
Schengen-Besucherversicherung OOM
Bitte beachten Sie: Die Reiserisikoversicherung der Allianz wird nicht mehr angeboten und die Allianz wird diese Versicherung ab dem 1. Juli endgültig einstellen. Als hervorragende Alternative bieten wir Ihnen die Schengen-Besucherversicherung von OOM Insurance an!
✔ Erfüllt mehr als alle Anforderungen für einen Schengen-Visumantrag.
✔ Günstig und gut: Ab 1,60 € pro Person und Tag.
✔ Die Police per E-Mail (iDEAL, Kreditkarte oder PayPal) innerhalb von 1 Stunde.
✔ Auch für Menschen über 70 Jahre
✔ Deckung medizinischer Kosten bis maximal 500.000 €
✔ VISA-GARANTIE: Bei Ablehnung Ihres Schengen-Visums erhalten Sie die Prämie zurück.
✔ Eventuell kann die Haftpflicht mitversichert werden.
Die Schengen-Besucherversicherung ist die beste Wahl für die erfolgreiche Beantragung eines Schengen-Visums!
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Weitere Informationen zur Schengen-Versicherung von OOM:
- Deckungsübersicht Schengen-Besucherversicherung
- Versicherungsbedingungen Schengen-Besucherversicherung
- Schengen-Besucherversicherungskarte
Haftungsausschluss: Der folgende Text wurde möglicherweise noch nicht an die neue Situation angepasst: Die Reiserisikoversicherung wird daher durch die Schengen-Besucherversicherung ersetzt, an der gearbeitet wird.
Wer ein Schengen-Visum beantragen will, wird sich sicherlich mit dem obligatorischen Visum auseinandersetzen müssen Schengen-Versicherung (Reisekrankenversicherung). Doch worauf sollte man bei der Beantragung einer solchen Versicherung achten? Wir werden dies in diesem Artikel erklären.
Für alle, die ein Schengen-Visum beantragen möchten, ist eine Schengen-Versicherung obligatorisch. Diese spezielle Versicherung konzentriert sich auf die Krankenversicherung für ausländische Besucher, die in Schengen-Länder reisen möchten. Bei der Einreichung eines Visumantrags beim Niederländische Botschaft oder ein externer Dienstleister, wie z. B. VFS Global, ist die Bereitstellung erforderlich Versicherungspolice als Versicherungsnachweis vorzulegen.
Für einen Visumsantrag ist eine Schengen-Versicherung zwingend erforderlich
Die Europäische Union hat 2004 festgelegt, dass für jeden Schengen-Visumantrag eine entsprechende Reisekrankenversicherung erforderlich ist. Zweck dieser Versicherung ist die finanzielle Absicherung für den Fall, dass der Versicherte während seines Aufenthalts im Schengen-Raum medizinische Hilfe benötigt. Dies kann von einer Notfallbehandlung im Krankenhaus bis hin zu einer Rückführung aus medizinischen Gründen reichen.

Ein wichtiges Detail, auf das Sie achten sollten, ist, dass die Schengen-Versicherung nicht nur für das konkrete Schengen-Land, das Sie besuchen, gültig sein muss, sondern für alle Schengen-Länder. Darüber hinaus muss die Versicherung für den gesamten Aufenthaltszeitraum gültig sein, mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 €.
Aber die Schengen-Versicherung geht über den Schengen-Raum hinaus. Es bietet Abdeckung in ganz Europa. Das bedeutet, dass Sie mit dem richtigen Visum auch andere europäische Länder wie Kroatien, Deutschland, Liechtenstein und Norwegen besuchen können, um nur einige zu nennen.
Die Schengen-Versicherung stellt sicher, dass Besucher des Schengen-Raums und anderer europäischer Länder sorgenfrei reisen können, da sie wissen, dass sie während ihres Aufenthalts für alle medizinischen Notfälle abgesichert sind. Es ist ein wichtiger Teil der Vorbereitung für jeden, der in diese Region reisen möchte.
Was ist beim Abschluss einer Schengen-Versicherung zu beachten?
Bei der Wahl einer Reisekrankenversicherung geht es nicht nur darum, die günstigste Option auszuwählen. Die Nuancen des Versicherungsschutzes können erheblich variieren, was bedeutet, dass der Versicherte für bestimmte, für ihn kritische Szenarien möglicherweise nicht versichert ist. Tatsächlich kann eine niedrigere Prämie auf einen geringeren Versicherungsschutz oder strengere Beschränkungen hinweisen.
Stellen Sie sich zum Beispiel vor, dass Sie auf Reisen erfahren, dass ein geliebtes Familienmitglied in Ihrem Heimatland einen schweren Unfall hatte. In einer solchen Situation möchten Sie möglicherweise sofort nach Hause zurückkehren. Wenn Ihre Reiseversicherung die Kosten einer solchen unerwarteten Rückreise nicht abdeckt, können erhebliche Kosten auf Sie zukommen.

Darüber hinaus können während einer Reise verschiedene unvorhergesehene Umstände eintreten: vom Verlust Ihrer Reisedokumente bis hin zur Beschädigung Ihrer Unterkunft. Wenn Ihre Versicherung diese Vorfälle nicht abdeckt, können die finanziellen und emotionalen Folgen sehr schwerwiegend sein.
Daher ist es wichtig, nicht nur auf den Preis zu achten, sondern auch darauf, was die Versicherung genau abdeckt. Wenn beispielsweise eine Schengen-Visum-Reiseversicherung deutlich günstiger ist als andere Optionen, ist es ratsam, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu lesen und zu verstehen, welche potenziellen Risiken nicht abgedeckt sind.
Welche Möglichkeiten bietet die Schengen-Versicherung?
Die Wahl einer Reisekrankenversicherung geht über die bloße Deckung grundlegender medizinischer Kosten hinaus. Abhängig von Ihren Reiseplänen und Ihrer persönlichen Situation gibt es mehrere zusätzliche Optionen, die Sie möglicherweise in Betracht ziehen möchten.
- Wintersport und Spezialsportarten: Wenn Sie während Ihrer Reise Skifahren, Snowboarden oder andere Abenteuersportarten planen, prüfen Sie unbedingt, ob Ihre Versicherung diese Aktivitäten abdeckt. Viele Standard-Schengen-Versicherungen decken diese Sportarten aufgrund des erhöhten Verletzungsrisikos nicht ab.
- Reiserücktrittsversicherung: Das Leben ist unvorhersehbar und manchmal können Ereignisse Sie dazu zwingen, Ihre Reisepläne zu ändern oder sogar abzusagen. Eine Reiserücktrittsversicherung kann dabei helfen, die Kosten zu decken, die Ihnen entstehen, wenn Sie Ihre Reise aufgrund unvorhergesehener Umstände stornieren oder verschieben müssen.
- Weltweite Berichterstattung: Obwohl die Schengen-Versicherung speziell für den Schengen-Raum gedacht ist, möchten Sie möglicherweise weiter reisen als nur Europa. Wenn Sie beispielsweise mit Ihrem visumpflichtigen Partner auf andere Kontinente reisen möchten, ist eine weltweite Absicherung notwendig. Dies stellt sicher, dass Sie in fast jedem Land der Welt medizinische Hilfe erhalten.
Ist der Bürge auch der Versicherungsnehmer?
Wenn Sie als Bürge für einen ausländischen Gast oder Partner fungieren, der in die Niederlande kommt, ist es sehr wichtig, sich vor möglichen finanziellen Risiken zu schützen. Die medizinische Versorgung kann in den Niederlanden, wie in vielen anderen Ländern auch, sehr teuer sein. Ohne eine passende Schengen-Versicherung können sich diese Kosten schnell summieren und als Bürge können Sie dafür zur Verantwortung gezogen werden.

Der Abschluss einer Schengen-Reisekrankenversicherung für Ihren Gast oder Partner ist aus mehreren Gründen eine kluge Entscheidung:
- Kontrolle über die Abdeckung: Durch den Abschluss einer eigenen Versicherung können Sie sicherstellen, dass der Versicherungsschutz umfassend und ausreichend ist und alle möglichen medizinischen Kosten abdeckt, die während des Aufenthalts Ihres visumpflichtigen Gastes entstehen können.
- Direkte Kommunikation mit dem Versicherer: Wenn etwas schief geht oder Fragen zur Police bestehen, können Sie sich direkt an die Versicherung wenden, denn Sie sind Versicherungsnehmer und Prämienzahler.
- Finanzielle Absicherung: Indem Sie sicherstellen, dass Sie der Versicherungsnehmer sind, stellen Sie auch sicher, dass alle Versicherungszahlungen direkt an Sie und nicht an Ihren ausländischen Gast gehen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn medizinische Kosten entstanden sind, die Sie als Bürge tragen müssen.
- Einfachheit für Ihren Gast: Indem Sie die Versicherung selbst abschließen und die Police per E-Mail an Ihren Gast senden, erleichtern Sie Ihrem Gast aus dem Ausland den Prozess. Sie müssen sich nicht um die Details der Versicherung kümmern und können sich auf ihre Reise und Unterkunft konzentrieren.
Wird die Schengen-Versicherung von einem niederländischen Versicherer angeboten?
Tatsächlich bietet die Wahl eines niederländischen Reiseversicherers mehrere Vorteile für niederländische Staatsbürger oder für diejenigen, die ihre Gäste oder Partner aus dem Ausland versichern möchten:
- Niederländisches Rechtssystem: Wenn Sie einen Streit mit Ihrem Versicherer haben oder Unklarheiten in der Police bestehen, ist es gut zu wissen, dass Sie durch das niederländische Rechtssystem abgesichert sind. Die Vorschriften sind möglicherweise besser bekannt und für Sie zugänglicher, was die Handhabung etwaiger Probleme erleichtern kann.
- Strenge Aufsicht: Niederländische Versicherer unterliegen der strengen Aufsicht der niederländischen Behörde für Finanzmärkte (AFM) und der De Nederlandsche Bank (DNB). Dadurch wird sichergestellt, dass sie bestimmte Standards und Verhaltenskodizes einhalten müssen, was zu ihrer Zuverlässigkeit beiträgt.
- Sprachbarriere: Kommunikation ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere in Situationen, in denen Sie Ihre Versicherungspolice nutzen müssen. Bei einem niederländischen Versicherer können Sie Ihre Anliegen, Fragen oder Probleme auf Niederländisch äußern, was Missverständnisse und Frustrationen reduzieren kann.
- Keine Auslandsgesprächsgebühren: Im Notfall oder bei Fragen müssen Sie sich keine Gedanken über die zusätzlichen Kosten und den Aufwand für Auslandsgespräche machen. Sie können einfach vor Ort anrufen, was sowohl Zeit als auch Geld spart.
- Ortskenntnisse: Ein niederländischer Versicherer wird die spezifischen Bedürfnisse und Umstände niederländischer Kunden wahrscheinlich besser verstehen. Dies kann beim Abschluss einer Police und bei der Bearbeitung von Schadensfällen von Vorteil sein.
Bietet der Versicherer eine Visumsgarantie?
Eine Visumablehnung kann unerwartet und enttäuschend sein. Neben den emotionalen und praktischen Folgen können auch finanzielle Auswirkungen auftreten, etwa die Kosten, die Ihnen bereits für die Beantragung des Visums und die damit verbundene Schengen-Versicherung entstanden sind. Beim Abschluss einer Schengen-Krankenversicherung zur Vorbereitung eines Visumantrags ist es in der Tat wichtig, den Fall einer Visumablehnung zu berücksichtigen.

Ein Visum kann abgelehnt werden. In diesem Fall wünschen Sie eine Rückerstattung der Prämie für die Schengen-Krankenversicherung. Das tun nicht alle Versicherer, also denken Sie daran.
Erfüllt die Schengen-Versicherung alle Anforderungen?
Die Europäische Union hat strenge Richtlinien für die Reiseversicherung bei der Beantragung eines Schengen-Visums festgelegt. Diese Regeln dienen dazu, sicherzustellen, dass Besucher des Schengen-Raums bei medizinischen Notfällen einen angemessenen finanziellen Schutz genießen, und um die Mitgliedstaaten des Schengen-Raums vor unerwarteten finanziellen Belastungen zu schützen.
Lassen Sie uns die Anforderungen zusammenfassen und näher erläutern:
- Gültigkeit während der gesamten Visumsdauer: Das heißt, wenn ein Besucher beispielsweise ein Visum für 30 Tage beantragt, muss die Reiseversicherung vom ersten bis zum dreißigsten Tag gültig sein.
- Abdeckung in allen Schengen-Ländern: Auch wenn ein Besucher plant, nur ein oder zwei Schengen-Länder zu besuchen, muss die Versicherung in allen Schengen-Ländern gültig sein. Dies liegt daran, dass die Person nach Erteilung des Visums innerhalb des Schengen-Raums frei reisen kann.
- Deckung der Rückführungskosten: Dabei geht es um die Kosten für die Rückführung einer Person in ihr Heimatland im Falle einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder eines Todesfalls.
- Krankenversicherung: Neben der Rückführung muss die Versicherung auch allgemeine medizinische Kosten abdecken, die einem Besucher während seines Aufenthalts entstehen könnten, wie etwa Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte usw.
- Mindestdeckungssumme von 30.000 €: Dies ist der Mindestbetrag, den die Versicherung im Falle medizinischer Kosten oder einer Rückführung auszahlen muss. Dieser Betrag wurde festgelegt, um sicherzustellen, dass die Versicherung ausreicht, um mögliche Kosten abzudecken.
Gibt es Ausschlüsse in der Schengen-Reiseversicherung?
Der Fokus eines Krankenreiseversicherung für einen Schengen-Raum Das Visum basiert hauptsächlich auf unvorhergesehener und notfallmäßiger medizinischer Hilfe. Es ist wichtig, sich dieser Einschränkungen bewusst zu sein, um Missverständnisse und finanzielle Probleme während des Aufenthalts zu vermeiden.
- Vorhandene Erkrankungen: Da die Schengen-Versicherung für dringende und unvorhergesehene Situationen gedacht ist, sind bestehende Krankheiten und Beschwerden zwar ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass Besucher mit chronischen oder vorbestehenden Erkrankungen wie Herzproblemen, Diabetes oder Atemwegserkrankungen die Kosten für die Behandlung dieser Erkrankungen selbst tragen müssen, wenn sie während ihres Aufenthalts ärztliche Hilfe benötigen.
- Medikamente: Wenn Ihr Gast Medikamente gegen eine chronische oder bereits bestehende Erkrankung einnimmt, ist es wichtig, dass er oder sie ausreichend Vorräte für die gesamte Aufenthaltsdauer mitbringt. Es ist auch ratsam, die Regeln und Vorschriften für die grenzüberschreitende Medikamenteneinnahme zu kennen, um Probleme beim Zoll zu vermeiden.
- Schwangerschaft: Wie bei vielen anderen Arten von Reiseversicherungen werden Kosten im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft, wie z. B. Schwangerschaftsvorsorge, Geburt und Nachsorge, in der Regel nicht von der Schengen-Reisekrankenversicherung abgedeckt. Dies ist ein wichtiges Detail, das Besucher beachten sollten, die schwanger sind oder während ihres Aufenthalts schwanger werden möchten.

Diese Nuancen unterstreichen, wie wichtig es ist, die Versicherungsoptionen und -beschränkungen gründlich abzuwägen. Sowohl der Gast als auch der Bürge müssen wissen, was abgedeckt ist und was nicht, um die richtigen Vorbereitungen zu treffen und sicherzustellen, dass der Aufenthalt so reibungslos und sorgenfrei wie möglich verläuft.
Verfügen Sie über eine leicht erreichbare Anlaufstelle für Richtlinienänderungen?
Auch die Flexibilität und Erreichbarkeit eines Versicherers oder Vermittlers ist wichtig, insbesondere im Umgang mit internationalen Gästen und der Dynamik der Reisepläne. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beim Abschluss einer Schengen-Visumversicherung beachten sollten:
- Zugang: Wählen Sie einen Versicherer oder Vermittler, der telefonisch gut erreichbar ist. Reisepläne können sich ändern, und Sie möchten nicht an einer Richtlinie festhalten, die nicht an neue Daten oder Bedingungen angepasst werden kann.
- Überprüfung der Richtlinie: Nachdem Sie eine Versicherung abgeschlossen haben, überprüfen Sie die Police stets auf Fehler oder Ungenauigkeiten. Stellen Sie sicher, dass die Namen richtig geschrieben sind, die Daten korrekt sind und alle anderen Details wie geplant übereinstimmen.
- Flexibilität: Erkundigen Sie sich vorab über die Police des Versicherers bei Änderungen. Können Sie die Richtlinie bei Bedarf problemlos anpassen? Werden Ihnen Änderungen in Rechnung gestellt? Am besten wissen Sie dies im Voraus, damit Sie keine Überraschungen erleben.
- Kundendienst: Berücksichtigen Sie auch die Qualität des Kundenservice. Wie schnell reagieren sie auf Fragen oder Probleme? Haben sie Erfahrung mit internationalen Kunden? Sind sie hilfsbereit und verständnisvoll?
Geben Sie die Police dem ausländischen Besucher
Der Besitz eines Schengen-Visums ist ein wichtiger Schritt, garantiert jedoch nicht automatisch den Zugang zum Schengen-Raum. Grenzkontrollbehörden wie die Königliche Militärpolizei in den Niederlanden haben das Recht, vor der Einreise eines Reisenden zusätzliche Fragen zu stellen und Dokumente zu überprüfen.
Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten, wenn Ihr visumpflichtiger Gast in die Niederlande oder in ein anderes Schengen-Land reist:
- Vorhandene Unterlagen: Ihr Gast muss immer das Schengen-Visum, den Reisepass und andere relevante Dokumente bei sich haben. Dadurch wird der Grenzkontrollprozess reibungsloser und schneller.
- Versicherungspolice: Wichtig ist, dass der Reisende über die Schengen-Reiseversicherung verfügt. Damit wird nachgewiesen, dass er oder sie die Versicherungsvoraussetzungen des Schengen-Raums erfüllt.
Benötigen Sie eine hervorragende Schengen-Versicherung?
Wenn Sie auf der Suche nach einer zuverlässigen Reiseversicherung für ein Schengen-Visum sind, ist die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance eine ausgezeichnete Wahl. Diese Versicherung richtet sich speziell an Reisende, die ein Visum für den Schengen-Raum benötigen und bietet die Sicherheit, dass dieses von der niederländischen Botschaft und externen Dienstleistern akzeptiert wird.
Die vorteile:
- Allianz Global Assistance hat sich einen guten Ruf als Anbieter zuverlässiger und qualitativ hochwertiger Versicherungen erworben. Mit der Reiserisikoversicherung sind Sie bereits ab 2 € pro Tag versichert. Das bedeutet, dass Ihr geliebter Mensch, egal ob Familienmitglied, Partner oder Freund, seinen Aufenthalt im Schengen-Raum sorgenfrei genießen kann. Diese Versicherung deckt unter anderem Assistenz, medizinische Kosten und Rückführung ab.
- Einer der bemerkenswerten Vorteile dieser Versicherung ist die „Visa-Garantie'. Sollte das Visum aus irgendeinem Grund nicht erteilt werden, wird die Prämie zurückerstattet. Das bedeutet, dass Sie beim Abschluss einer Versicherung vor Erhalt des Visums kein finanzielles Risiko eingehen.
- Gerade im Versicherungsbereich ist Kommunikation unerlässlich. Deshalb stellt Allianz Global Assistance sicher, dass alle Versicherungsbedingungen klar und transparent sind. Sie können die Bedingungen auf Niederländisch, auf Wunsch aber auch auf Englisch erhalten. Darüber hinaus bietet Allianz Global Assistance Flexibilität, indem es Ihnen die Möglichkeit gibt, die Police vor dem Inkrafttreten kostenlos zu ändern. Und dank des schnellen Service erhalten Sie die Police innerhalb eines Arbeitstages oder sogar früher, wenn Sie dies angeben.
Vorteile einer Reiserisikoversicherung für ein Schengen-Visum |
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√ Erfüllt alle Anforderungen für ein Schengen-Visum. |
√ Wird von allen Botschaften und Konsulaten akzeptiert. |
√ Sie können die Police vor dem Vertragsbeginn kostenlos ändern. |
√ VISA-GARANTIE: Bei Ablehnung Ihres Visums erhalten Sie die Prämie zurück und zahlen nichts. |
√ Schneller Service: An Werktagen erhalten Sie die Police innerhalb von 24 Stunden oder auf Wunsch auch früher. |
√ Die Sicherheit des größten Reiseversicherers der Welt: Allianz Global Assistance. |
Was bietet die Reiserisikoversicherung Schengen der Allianz?
Reisen bringt immer Unsicherheiten mit sich. Ob es sich um eine plötzliche Krankheit, verlorene Reisedokumente oder Schäden an einer Ferienunterkunft handelt. Die Allianz Reiserisikoversicherung wurde speziell für Reisende mit einem Schengen-Visum entwickelt und bietet umfassenden Versicherungsschutz für die meisten unvorhergesehenen Ereignisse während Ihrer Reise.
Die Details der Allianz Reiserisikoversicherung
- Tagesprämie: Sie sind bereits ab 2 € pro Tag versichert.
- Altersspanne: Diese Versicherung gilt für Personen bis zum 70. Lebensjahr.
- Abdeckung:
- Hilfe in SOS-Situationen, einschließlich Rettungs- und Suchaktionen.
- Medizinische Kosten wie Krankenhausaufenthalte, Facharztbesuche und Arztbesuche werden übernommen.
- Unterstützung bei Krankheit, Unfall oder Verlust des Versicherten.
- Die Police bietet auch Unterstützung bei Unfall oder Tod nicht mitreisender Familienangehöriger oder einer mitversicherten Reisebegleitung.
- Eine Rückführung, einschließlich Leistungen wie der Einsatz eines Ambulanzflugzeugs oder der Transport sterblicher Überreste, wird erstattet.
- Kosten für eine Beerdigung oder Einäscherung sowie die Kosten für die Anfahrt der Familienangehörigen zum Ort sind darin enthalten.
- Reisedokumente verloren oder gestohlen? Die Anschaffungskosten werden übernommen.
- Sollten Sie Ersatzkleidung oder Toilettenartikel benötigen, werden diese Kosten ebenfalls übernommen.
- Auch Schäden an Ihrer Ferienunterkunft oder Ihrem Eigentum in Ihrem Heimatland sind versichert.
- Auch bei erzwungenen Verzögerungen sind Sie versichert.
Bei dieser Übersicht handelt es sich lediglich um einen Hinweis, es können keine Rechte eingeräumt werden. Informieren Sie sich vor Abschluss der Versicherung stets über die Versicherungsbedingungen, insbesondere über die in den Allgemeinen Bestimmungen aufgeführten Pflichten.
Fragen und Antworten zur Schengen-Versicherung (FAQ)
Die Schengen-Versicherung ist eine spezielle Reisekrankenversicherung, die Sie bei Reisen durch die 27 Länder des Schengen-Raums schützt. Stellen Sie sich also vor, Sie planen eine Reise in eines dieser Länder, beispielsweise nach Frankreich, Deutschland oder in die Niederlande. Diese Versicherung ist für Sie da, um Sie bei medizinischen Notfällen abzusichern. Das Beste daran ist jedoch, dass diese Versicherung nicht nur auf den Schengen-Raum beschränkt ist. Sie sind auch geschützt, wenn Sie andere europäische Länder besuchen. Stellen Sie vor Reiseantritt sicher, dass Sie über das erforderliche Visum verfügen. Von Belgien und der Schweiz bis nach Lettland und Portugal können Sie durch Europa reisen und wissen, dass Ihre medizinischen Kosten durch die Schengen-Versicherung gedeckt sind.
Wenn Sie ein niederländisches Schengen-Visum beantragen oder abholen möchten, müssen Sie unbedingt nachweisen, dass Sie über eine entsprechende Versicherung verfügen. Warum? Denn die Schengen-Staaten wollen sicherstellen, dass sie nicht für unerwartete Kosten eines externen Besuchers aufkommen müssen. Denken Sie beispielsweise an die medizinische Behandlung, die Sie während Ihres Aufenthalts benötigen könnten. Diese Kosten können hoch sein und die Schengen-Länder möchten sicher sein, dass sie gedeckt sind. Wenn es außerdem jemanden in den Niederlanden gibt, der Sie während Ihres Besuchs garantiert, trägt die Versicherung auch dazu bei, diese Person finanziell abzusichern. Es ist also eine Win-Win-Situation: Sie sind gegen unvorhergesehene Kosten versichert und der Schengen-Raum weiß, dass diese Kosten gedeckt sind.
Ja, das ist empfehlenswert und besser. Sie sind dann der Versicherungsnehmer (zahlt die Prämie) und der ausländische Gast ist der Versicherte und sein Name erscheint auf der Schengen-Versicherungspolice.
Die Abwicklung der Schengen-Versicherung bei der Allianz ist ein Kinderspiel. Mit dem Ausfüllen des Antragsformulars erteilen Sie der Allianz die Erlaubnis, die Prämie automatisch von Ihrem Konto abzubuchen. Das bedeutet, dass Sie sich nicht mehr selbst darum kümmern müssen. Auf diese Weise müssen Sie sich keine Sorgen um die pünktliche Zahlung machen.
Bei uns gehen Sie keinerlei Risiko ein, wenn Sie eine Versicherung in Verbindung mit einem Visumsantrag abschließen. Wir bieten VISA-GARANTIE. Sollte es vorkommen, dass Ihr Visumantrag abgelehnt wird und Ihre Versicherung noch nicht begonnen hat, können Sie diesen problemlos kündigen. Und was noch besser ist: Sie erhalten dann die volle Prämie zurück, die Sie eingezahlt haben. Tatsächlich zahlen Sie überhaupt nichts.
Sobald Sie eine Versicherung bei uns abschließen, senden wir Ihnen die Police und alle dazugehörigen Konditionen umgehend digital per E-Mail zu. Das macht es Ihnen leicht. Sie können diese E-Mail einfach an Ihren Gast aus dem Ausland weiterleiten. Ihr Gast kann die Police dann ausdrucken und bei der Beantragung des niederländischen Visums mitnehmen. Machen Sie sich keine Sorgen wegen der Sprache; Die Richtlinien und Bedingungen sind auf Niederländisch und werden bei der Beantragung des Visums vollständig akzeptiert. Gemeinsam sorgen wir für einen reibungslosen und sorgenfreien Ablauf.
Nach der Beantragung einer Versicherung müssen Sie nicht lange warten. Wenn Sie den Antrag tagsüber stellen, erhalten Sie die Police in der Regel noch am selben Tag in Ihrem Posteingang. Bewerben Sie sich abends? Dann können Sie am nächsten Tag mit der Police rechnen. Auf Anfragen, die am Wochenende bei uns eingehen, reagieren wir umgehend am Montag. Und wenn es wirklich dringend ist, zum Beispiel bei extremer Dringlichkeit, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an uns zu wenden. Wir tun alles, um Ihnen so schnell wie möglich zu helfen.
Wir verstehen, dass sich Reisepläne manchmal ändern können. Deshalb bieten wir Ihnen die Flexibilität, das Start- oder Enddatum Ihrer Police vor Inkrafttreten anzupassen. Wenn Sie eine Änderung vornehmen möchten, kontaktieren Sie uns bitte. Vergessen Sie nicht, Ihre Versicherungsnummer anzugeben, damit wir Ihnen schnell helfen können. Sobald die Änderungen umgesetzt sind, senden wir Ihnen die geänderte Richtlinie umgehend per E-Mail zu. So stellen wir sicher, dass Sie für Ihre Reisepläne immer den passenden Schutz haben.
Wenn jemand für einen ausländischen Besucher, der bei ihm wohnt, eine finanzielle Bürge übernimmt, dient die Reiseversicherung auch dazu, diesen Bürgen finanziell abzusichern. Mit der niederländischen Schengen-Versicherung der Allianz unterliegen Sie dem niederländischen Rechtssystem. Niederländische Versicherungsunternehmen stehen unter strenger Aufsicht der AFM und es gibt ein gutes Beschwerdeverfahren über KiFid. Niederländische Versicherer sind im Allgemeinen zuverlässiger als ihre ausländischen Kollegen, die weniger streng überwacht werden. Darüber hinaus ist es schwierig, im Ausland Gerechtigkeit zu erlangen. Sie haben eine Sprachbarriere und müssen möglicherweise einen ausländischen Anwalt beauftragen, wenn Sie Probleme mit einem Versicherer außerhalb der Niederlande haben.
Die Schengen-Versicherung der Allianz bietet Schutz für die Hilfeleistung, die Erstattung außergewöhnlicher Kosten und medizinischer Kosten:
– Hilfe: Bei Krankheit oder Unfall können Sie rund um die Uhr auf professionelle Hilfe und Beratung zählen.
– Repatriierung: Kosten für die Repatriierung (Rückkehr ins Heimatland) aufgrund von Krankheit oder Tod.
– Außerordentliche Kosten: Kosten, die im Notfall entstehen müssen (z. B. zusätzliche Reise- oder Übernachtungskosten), werden erstattet.
– Medizinische Kosten: Medizinische Kosten infolge eines Unfalls oder einer Krankheit, die während der Gültigkeitsdauer der Versicherung eingetreten sind, sind bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 € versichert.
– Zahnarztkosten: entstehen durch einen Unfall.
– Diebstahl Ihrer Reisedokumente.
– Verspätete Ankunft des Gepäcks.
Krankheiten, Beschwerden und Beschwerden, die vor Beginn der Schengen-Versicherung bestanden, sind nicht versichert und werden daher nicht erstattet. Die Schengen-Versicherung für Ausländer ist ausschließlich für plötzliche und unerwartete medizinische Kosten in den Niederlanden oder anderen Schengen-Ländern bestimmt.
Fragen?
Sie haben eine Frage zur Schengen-Versicherung der Allianz oder haben andere Fragen? Bitte kontaktieren Sie unseren Partner: Telefon 055-5400409 (09.00:12.00 – XNUMX:XNUMX Uhr von Mo. – Fr.) oder per E-Mail: info@reisverzekeringkorting.nl

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