Hinweis: Diese Informationen sind nicht mehr aktuell. Seit dem 17. September 2022 gibt es für Reisende in die Niederlande keine Corona-Regeln mehr. Sie können ohne Vorlage einer Fernbeziehungsbescheinigung, eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder eines negativen Testergebnisses in die Niederlande einreisen. Wenn Sie einer Visumspflicht unterliegen, müssen Sie natürlich zunächst ein Schengen-Visum beantragen.
Wer aus dem Ausland in die Niederlande einreisen möchte und kein EU-Bürger ist, muss sich mit strengen Einreisebedingungen auseinandersetzen, die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingeführt wurden. Beispielsweise besteht ein Verbot nicht notwendiger Reisen für Reisende, die nicht auf der Liste der sicheren Länder stehen.
Für Reisende, die in einem Land leben, das auf der Liste der sicheren Länder steht, bleibt die Visumpflicht weiterhin von der Staatsangehörigkeit abhängig. Das bedeutet: Wer in einem Land lebt, für das die Einreisebeschränkung aufgehoben wurde, aber die Staatsangehörigkeit eines visumpflichtigen Landes besitzt, muss im Wohnsitzland beim Konsulat ein Schengen-Visum beantragen das Zielland.
Die Regeln für die Beantragung eines Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt ändere dich nicht. Allerdings haben die Konsulate und externen Dienstleister der EU-Länder einige praktische Aspekte des Verfahrens angepasst, beispielsweise in Bezug auf Zugangsverwaltung, Hygiene, Zahlungsmethode usw. Visumantragstellern wird empfohlen, die Informationen auf den entsprechenden Websites zu prüfen.
Quelle: Europäische Kommission
