
Schengen-Besucherversicherung OOM
Bitte beachten Sie: Die Reiserisikoversicherung der Allianz wird nicht mehr angeboten und die Allianz wird diese Versicherung ab dem 1. Juli endgültig einstellen. Als hervorragende Alternative bieten wir Ihnen die Schengen-Besucherversicherung von OOM Insurance an!
✔ Erfüllt mehr als alle Anforderungen für einen Schengen-Visumantrag.
✔ Günstig und gut: Ab 1,60 € pro Person und Tag.
✔ Die Police per E-Mail (iDEAL, Kreditkarte oder PayPal) innerhalb von 1 Stunde.
✔ Auch für Menschen über 70 Jahre
✔ Deckung medizinischer Kosten bis maximal 500.000 €
✔ VISA-GARANTIE: Bei Ablehnung Ihres Schengen-Visums erhalten Sie die Prämie zurück.
✔ Eventuell kann die Haftpflicht mitversichert werden.
Die Schengen-Besucherversicherung ist die beste Wahl für die erfolgreiche Beantragung eines Schengen-Visums!
Möchten Sie die Police lieber auf Englisch erhalten? Klicken Sie hier: Prämie berechnen und abschließen.
Weitere Informationen zur Schengen-Versicherung von OOM:
- Deckungsübersicht Schengen-Besucherversicherung
- Versicherungsbedingungen Schengen-Besucherversicherung
- Schengen-Besucherversicherungskarte
Haftungsausschluss: Der folgende Text wurde möglicherweise noch nicht an die neue Situation angepasst: Die Reiserisikoversicherung wird daher durch die Schengen-Besucherversicherung ersetzt, an der gearbeitet wird.
Was ist eine Schengen-Versicherung? mit Visumsgarantie? * Was kann man damit machen und was muss es erfüllen? Und wie bekommt man es? Wir erklären Ihnen das.
Beabsichtigen Sie, ein Schengen-Visum (Kurzaufenthaltsvisum) zu beantragen? Vervollständigen Sie Ihre Reise mit der umfassenden Schengen-Versicherung der Allianz mit Visumsgarantie! Dies ist die Versicherung, die Sie für einen Visumsantrag und eine sorgenfreie Reise in den Niederlanden oder Europa benötigen.
*Visa-Garantie bedeutet, dass Sie bei Ablehnung Ihres Visumantrags nicht für die Versicherung bezahlen müssen und die Police erlischt.
Die Schengen-Versicherung ist eine spezielle Reisekrankenversicherung, die Sie bei Reisen ins Ausland schützt Niederlande und reist durch den Schengen-Raum, eine Ansammlung von 27 europäischen Ländern, die bestimmte Grenzkontrollen abgeschafft haben. Mit dieser Versicherung ist Ihnen die medizinische Versorgung gesichert, wenn Sie diese während Ihres Aufenthalts in einem dieser Länder benötigen. Mit der Schengen-Versicherung der Allianz sind Sie sogar in allen europäischen Ländern versichert, nicht nur in den Schengen-Staaten.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Schengen-Versicherung zwar Ihre medizinischen Kosten übernimmt, Sie für die Einreise in diese Länder jedoch dennoch ein Visum benötigen. Das Visum stellt sicher, dass Sie legal in das betreffende Land reisen und sich dort aufhalten können.
Zu den Ländern, in denen Sie mit einer Schengen-Versicherung reisen können, gehören die Niederlande, wo die Tulpenfelder und historischen Städte eine Attraktion sind, oder Italien, das für seine reiche Geschichte und köstliche Küche bekannt ist. Aber das ist nur die Spitze des Eisbergs. Weitere Länder, in denen Sie vom Schengen-Versicherungsschutz profitieren können, sind Belgien, Deutschland, Frankreich, Spanien, die Schweiz, Griechenland und viele andere. Jedes dieser Länder hat seine eigene einzigartige Kultur, Sehenswürdigkeiten und Erlebnisse, die es zu erkunden gilt.
Warum ist eine Schengen-Versicherung obligatorisch?
Benötigen Sie ein Visum und haben Sie ein Visum? Schengen-Visum für einen Kurzaufenthalt Müssen Sie in die Niederlande reisen? Dann ist es wichtig, dass Sie nachweisen können, dass Sie während Ihres Aufenthalts im Schengen-Raum für medizinische Kosten versichert sind. Dafür benötigen Sie eine Schengen-Versicherung! Die Schengen-Staaten verlangen eine Schengen-Versicherung für Visumantragsteller. Dadurch wird sichergestellt, dass Reisende über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um im Schengen-Raum zu reisen und dort zu bleiben, ohne auf die öffentliche Gesundheitsversorgung angewiesen zu sein.
Für ein Schengen-Visum ist eine Schengen-Versicherung erforderlich
Eine Schengen-Versicherung ist eine Krankenversicherung, die die vom Europäischen Rat festgelegten Anforderungen für die Erteilung eines Schengen-Visums erfüllt. Denn seit März 2004 ist der Abschluss einer Krankenversicherung Voraussetzung für die Erteilung eines Kurzaufenthaltsvisums (Schengen-Visum). Und diese Police muss für ausländische Gäste, die ein Visum benötigen, abgeschlossen und bei der Beantragung eines Visums für die Niederlande vorgelegt werden.
Bringen Sie Familie, Freunde oder Ihren Partner aus dem Ausland mit einem Schengen-Visum in die Niederlande!
Wenn Sie Familie, Freunde oder einen Partner aus dem Ausland in die Niederlande mitbringen möchten, ist die Beantragung eines Schengen-Visums bei einem externen Dienstleister im Herkunftsland erforderlich. Um das Visum zu erhalten, muss der Antragsteller nachweisen, dass eine Krankenversicherung abgeschlossen wurde, die den Schengen-Anforderungen entspricht. Ein Nachweis hierüber – die Police – muss bei der Beantragung des Visums bzw. bei der Abholung des Visums vorgelegt werden.
Warten Sie also nicht länger und stellen Sie sicher, dass Ihre Gäste die Schengen-Bedingungen erfüllen, indem Sie eine Schengen-Versicherung bei der Allianz abschließen. Mit dieser Versicherung sind Ihre Gäste während ihres Aufenthalts in den Niederlanden für medizinische Kosten abgesichert und können ihren Besuch unbeschwert genießen.
Was muss eine Schengen-Versicherung erfüllen?
Ein Schengen-Visumversicherung Für einen unbeschwerten Aufenthalt im Schengen-Raum müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Lesen Sie hier die wichtigsten Anforderungen, die Ihre Schengen-Versicherung erfüllen muss:
1️⃣ Versicherungsschutz für die Rückführung: Die Versicherung muss alle Kosten für eine Rückführung aus medizinischen Gründen, eine dringende medizinische Versorgung und/oder eine Notfallbehandlung im Krankenhaus decken.
2️⃣ Gültigkeit im gesamten Schengen-Raum: Die Krankenversicherung muss für alle 27 Länder des Schengen-Raums gültig sein.
3️⃣ Mindestdeckungssumme 30.000 €Hinweis: Um die Anforderungen zu erfüllen, muss die Schengen-Versicherung eine Mindestdeckungssumme von 30.000 € haben.
4️⃣ Gültig für die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes: Die Versicherung muss die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts abdecken.
Wie schließt man eine Schengen-Versicherung ab, die alle Anforderungen erfüllt?
Ein Bürge, Referenzgeber oder Familienangehöriger in den Niederlanden kann eine Schengen-Versicherung abschließen. Der Sponsor ist der Versicherungsnehmer und der Visumantragsteller ist der Versicherte. Und Sie können die Police an den Visumantragsteller für die Botschaft oder VFS Global weiterleiten.
Der Abschluss einer Schengen-Versicherung, die alle Anforderungen erfüllt, ist ganz einfach:
- Wählen Sie den gewünschten Versicherungsschutz.
- Geben Sie die erforderlichen Informationen ein und schließen Sie die Schengen-Versicherung ganz einfach online ab.
- Erhalten Sie die Police per E-Mail und verwenden Sie sie als Nachweis bei Ihrem Visumantrag.
Wir empfehlen Ihnen die folgende Reiserisikoversicherung der Allianz Global Assistance. Denn es handelt sich um eine zugelassene Schengen-Versicherung, die Sie hier einfach und schnell abschließen können.
Die Reiserisikoversicherung erfüllt alle Anforderungen für Schengen-Visa und wird von der Botschaft stets akzeptiert. Ab 2 € pro Tag, hervorragender Versicherungsschutz für Assistenz, medizinische Kosten und Rückführung.
Warum eine Schengen-Versicherung der Allianz wählen?
Die Schengen-Versicherung der Allianz ist speziell für Reisende wie Sie konzipiert. Lesen Sie hier die Vorteile der Schengen-Versicherung:
- Umfassende medizinische Versorgung: Mit einer Schengen-Versicherung können Sie sich auf eine hervorragende medizinische Versorgung verlassen, falls Sie diese während Ihrer Reise benötigen. Vom Krankenhausaufenthalt bis zur Notfallversorgung deckt die Schengen-Versicherung der Allianz alles ab!
- Zusätzlicher Schutz für ReisedokumenteIhre Reisedokumente (Laissez-Passer-Kaufkosten, Ersatzvisum oder andere offizielle Reisedokumente), Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel sowie Schäden an der Unterkunft sind ebenfalls versichert.
- Support rund um die Uhr: Das engagierte Team der Allianz-Notfallzentrale ist jederzeit bereit, Ihnen zu helfen, egal wo Sie sich im Schengen-Raum befinden. Mit der Schengen-Versicherung können Sie beruhigt reisen und wissen, dass immer jemand für Sie da ist.
- Weltweite Abdeckung: Obwohl sich die Schengen-Versicherung auf die Schengen-Länder konzentriert und EuropaWir bieten auch eine weltweite Abdeckung an, um sicherzustellen, dass Sie auch dort abgesichert sind.
- Erschwingliche Prämie: Wir verstehen, dass Reisen manchmal teuer sein können. Deshalb bieten wir günstige Prämien für die Schengen-Versicherung bereits ab 2 € pro Tag an, damit Sie Ihre Reise genießen können, ohne sich um hohe Versicherungskosten kümmern zu müssen.
- Einfacher Online-Abschluss: Mit nur wenigen Klicks können Sie Ihre Schengen-Versicherung online abschließen und erhalten schnell Ihre Police. Kein Ärger, keine langen Wartezeiten!
Schließen Sie noch heute eine Schengen-Versicherung für Ihren ausländischen Gast ab und sorgen Sie dafür, dass er gut versichert reisen kann.
Was deckt die Allianz Schengen-Versicherung ab?
Die Schengen-Versicherung der Allianz bietet unter anderem Schutz für:
- Medizinische Ausgaben: Im Falle einer unerwarteten Krankheit oder eines Unfalls deckt die Schengen-Versicherung die medizinische Notfallbehandlung während Ihres Aufenthalts im Schengen-Raum ab.
- Repatriierung: Wenn Sie aus medizinischen Gründen oder im Todesfall in Ihr Heimatland transportiert werden müssen, übernimmt die Schengen-Versicherung diese Kosten.
- SOS-Gebühren: (einschließlich Hilfeleistung, Rettung und Suche).
- Zahnkosten: Zahnarztkosten infolge eines Unfalls.
Welche Vorteile bietet die Allianz Travel Risk Schengen-Versicherung?
Die Allianz Travel Risk Schengen-Versicherung bietet mehrere Vorteile für Menschen, die eine zuverlässige und günstige Reiseversicherung für den Schengen-Raum suchen:
- Attraktive Prämie: Mit Prämien ab nur 2 € pro Tag und Person ist es eine erschwingliche Option für den Reiseschutz.
- Visumgarantie: Ein einzigartiger Vorteil ist die Visumsgarantie. Sollten Sie kein Visum erhalten, erhalten Sie die gezahlte Prämie zurückerstattet. Dies reduziert das finanzielle Risiko bei der Beantragung eines Visums.
- Klare Kommunikation: Die Richtlinien und Bedingungen werden in verständlicher niederländischer Sprache angeboten. Dies macht es leicht zu verstehen, was abgedeckt ist und was nicht. Für internationale Reisende ist auch eine englische Version verfügbar.
- Erfüllt die Visumsanforderungen: Die Versicherung erfüllt alle Anforderungen, die die niederländische Regierung und die Schengen-Staaten an eine Reiseversicherung für Visumanträge stellen. Dies gewährleistet eine sorgenfreie Visumbeantragung.
- Flexibilität: Wenn Sie Ihre Reisedaten vor Inkrafttreten der Versicherung ändern möchten, ist dies kostenlos möglich. Dies gibt Ihnen die Freiheit, Änderungen ohne zusätzliche Kosten vorzunehmen.
- Schneller Service: Wenn Sie diese Versicherung beantragen, müssen Sie nicht lange warten. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden.
Mit diesen Leistungen ist die Allianz Travel Risk Schengen-Versicherung eine ausgezeichnete Wahl für alle, die einen Besuch im Schengen-Raum planen und sich während der Reise gegen unvorhergesehene Risiken absichern möchten.
Was ist versichert?
Die „Reiserisikoversicherung“ ist eine umfassende internationale Kranken- und Reiseversicherung speziell für visumpflichtige und visumfreie Ausländer, die in andere Länder reisen. Wenn Sie diese Versicherung abschließen, sind Sie vor vielen verschiedenen finanziellen Risiken geschützt, denen Sie während Ihrer Reise ausgesetzt sein können, wie zum Beispiel einer Krankheit oder einem Unfall.
Das bedeutet, dass Sie abgesichert sind, wenn während Ihrer Reise in einem Schengen-Land etwas passiert. Auch unvorhergesehene Situationen wie Rettungseinsätze, Hilfe bei Problemen oder die Suche nach Ihnen sind versichert.
Im medizinischen Bereich werden die Kosten Ihrer Behandlung übernommen, wenn Sie krank werden oder einen Unfall haben. Dazu gehören die Kosten für Krankenhausaufenthalte, Operationen, benötigte Medikamente, aber auch Behandlungen wie Röntgenaufnahmen. Auch wenn Sie einen dringenden Transport benötigen, sorgt die Versicherung dafür, dass dieser erstattet wird.
Wenn etwas Schlimmes passiert, wie zum Beispiel der Tod, werden die Kosten für die Rückführung, Beerdigung oder Einäscherung übernommen. Auch wenn Familienangehörige mitkommen müssen, werden deren Reisekosten erstattet.
Wenn Sie außerdem auf Reisen sind und etwas mit Ihren Reisedokumenten, beispielsweise Ihrem Reisepass, passiert oder Sie Ersatzkleidung oder Toilettenartikel benötigen, sorgt diese Versicherung dafür, dass Sie eine Rückerstattung erhalten. Und wenn Sie sich verspäten oder aus anderen Gründen länger bleiben müssen als geplant, hilft Ihnen die Versicherung bei den Mehrkosten.
Fragen und Antworten zur Schengen-Versicherung (FAQ)
Lesen Sie unten häufig gestellte Fragen und Antworten zur Schengen-Versicherung.
Wenn Sie von außerhalb der EU in die Niederlande einreisen möchten und nicht in den Niederlanden ansässig sind, müssen Sie über eine Schengen-Versicherung verfügen. Diese Versicherung richtet sich speziell an Personen, die ein Visum für die Niederlande benötigen. Der Hauptzweck der Schengen-Versicherung besteht darin, sicherzustellen, dass Ihre medizinischen Kosten gedeckt sind, falls während Ihres Aufenthalts in den Niederlanden etwas passiert. Dies ist daher ein wichtiger Schritt vor der Beantragung eines Visums und stellt sicher, dass sowohl der Besucher als auch das Gastland vor unerwarteten medizinischen Kosten geschützt sind.
Wenn Sie ein Visum für die Niederlande oder einen anderen Schengen-Staat beantragen, ist es wichtig, bei der Beantragung bzw. bei der Abholung des Visums nachzuweisen, dass Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts eine Versicherung abgeschlossen haben. Dies ist eine strikte Anforderung, da die Schengen-Staaten vermeiden wollen, unerwartete Kosten, wie etwa hohe Krankenhauskosten für einen ausländischen Besucher, selbst tragen zu müssen.
Diese Richtlinie liegt nicht nur im Interesse der Schengen-Länder, sondern auch im Interesse der Person oder Agentur, die als Bürge für den ausländischen Besucher in den Niederlanden fungiert. Sollte während des Aufenthalts des Besuchers etwas passieren, beispielsweise ein medizinischer Notfall, sorgt die Reiseversicherung dafür, dass die finanzielle Belastung nicht vollständig auf den Schultern des Bürgen lastet. Auf diese Weise werden sowohl der Gast als auch der Bürge vor unvorhergesehenen finanziellen Rückschlägen geschützt. Es handelt sich daher um eine sinnvolle und notwendige Maßnahme, damit jeder sicher und sorgenfrei reisen kann.
Ja, das ist kein Problem. Wenn Sie die Versicherungsprämie zahlen, sind Sie Versicherungsnehmer. Ausländischer Gast ist in diesem Fall die Person, die tatsächlich versichert ist und in die Niederlande oder einen anderen Schengen-Staat reist. Es ist üblich, dass jemand anderes (zum Beispiel ein Familienmitglied oder ein Freund) die Versicherung im Namen eines ausländischen Besuchers abschließt und bezahlt. Das Wichtigste ist, dass die Versicherung den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt und den Anforderungen für das Visum entspricht. So stellen Sie sicher, dass Ihr ausländischer Gast während seines Besuchs ausreichend versichert ist.
Wenn Sie eine Versicherung abschließen und sich für das Lastschriftverfahren entscheiden, erteilen Sie dem Versicherer die Erlaubnis, die fällige Prämie direkt von Ihrem Bankkonto abzubuchen. Dadurch stellen Sie sicher, dass die Zahlung pünktlich erfolgt und die Versicherung aktiv und gültig bleibt.
NEIN. Wenn der Visumsantrag abgelehnt wird und die Versicherung noch nicht begonnen hat, ist es sinnvoll, nicht für etwas zu bezahlen, das man letztendlich nicht nutzen kann. Wenn Sie in einer solchen Situation die volle Prämie zurückerhalten, verhindern Sie, dass Sie aufgrund von Umständen, auf die Sie keinen Einfluss haben, finanziell benachteiligt werden.
Durch den digitalen Versand der Police per E-Mail wird der Prozess beschleunigt und sowohl Sie als auch Ihr ausländischer Gast können sofort über die notwendigen Unterlagen verfügen. Auch für Ihren Gast ist es praktisch, denn er kann die Police sofort für Visumsformalitäten oder andere Angelegenheiten nutzen. Bewahren Sie die E-Mail mit der Police und den Bedingungen immer auf, damit Sie sie immer zur Hand haben, falls etwas passiert oder Fragen zur Versicherung auftauchen.
Wenn Sie eine Versicherung beantragen, erhalten Sie die Police in der Regel sehr schnell. Wenn Sie den Antrag an einem Wochentag stellen, erhalten Sie die Police oft noch am selben Tag oder spätestens am nächsten Tag per E-Mail. Wenn Sie den Antrag am Wochenende einreichen, müssen Sie etwas länger warten, da diese Anträge in der Regel montags bearbeitet werden. Selbst wenn Sie Ihren Antrag also am Wochenende stellen, erhalten Sie die Police in der Regel am Montag oder Dienstag in Ihrem Posteingang. Es ist schön zu wissen, dass dieser Prozess in der Regel schnell abläuft, sodass Sie alles rechtzeitig für Ihren ausländischen Gast arrangieren können.
Ja, wenn sich die Fristen für das Visum ändern, können Sie die Versicherung anpassen. Es ist wichtig, dass Sie dies vor dem Beginndatum der Police tun. Sollte die Police also noch nicht in Kraft getreten sein, können Sie den Beginn und/oder das Ende der Versicherung problemlos ändern. Sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an den Versicherer, um die notwendigen Änderungen vorzunehmen.
Es ist aus mehreren Gründen ratsam, eine Versicherung für einen Visumantrag in den Niederlanden abzuschließen:
Finanzieller Schutz für den BürgenHinweis: Wenn Sie als Bürge für einen ausländischen Gast auftreten, übernehmen Sie eine finanzielle Verantwortung. Wenn Ihr Gast medizinische Versorgung benötigt, können die Kosten hoch sein. Mit einer Versicherung sind diese Kosten abgedeckt und Sie müssen diese Kosten nicht selbst tragen.
Niederländisches Recht: In den Niederlanden abgeschlossene Versicherungen unterliegen niederländischem Recht. Das bedeutet, dass Sie sich bei Streitigkeiten oder Problemen mit niederländischen Vorschriften und Verfahren auseinandersetzen müssen, mit denen Sie wahrscheinlich besser vertraut sind und die im Allgemeinen als transparent und fair gelten.
Zuverlässigkeit niederländischer Versicherer: Versicherer in den Niederlanden stehen unter strenger Aufsicht von Behörden wie der De Nederlandsche Bank (DNB) und der niederländischen Behörde für Finanzmärkte (AFM). Dies gewährleistet die Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit dieser Versicherer. Sollte es also zu einem Schadensfall kommen, können Sie sicher sein, dass der Versicherer die Abwicklung übernimmt und gemäß den Konditionen auszahlt.
Seelenfrieden: Bei hohen Arztkosten oder anderen größeren Ausgaben möchten Sie nicht in die Situation geraten, dass Sie sich mit einem ausländischen Versicherer herumschlagen müssen. Mit einer niederländischen Versicherung haben Sie die Gewissheit und die Gewissheit, dass Ihre Angelegenheiten effizient und zuverlässig abgewickelt werden.
Wenn Ihrem ausländischen Gast während seines Aufenthalts in den Niederlanden (oder einem anderen Schengen-Land) medizinische Kosten entstehen, übernimmt die Schengen-Versicherung diese Kosten gemäß den Versicherungsbedingungen.
Medizinische Ausgaben: Die Versicherung übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen wie Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Ähnliches.
Zahnkosten nach einem Unfall: Wenn Ihr Gast zum Beispiel stürzt und sich einen Zahn bricht, werden auch die dadurch entstehenden Zahnarztkosten übernommen. Bitte beachten Sie, dass dies speziell für Unfälle gilt; Regelmäßige Zahnbehandlungen oder Probleme, die bereits vor dem Besuch bestanden, werden in der Regel nicht übernommen.
Schutz für den Bürgen: Wenn Sie als Bürge für Ihren ausländischen Gast auftreten, kann es beruhigend sein zu wissen, dass Sie nicht unerwartet hohe medizinische Kosten bezahlen müssen. Dank einer Versicherung sind diese Kosten gedeckt und Sie müssen sich keine Sorgen über unvorhergesehene finanzielle Belastungen machen.
Wenn Ihr Gast medizinische Hilfe benötigt, ist es wichtig, dass Sie sich schnellstmöglich an den Versicherer oder den in den Versicherungsbedingungen genannten Notdienst wenden. Sie können über die zu ergreifenden Schritte beraten und dafür sorgen, dass die Kosten erstattet werden. Bewahren Sie außerdem alle Dokumente und Rechnungen im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung auf, da der Versicherer diese möglicherweise zur Bearbeitung des Schadensfalls benötigt.
Nein, bestehende Beschwerden und Erkrankungen sind von dieser Versicherung nicht abgedeckt. Hatte Ihr Gast bereits vor Inkrafttreten der Versicherung Beschwerden oder Beschwerden, werden die damit verbundenen Kosten nicht erstattet. Die Versicherung ist speziell darauf ausgelegt, bei unvorhergesehenen medizinischen Situationen zu helfen, die während Ihres Aufenthalts in den Niederlanden oder anderen Schengen-Ländern plötzlich auftreten. Sie ist daher nicht für Behandlungen oder Medikamente im Zusammenhang mit Gesundheitsproblemen vorgesehen, die der Versicherte bereits vor Reiseantritt hatte. Dies ist beim Abschluss einer Versicherung zu beachten, damit Sie genau wissen, was abgedeckt ist und was nicht.

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