Im Jahr 2022 das Neue ETIAS-Reisegenehmigung dafür Schengen-Raum gestartet. Das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) ist eine neue Online-Plattform, auf der Reisende aus Drittstaaten eine Reisegenehmigung beantragen können. Es ist Teil eines Plans zur Verbesserung der Grenzsicherheit für den Schengen-Raum.
Nicht alle Besucher können mit einer ETIAS-Reisegenehmigung nach Europa einreisen. Nur Personen mit einer Befreiung von der Visumpflicht können ETIAS nutzen. Einwohner anderer Länder müssen zunächst ein Schengen-Visum beantragen.
Reisende aus Ländern, die bereits Visumfreie Reise nach Europa, können sich vor ihrer Abreise online bei ETIAS registrieren. Liegen keine Einwände vor, erhalten sie eine Reiseerlaubnis.
Länder mit einer Befreiung von der Schengen-Visumpflicht
In den zum Schengen-Raum gehörenden Ländern der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gilt für Besucher aus bestimmten Drittstaaten eine sogenannte visumfreie Reiseregelung. Die Liste der Länder wird als „Anhang II“-Länder bezeichnet.
Nach dem Brexit wird das Vereinigte Königreich (UK) als letzter Nicht-EU-Staat in die „Annex II“-Liste aufgenommen. Briten können jetzt visumfrei in jedes Schengen-Land einreisen. Ab 2022 müssen auch britische Staatsbürger zunächst online eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen.
Die „Anhang II“-Liste zur Befreiung von der Visumpflicht umfasst mehr als 60 Länder und Gebiete. Jeder, der einen von einem dieser Länder ausgestellten Reisepass besitzt, kann über die ETIAS-Plattform eine Reisegenehmigung beantragen.
Staatsangehörige der folgenden Länder benötigen ab 2022 die Befreiung von der ETIAS-Visumpflicht, um Schengen zu besuchen:
- Albanië
- Antigua und Barbuda
- Argentinien
- Australien
- Bahamas
- Barbados
- Bosnien und Herzegowina
- Brasilien
- Brunei
- Kanada
- Chile
- Kolumbien
- Costa Rica
- Dominica
- El Salvador
- Georgia
- Grenada
- Guatemala
- Honduras
- Hongkong
- Israel
- Japan
- Kiribati
- Macau
- Malaysia
- Marshallinseln
- Mauritius
- Mexiko
- Mikronesien
- Moldawien
- Montenegro
- Neuseeland
- Nicaragua
- Nordmakedonien
- Palau-
- Panama
- Paraguay
- Peru
- St. Kitts und Nevis
- St. Lucia
- St. Vincent und die Grenadinen
- Samoa
- Servië
- Seychellen
- Singapur
- Salomonen
- Südkorea
- Taiwan Zigaretten
- Osttimor
- Tongo
- Trinidad und Tobago
- Tuvalu
- Ukraine
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vereinigtes Königreich
- USA
- Uruguay
- Vanuatu
- Venezuela
Die übrigen 4 „Annex II“-Länder sind europäische Kleinststaaten, die eng mit den Schengen-Mitgliedstaaten verbunden sind. Bürger dieser Länder (Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt) benötigen kein Visum und keine ETIAS-Registrierung, um den Schengen-Raum zu besuchen.
Tatsächlich werden Reisende aus anderen „Annex II“-Ländern ETIAS nutzen, um zusätzlich zum Schengen-Raum diese vier Staaten zu besuchen.
Welche Länder können Sie mit einer ETIAS-Reisegenehmigung besuchen?
Wenn Sie ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen möchten und kein Visum benötigen, müssen Sie sich ab 2022 zunächst bei ETIAS registrieren, was online erfolgen kann.
Der Schengen-Raum besteht aus 26 europäischen Ländern. Davon sind 22 Mitglieder der EU, während die restlichen 4 die EFTA bilden. Auch Kroatien wird in naher Zukunft offizielles Mitglied werden.
Die Republik Irland ist der einzige EU-Mitgliedsstaat, der weiterhin über eine eigene Visumpolitik verfügt. Ein Schengen-Beitritt ist nicht geplant. Eine ETIAS-Reisegenehmigung berechtigt daher nicht zur Einreise nach Irland.
Aufgrund fehlender Grenzkontrollen zwischen Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikanstadt sowie den umliegenden Schengen-Staaten gehören diese Kleinststaaten faktisch auch zum Schengen-Raum. Die Einreise nach Andorra ist nur aus Frankreich oder Spanien möglich. Zudem sind San Marino und der Vatikan nur von Italien aus erreichbar.
Es ist jedoch möglich, über Frankreich oder auf dem Seeweg nach Monaco einzureisen. Allerdings ist Frankreich für die Grenzkontrolle von Monaco verantwortlich und Reisende, die auf dem Seeweg einreisen, müssen sich an die französischen Einwanderungsbestimmungen halten. Mit einer ETIAS-Reisegenehmigung können Sie daher in einen dieser 4 Mikrostaaten reisen.
Wie erhalte ich eine ETIAS-Reisegenehmigung?
Eine ETIAS-Reisegenehmigung für Europa ist einfach zu erhalten. Vor dem Flug nach Europa können Passagiere online ein Formular ausfüllen. Es sind einige Personal-, Reisepass- und Reisedaten erforderlich. Das vollautomatische System ermöglicht es den Schengen-Grenzbehörden dann, den Reisenden zu überprüfen. Sofern keine Einwände bestehen, erfolgt die Genehmigung und Sie können nach Europa reisen.
Dank des Online-Antragsverfahrens ist die Beantragung einer ETIAS-Reisegenehmigung wesentlich einfacher als die Beantragung eines Visums. Ausländische Reisende können bequem von zu Hause aus eine Erlaubnis für den Besuch von Schengen-Ländern beantragen. Ein Schengen-Visum hingegen muss bei einer Botschaft beantragt werden, was in der Regel eine Reise in die nächstgelegene Hauptstadt bedeutet.
ETIAS kann für einen kurzen Aufenthalt im Schengen-Raum (maximal 90 Tage) genutzt werden. Die Befreiung von der Visumpflicht gilt für Tourismus- und Geschäftsreisen. Allerdings ist es Drittstaatsangehörigen nicht gestattet, in Europa zu arbeiten.
