Visums zu Botschaften und Konsulaten zu gehen.
Weniger Anträge auf Schengen-Visa während der Pandemie
Während der COVID-19-Pandemie sind es weltweit weniger Schengen-Visum beantragt und ausgestellt, da es schwierig war, Visumantragsteller bei Botschaften, Konsulaten und Visumantragszentren wie VFS Global oder TLScontact zu empfangen. Dies veranlasste die Mitgliedstaaten, die Kommission aufzufordern, die Digitalisierung der Visumverfahren zu beschleunigen.
Die Digitalisierung ermöglicht es denjenigen, die ein Schengen-Visum beantragen, dies online zu tun und die Visumgebühr über eine einzige EU-Plattform zu bezahlen, unabhängig davon, welches Schengen-Land sie besuchen möchten. Sobald ein Antrag eingegangen ist, ermittelt die Plattform automatisch, welches Land für die Bearbeitung des Visumantrags zuständig ist. Darüber hinaus stellt die Plattform den Antragstellern aktuelle Informationen zu Schengen-Visa für den Kurzaufenthalt sowie alle notwendigen Informationen zu den Voraussetzungen und Verfahren zur Verfügung.
Reduzierung des „Visa-Shoppings“
Durch die Harmonisierung der Visumantragsverfahren im Schengen-Raum verringert sich auch das Risiko des „Visa-Shoppings“, bei dem Antragsteller ihren Antrag nicht im Schengen-Land ihres Ziellandes einreichen, sondern in einem Schengen-Land, das eine schnellere Bearbeitung von Visumanträgen bietet. Durch die Digitalisierung des Visumverfahrens werden auch die Sicherheitsrisiken, die mit physischen Visummarken verbunden sind, verringert. Diese Art von Aufklebern hat sich als anfällig für Fälschungen, Betrug und Diebstahl erwiesen. Der heutige Vorschlag steht auch im Einklang mit dem Gesamtansatz der EU, die Modernisierung und Digitalisierung öffentlicher Dienste voranzutreiben.
Durch die Digitalisierung wird die Beantragung eines Schengen-Visums einfacher und das Visum selbst sicherer:
- Die Reisenden werden auf einem Bahnsteig sein können online ein Visum beantragen und können die Visumgebühr bezahlen, unabhängig davon, welches Schengen-Land sie besuchen möchten.
- Wenn der Antragsteller mehr als einen Mitgliedstaat besuchen möchte, wird die Plattform dies tun ermittelt automatisch, welcher Mitgliedstaat zuständig ist um die Anfrage zu bearbeiten.
- Auf der Plattform wird der Bewerber sein Aktuelle Informationen zu Schengen-Visa für Kurzaufenthalte und alle notwendigen Informationen über die Anforderungen und Verfahren (einschließlich Belege, Visumgebühr oder die Notwendigkeit, einen Termin für die Erhebung biometrischer Daten zu vereinbaren).
- Die Verpflichtung zur persönlichen Anmeldung beim Konsulat würde nur für Reisende gelten, die zum ersten Mal einen Antrag stellen und deren biometrische Daten erhoben werden müssen, für Antragsteller, deren biometrische Daten nicht mehr gültig sind, sowie für Antragsteller mit einem neuen Reisedokument.
- Das Visum wird erweiterte Sicherheitsfunktionen Dies ist sicherer als der aktuelle Visumaufkleber.
- Das neue System stellt sicher, dass die Grundrechte immer geschützt sein.
Die derzeitige Situation bei der Beantragung eines Visums ist umständlich
Die Beantragung eines Schengen-Visums ist mittlerweile ein umständliches und hauptsächlich papierbasiertes Verfahren. Manchmal muss ein Visumantragsteller zweimal zu einer Botschaft oder einem externen Dienstleister gehen, um den Antrag einzureichen und dann den Reisepass mit Visum abzuholen.
Einige Mitgliedstaaten digitalisieren bereits das Antragsverfahren, aber nicht alle Länder sind auf dem gleichen Stand. Beispielsweise ist die Möglichkeit, online zu bezahlen, noch kaum verfügbar.
EU-Innenkommissarin Ylva Johansson hält die aktuelle Arbeitsweise für veraltet:
"Die Hälfte von Ausländer Wer mit einem Schengen-Visum in die EU einreist, empfindet das Visumantragsverfahren als zeitaufwändig und umständlich. Ein Drittel muss eine weite Reise zurücklegen, um ein Visum zu beantragen. Es ist an der Zeit, dass die EU eine benutzerfreundliche, sichere und webbasierte Anwendungsplattform bereitstellt.“
Nächste Schritte
Der Vorschlag der Kommission wird nun im Europäischen Parlament und im Rat erörtert. Die Mitgliedstaaten haben dann fünf Jahre Zeit, um auf die gemeinsame Online-Visa-Plattform umzusteigen. Basierend auf dem Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Mitgesetzgebern könnte die Entwicklung der Plattform im Jahr 2024 beginnen und im Jahr 2026 betriebsbereit sein. Angesichts der fünfjährigen Übergangsfrist könnten alle Mitgliedstaaten ab 2031 mit der Nutzung der Plattform beginnen.
Fragen und Antworten – Digitalisierung des Visumverfahrens: Reisen in die EU mit Visum erleichtert
Die Kommission schlägt heute vor, das Schengen-Visumverfahren zu digitalisieren, den Visumaufkleber zu ersetzen und Reisenden die Möglichkeit zu geben, ihren Visumantrag online über eine europäische Online-Visa-Plattform einzureichen. Durch die Digitalisierung wird die Beantragung eines Schengen-Visums einfacher und das Visum wird sicherer und damit diebstahl- und betrugsresistenter.
Die Kommission-von der Leyen hat sich zum Ziel gesetzt, die Visumpolitik der Union zu einem moderneren, kundenfreundlicheren und sichereren Instrument zur Steuerung der Reise von Drittstaatsangehörigen in den Schengen-Raum zu machen. Zu diesem Zweck hat die Kommission Vorschläge zur Modernisierung des Visa-Informationssystems, zur Weiterentwicklung des Einreise-/Ausreisesystems und des Reiseinformations- und Reisegenehmigungssystems (ETIAS) sowie zur Umsetzung des neuen Visakodex, einschließlich Artikel 25a, angenommen über die Zusammenarbeit bei der Akquise.
Bei der Überarbeitung des EU-Visakodex im Jahr 2019 haben das Europäische Parlament und der Rat ausdrücklich den Wunsch geäußert, eine gemeinsame Lösung zu entwickeln, die künftig digitale Anträge für Schengen-Visa ermöglicht und die neuesten rechtlichen und technologischen Entwicklungen vollständig berücksichtigt. Während der COVID-19-Pandemie wurden weltweit weniger Schengen-Visa beantragt und ausgestellt, was teilweise auf die Schwierigkeit zurückzuführen ist, Visumantragsteller in Konsulaten und Visumantragszentren zu empfangen. Dies veranlasste die Mitgliedstaaten, die Kommission aufzufordern, die Digitalisierung der Visumverfahren zu beschleunigen. Der von der Kommission im September 2020 vorgelegte Migrations- und Asylpakt sieht eine Frist bis 2025 für die vollständige Digitalisierung des Visumverfahrens vor, einschließlich der Einführung eines digitalen Visums und der Möglichkeit, Visa online zu beantragen.
Grundsätzlich werden alle Visumanträge digital über die EU-Visumantragsplattform eingereicht, in Einzelfällen können Antragsteller jedoch auch einen Papierantrag bei einem Konsulat oder einer Visumantragsstelle einreichen, wenn die Unterstützung, die sie auf der EU-Visumantragsplattform erhalten (über die in der Chatbox und in den FAQs) oder von Familie oder Freunden erhalten, reicht nicht aus, um den Antrag online einzureichen. Auch im Falle humanitärer Gründe gelten besondere Bestimmungen. Auch Familienangehörige von Bürgern der EU/des Europäischen Wirtschaftsraums, die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen, haben weiterhin die Möglichkeit, ihren Antrag in Papierform einzureichen.
Alle Antragsteller können ihren Antrag vollständig online ausfüllen (Antragsformular ausfüllen, Visumgebühr bezahlen, Belege hochladen und prüfen, ob die biometrischen Daten noch gültig sind). Allerdings müssen Erstreisende und Antragsteller, deren biometrische Daten abgelaufen sind, ihre biometrischen Daten weiterhin persönlich im Konsulat oder in der Visumantragsstelle vorlegen. Sie können diesen Termin online buchen.
Ein auf Papier ausgestelltes Visum ist anfälliger für Betrug und Diebstahl und birgt daher Risiken für die Sicherheit der EU. Das digitale Visum wird eine Art elektronische Datei im Visa-Informationssystem sein und daher keine manipulierbaren physischen Merkmale mehr aufweisen.
Der Digitalisierungsvorschlag erleichtert die Beantragung eines Visums, ändert jedoch nichts an den Bedingungen für die Antragstellung und deren Bearbeitung.
Die Plattform wird von eu-LISA, der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement großer IT-Systeme im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht, aufgebaut und verwaltet. Es liegt in der Verantwortung der Kommission, dafür zu sorgen, dass die allgemeinen Visainformationen auf der Plattform aktuell sind.
Zunächst prüfen Antragsteller auf der EU-Visum-Antragsplattform, ob sie ein Visum benötigen. Wenn ja, erstellen sie ein sicheres Konto, füllen ein Antragsformular aus und laden die erforderlichen Dokumente hoch. Anschließend bezahlen sie die Visumgebühr online und reichen ihren Antrag ein. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Schengen-Land zuständig, in dem sich das Hauptziel der Reise befindet. Die Bewerber können den Status ihrer Bewerbung über die Plattform überprüfen und Statusbenachrichtigungen erhalten. Sobald das Visum genehmigt wurde, können die Antragsteller online auf ihr Visum zugreifen. Bei Bedarf können sie ihre Visumsdauer auch online verlängern.
Der Vorteil einer einzigen Antragsplattform besteht darin, dass Antragsteller ein einheitliches und nahtloses Antragsverfahren vorfinden, unabhängig davon, welches Schengen-Land sie besuchen möchten. Sie können alle eingereichten Bewerbungen an einem Ort abrufen. Bei getrennten nationalen Portalen pro Mitgliedstaat wäre das nicht der Fall. Die Bewerber müssten dann unterschiedliche Verfahren befolgen und unterschiedliche Systeme nutzen, um ihre früheren Bewerbungen einzusehen.
Die Kommission schlägt vor, diese nationalen Portale auslaufen zu lassen und sie durch eine einzige Antragsplattform auf EU-Ebene zu ersetzen. Die Kommission hat beschlossen, den Mitgliedstaaten den Beitritt zur Plattform zu gestatten, sobald diese betriebsbereit ist, spätestens jedoch fünf Jahre nach ihrer Einrichtung. Dieser Übergangszeitraum ermöglicht es den Mitgliedstaaten, ihre nationalen Instrumente schrittweise auslaufen zu lassen und den Übergang zur EU-Visumantragsplattform flexibel zu gestalten.
Die EU-Visumantragsplattform wird Teil des kürzlich überarbeiteten Visa-Informationssystems sein, das kürzlich modernisiert wurde und erweiterte Datenschutzgarantien enthält (Zweckbindung, begrenzte Aufbewahrungsfrist).
Ziel beider Systeme ist es, Reisen in den Schengen-Raum zu erleichtern und gleichzeitig die Sicherheit im Schengen-Raum zu erhöhen. Die vorgeschlagene Initiative gilt für visumpflichtige Drittstaatsangehörige, also Drittstaatsangehörige, die ein Visum für einen Aufenthalt im Schengen-Raum von höchstens 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen beantragen müssen. ETIAS bedient Drittstaatsangehörige, die von der Visumpflicht befreit sind, aber vor Reiseantritt eine Reisegenehmigung beantragen müssen.
Der Vorschlag der Kommission wird nun im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert. Auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags haben die Mitgliedstaaten fünf Jahre Zeit, um auf die gemeinsame Online-Visa-Plattform umzusteigen. Basierend auf dem Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Mitgesetzgebern könnte die Entwicklung der Plattform im Jahr 2024 beginnen und im Jahr 2026 betriebsbereit sein. Angesichts der fünfjährigen Übergangsfrist könnten alle Mitgliedstaaten ab 2031 mit der Nutzung der Plattform beginnen.
Nach seiner Annahme wird der Vorschlag von den Ländern umgesetzt, die den Schengen-Besitzstand vollständig anwenden: der EU-27 (mit Ausnahme von Irland und Bulgarien, Rumänien, Kroatien und Zypern, da diese Länder den Schengen-Besitzstand nicht vollständig anwenden) + Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz. Insgesamt handelt es sich dabei um 27 Länder. Bulgarien, Rumänien, Kroatien und Zypern wenden den Schengen-Besitzstand nicht vollständig an, stellen keine Schengen-Visa aus und haben keinen Zugang zum Visa-Informationssystem. Daher werden sie diesen Vorschlag, der die Ausstellung von Schengen-Visa betrifft, nicht anwenden.
Quelle: Europäische Kommission
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