Ein Visum für einen längeren Aufenthalt in den Niederlanden können Sie über das Einreise- und Aufenthaltsverfahren (tev) beantragen.
Sie benötigen eine Aufenthaltserlaubnis für die Niederlande, wenn Sie länger als 90 Tage hier leben möchten, wenn Sie von außerhalb der EU/des EWR kommen und aus einem Land kommen, das über eine verfügt Visumpflicht hat für die Niederlande.
Benötigen Sie ein Visum für die Einreise in die Niederlande? Anschließend beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis über das Einreise- und Aufenthaltsverfahren (tev).
Einreise- und Aufenthaltsverfahren (tev)
Mit einem Verfahren können Sie eine Aufenthaltserlaubnis (mvv) und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das ist das Einreise- und Aufenthaltsverfahren (TEV). Dies ist im Modern Migration Policy Act geregelt.
Sie beantragen einen Aufenthalt in den Niederlanden aus dem Ausland mit einem Tev. Wurde der Antrag positiv bewertet? Dann erhalten Sie die Erlaubnis zur Einreise in die Niederlande. Nach der Einreise können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis an einem Schalter des Immigration and Naturalization Service (IND) abholen.
Sie können den Tev selbst bei der niederländischen Botschaft oder dem niederländischen Konsulat in Ihrem eigenen Land beantragen. Auch Ihr Schiedsrichter kann dies für Sie erledigen. Der Sponsor ist beispielsweise der Arbeitgeber in den Niederlanden oder Ihr Partner mit Wohnsitz in den Niederlanden.
Vorläufige Aufenthaltserlaubnis (mvv)
Wenn Sie von außerhalb der Europäischen Union (EU) kommen, benötigen Sie für die Einreise in unser Land in der Regel ein Visum. Einwanderer, die für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in die Niederlande kommen, benötigen eine Genehmigung für einen vorübergehenden Aufenthalt (mvv).
Voraussetzungen für eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis (mvv)
Für ein MVV müssen Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Kommen Sie zur Familienzusammenführung in die Niederlande? Dann benötigen Sie einen niederländischen oder in den Niederlanden ansässigen Partner, der die Familie unterstützen kann. Willst du hier studieren? Dann müssen Sie über eine ausreichende Vorbildung verfügen und das Studium selbst bezahlen können.
Wenn Sie zur Familienzusammenführung in die Niederlande kommen, müssen Sie zunächst die staatsbürgerliche Integrationsprüfung im Ausland bestehen. Nur dann können Sie ein MVV erhalten. Bevor Sie sich hier niederlassen, müssen Sie über Grundkenntnisse der niederländischen Sprache und Gesellschaft verfügen. So können Sie sich schneller integrieren. Sie können diese Grundprüfung bei der niederländischen Botschaft oder dem niederländischen Konsulat in Ihrem eigenen Land ablegen. Mit dem Selbstlernpaket „Naar Nederland“ können Sie sich auf die Grundprüfung vorbereiten.
Einwohner der EU benötigen kein MVV
Kommen Sie aus einem Land innerhalb der EU? Dann können Sie ohne MVV und Aufenthaltserlaubnis in die Niederlande kommen und dort leben. Für eine Reihe von Ländern benötigen Einwanderer zwar eine Aufenthaltserlaubnis, jedoch keinen MVV. Dies gilt für Australien, Kanada, Japan, Neuseeland, die Vereinigten Staaten (USA), Südkorea, Monaco und die Vatikanstadt. Sie können eine Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden beantragen.
Beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden
Sind Sie Einwanderer aus einem dieser Länder? Sobald Sie in den Niederlanden sind, müssen Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie müssen beispielsweise Folgendes tun:
- weisen Sie nach, dass Sie für Ihren Lebensunterhalt sorgen können, beispielsweise durch Vorlage eines Arbeitsvertrags;
- kann sich mit einem gültigen Ausweisdokument, beispielsweise einem Reisepass, ausweisen;
- beweisen Sie, dass Sie keine Vorstrafen haben.
Prüfung des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis
Das IND prüft, ob Sie alle Voraussetzungen für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis erfüllen. Innerhalb von 90 Tagen erfahren Sie, ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten oder nicht. Die Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel 5 Jahre gültig und kann verlängert werden. Nach 5 Jahren können Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wurde Ihr Antrag abgelehnt? Dann können Sie hiergegen Widerspruch oder Berufung einlegen.
MVV und Schengen-Länder
Wenn Sie einen MVV haben, können Sie auch andere tun Schengen-Länder Besuche. Sie dürfen sich innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen 180 Tage in einem anderen Schengen-Land aufhalten.