Hinweis: Diese Informationen sind nicht mehr aktuell. Seit dem 17. September 2022 gibt es für Reisende in die Niederlande keine Corona-Regeln mehr. Sie können ohne Vorlage einer Fernbeziehungsbescheinigung, eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder eines negativen Testergebnisses in die Niederlande einreisen. Wenn Sie einer Visumspflicht unterliegen, müssen Sie natürlich zunächst ein Schengen-Visum beantragen.
Alle Reisenden aus einem Hochrisikogebiet von außerhalb der EU/Schengen müssen ab dem 29. Dezember bei Reisen in die Niederlande per Flugzeug oder Schiff ein negatives COVID-19-Testergebnis und eine vom Reisenden unterschriebene Erklärung vorweisen können. Dies gilt auch für die Niederländer und andere EU-/Schengen-Bürger.
Kann ein Reisender kein negatives Testergebnis und keine negative Testaussage vorlegen? Dann ist es dem Reisenden nicht gestattet, das Flugzeug oder Schiff zu besteigen und er darf nicht in die Niederlande reisen.
Dies gilt nur für Reisende aus einem Land außerhalb der EU/des Schengen-Raums, das nicht Mitglied der EU ist Liste sicherer Länder des Staates der Europäischen Union. Derzeit müssen Reisende aus Australien, Japan, Neuseeland, Ruanda, Singapur, Südkorea, Thailand und China kein negatives Testergebnis vorweisen.
Ab dem 15. Dezember gilt dies bereits für Nicht-EU-/Schengen-Bürger. Ab dem 29. Dezember gilt es daher für alle Reisenden, auch für Niederländer.
Das Einreiseverbot bleibt bestehen
Das negative Testergebnis und die unterschriebene Erklärung stellen keine Lockerung des EU-Einreiseverbots oder der häuslichen Quarantäne dar. Das gilt immer noch nur Reisende, die vom EU-Einreiseverbot ausgenommen sind in die Niederlande einreisen dürfen, entweder weil das Ausreiseland auf der Liste der sicheren Länder der EU steht oder weil jemand unter eine Ausnahmekategorie fällt und trotz des EU-Einreiseverbots in die Niederlande einreisen darf. Dieses negative Testergebnis und die Aussage sind daher ergänzend hierzu. Darüber hinaus gilt das immer noch Wenn Sie aus einem Risikogebiet zurückkehren, müssen Sie in Quarantäne.
Testergebnis und Erklärung anzeigen
Der Reisende muss folgende Dokumente vorweisen können:
- ein offizielles negatives COVID-19-Testergebnis;
- ausgefüllte und unterschriebene Negativtesterklärung
Diese Dokumente legen sie vor dem Abflug der Fluggesellschaft oder Reederei vor. Und nach der Ankunft in der Sicherheitsregion oder der Königlichen Niederländischen Marechaussee.
Obligatorische Angaben zum Testergebnis
Das negative Testergebnis muss in Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch oder Niederländisch vorliegen. Das Dokument wird auf 5 Punkte geprüft:
- Art des Tests: Hierbei muss es sich um einen molekularen PCR-Test und einen Test auf Sars-Cov-2/COVID-19 handeln. Alle anderen Tests, auch Schnelltests, sind nicht gültig;
- Testergebnis: muss negativ sein (oder nicht erkannt);
- Vor- und Nachname: laut Reisepass;
- Datum und Uhrzeit der Testdurchführung: Der Test ist bei der Ankunft in den Niederlanden nicht älter als 72 Stunden;
- Angaben zum Institut oder Labor, das den Test durchgeführt hat.
Reisende aus der EU/Schengen müssen lediglich das Testergebnis vorweisen. Und nicht die selbst unterschriebene Testbescheinigung, die Reisende von außerhalb der EU/Schengen bei der Ankunft in den Niederlanden vorlegen müssen.
Die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung (Negativtesterklärung) muss in gedruckter Form mitgenommen werden. Die Anzeige einer digitalen Version auf einem Telefon oder Tablet reicht daher nicht aus. Das negative Testergebnis ist digital zulässig.
Bedeutung des negativen Testergebnisses und Erklärung
Bei Reisenden aus Hochrisikogebieten besteht die Gefahr der Verbreitung und Einschleppung des Coronavirus. Um dieses Risiko einzuschränken, muss ein negatives Testergebnis vorliegen.
Die Zeitspanne zwischen dem Zeitpunkt der Durchführung des Tests und der Ankunft in den Niederlanden darf maximal 72 Stunden betragen. Das Testergebnis muss bekannt sein, bevor jemand in die Niederlande reist.
Reisende, die ein negatives COVID-19-Testergebnis benötigen
Reisende müssen ab dem 29. Dezember 00.00:19 Uhr ein negatives COVID-XNUMX-Testergebnis vorweisen, wenn sie:
- von außerhalb der EU/des Schengen-Raums kommen, aus einem Land, das nicht auf der Liste der sicheren Staaten der EU/des Schengen-Raums steht;
- kommen Sie mit dem Flugzeug oder Schiff;
- 13 Jahre oder älter sein;
- fallen nicht unter eine der unten aufgeführten Ausnahmekategorien.
Die negative Testaussage gilt für Reisende aus Risikogebieten außerhalb der EU/Schengen-Raum. Reisende raus Länder, die die EU als „sicher“ einstuft Sie müssen daher keine negative Testaussage vorlegen. Dies sind derzeit: Australien, Japan, Neuseeland, Ruanda, Singapur, Südkorea, Thailand und China.
Reisende, die am Flughafen in den Niederlanden ankommen und direkt mit dem Flugzeug anreisen, benötigen ebenfalls ein negatives Testergebnis.
Ausnahmen von der Pflicht: negatives Testergebnis
Folgende Personen benötigen kein negatives Testergebnis:
- Personen unter 13 Jahren
- Reisende raus sichere Länder
- Grenzgänger, Grenzschüler und Grenzschüler;
- Inhaber eines vom Außenministerium ausgestellten Diplomatenausweises;
- Inhaber nicht niederländischer Diplomatenpässe;
- Inhaber niederländischer Diplomatenpässe, wenn sie in Ausübung ihres Amtes reisen oder wenn sie von oder zu ihren Aktivitäten in die Niederlande reisen.
- Staatsoberhäupter und Mitglieder einer ausländischen Regierung:
- Personen, die im Gütertransport tätig sind, und sonstiges Transportpersonal, soweit erforderlich, wie z. B. LKW-Fahrer. Dazu gehören Personen, die auf Containerschiffen, Massengutfrachtern (z. B. Erz oder Kohle), Tankschiffen (Kraftstoffe und Chemikalien) und in der Fischerei arbeiten. Und auch Personen, die im Energiesektor arbeiten, also Öl- und Gasplattformen und Windparks, Offshore-Unternehmen, die Dienstleistungen für diesen Sektor erbringen, sowie Flug-, Kreuzfahrt- und Fährpersonal, wenn sie in Ausübung ihrer Aufgaben reisen;
- Seeleute, die im Besitz eines Seemannsbuches sind, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes reisen oder wenn sie von oder zu ihrer Tätigkeit in die Niederlande reisen. Die Ausnahmen gelten nicht für Seeleute auf kommerziellen Yachten und Sportbooten;
- Passagiere auf einem Flug, dessen Endziel nicht die Niederlande sind, der jedoch aufgrund unvorhergesehener Umstände zu einem niederländischen Flughafen umleiten muss
Negatives Testergebnis nicht für Auto, Bahn oder Bus
Die Niederlande verlangen derzeit kein negatives Testergebnis für Reisende, die mit dem Auto, Bus oder Zug in die Niederlande einreisen. Bedenken Sie, dass es in jedem Land Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus gibt, also vielleicht auch in den Ländern, durch die Sie mit dem Auto, der Bahn oder dem Bus reisen.
Negatives Testergebnis und Ankunft in den Niederlanden
Hat ein Reisender eine unverschuldete Verspätung? Dann darf der Test bei der Ankunft in den Niederlanden nicht älter als 96 Stunden sein. Der Reisende erhält somit zusätzliche 24 Stunden. Es obliegt dem Reisenden nachzuweisen, dass das negative Testergebnis auf eine unverschuldete Verzögerung zurückzuführen ist.
Reisender ohne negatives Testergebnis
Legt ein Reisender bei einer Flug- oder Schiffsreise nicht vor Abflug des Flugzeugs oder Schiffs ein negatives Testergebnis und eine entsprechende Stellungnahme vor? Dann darf er nicht in die Niederlande reisen und der Reisende darf weder das Flugzeug noch das Schiff besteigen. Wenn sich in den Niederlanden herausstellt, dass ein Reisender von außerhalb der EU/des Schengen-Raums kein negatives Testergebnis und keine negative Testbescheinigung hat, kann die Königlich Niederländische Marechaussee dem Reisenden in bestimmten Situationen die Einreise in die Niederlande verweigern.
Quarantäne zu Hause
Der negative Test ersetzt nicht die häusliche Quarantäne. Auch mit negativem Test Sie müssen 10 Tage zu Hause bleiben.
Reisen Sie nicht in die Niederlande, wenn die Testergebnisse positiv sind
Haben Reisende ein positives Ergebnis eines Corona-Tests? Dann dürfen sie nicht reisen. Also auch nicht in die Niederlande. Sie müssen in diesem Land bleiben, bis die Beschwerden abgeschlossen sind. Sie folgen den Ratschlägen der örtlichen Gesundheitsdienste. Dies gilt auch für niederländische Reisende.
Erst wenn sie keine Beschwerden mehr haben und negativ auf Corona getestet wurden, dürfen sie in die Niederlande reisen.
Ein negatives Testergebnis ist keine Gesundheitserklärung
Reisende müssen außerdem eine Gesundheitserklärung ausgefüllt haben, wenn sie mit dem Flugzeug in die Niederlande einreisen. Bitte beachten Sie: Dies ist eine zusätzliche Aussage zur Testaussage.
Quelle: Rijksoverheid.nl
