

Schengen-Versicherungsvisum
Schließen Sie jetzt die Allianz Reiserisikoversicherung für Ihren ausländischen Gast ab!
√ Erfüllt alle Anforderungen für ein Schengen-Visum.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Sie können die Police in der Zwischenzeit kostenlos ändern.
√ VISA-GARANTIE: Sie zahlen nichts, wenn Ihr Visum abgelehnt wird.
√ Die Sicherheit des größten Reiseversicherers der Welt: Allianz Global Assistance.
Prämie ab 2 € pro Tag
Ein Schengen-Versicherung ist eine obligatorische Reiseversicherung, die Sie bei der Beantragung eines Schengen-Visums benötigen. Diese Versicherung wird auch als a bezeichnet Krankenversicherung für Schengen-Visum, Schengen-Reiseversicherung oder eine Reisekrankenversicherung für Ausländer.
Der Schengen-Raum umfasst 27 europäische Länder, die eine gemeinsame Visumpolitik haben. Diese Versicherung soll alle Kosten abdecken, die durch medizinische Notfälle wie Krankheit oder Unfall entstehen können, bis hin zur Rückführung im Todesfall.
Der offizielle Name eines Schengen-Visums lautet Kurzaufenthaltsvisum Typ C. und ist maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen gültig.
Bedingungen, die eine Schengen-Versicherung erfüllen muss
Nach dem Visumcode der Europäischen Union muss eine Schengen-Versicherung folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Abdeckung: Die Schengen-Versicherung muss medizinische Kosten in Höhe von mindestens 30.000 Euro abdecken. Dieser Betrag sollte alle möglichen Kosten abdecken, die im Zusammenhang mit der Rückführung aus medizinischen Gründen, dringender medizinischer Versorgung, Notfallbehandlung im Krankenhaus oder Tod während Ihres Aufenthalts im Schengen-Raum entstehen können.
- Gültigkeit: Die Versicherung muss für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts im Schengen-Raum gültig sein. Wenn Sie beispielsweise ein 30-Tage-Visum beantragen, muss Ihre Versicherung den gesamten Zeitraum abdecken.
- Gebietsabdeckung: Die Schengen-Visumversicherung muss in allen Schengen-Ländern gültig sein, nicht nur in dem Land, in dem Sie das Visum beantragen.
- Kostenarten: Die Versicherung muss sowohl den Krankenhausaufenthalt als auch die Rückführung (Rückkehr in Ihr Heimatland aus medizinischen Gründen) abdecken.
Wichtig zu wissen ist, dass die Versicherung vor Ihnen abgeschlossen werden muss Visa-Antrag da Sie bei der Antragstellung einen Nachweis über diese Versicherung vorlegen müssen. Die meisten Versicherer stellen eine Bescheinigung aus, die Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat einreichen können.
Trotz der Verpflichtung ist die Schengen-Versicherung nicht nur eine Formsache, sondern bietet auch einen wertvollen Schutz für unvorhergesehene medizinische Kosten während Ihrer Reise. Es ist immer ratsam, die Einzelheiten Ihrer Police sorgfältig zu lesen, um zu verstehen, was abgedeckt ist und was nicht.
Welche Schengen-Versicherung empfehlen Sie?
Seit dem 1. Juni 2004 ist eine Reisekrankenversicherung für den Erhalt eines Schengen-Visums obligatorisch. Diese Versicherung muss bestimmte EU-Bedingungen erfüllen, wie z. B. eine Deckung medizinischer Kosten von mindestens 30.000 €, Gültigkeit in allen Schengen-Ländern sowie Deckung von Rückführungskosten und dringenden medizinischen Kosten.
Die Schengen-Visumversicherung kann von einem Bürgen, Bürgen oder Familienmitglied in den Niederlanden abgeschlossen werden. Anschließend kann dem Visumantragsteller die Schengen-Versicherungspolice zugesandt werden.
Unser Rat: Reiserisikoversicherung der Allianz
Wir empfehlen die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance. Diese Versicherung erfüllt alle Voraussetzungen für ein Schengen-Visum, deckt medizinische Kosten bis zu 30.000 € ab und bietet eine Rückführung aller notwendigen Kosten an. Die Prämie beginnt bei 2 € pro Tag.
Bedenken Sie, dass die Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste nicht so umfassend ist wie die Reiseversicherungen, die Niederländer für ihren Urlaub abschließen. Die Versicherung ist ausschließlich für plötzliche und unerwartete medizinische Kosten während eines Aufenthalts in den Niederlanden oder anderen Schengen-Ländern bestimmt. Vorhandene Beschwerden, Erkrankungen und Beschwerden sind ausgeschlossen.
Wir empfehlen Ihnen, die Versicherung bei einem niederländischen Versicherer abzuschließen, da dieser niederländischem Recht unterliegt und in der Regel zuverlässiger ist als ausländische Versicherer.
Premium-Krankenversicherung
Europaabdeckung | € 2,- |
Weltweite Berichterstattung | € 3,- |
Winter-/Spezialsportarten | € 1,15 |
Stornierung | 5 % der Reisesumme |
Mindestprämie | € 11,50 |
Versicherungskosten | € 4,50 |
Prämie pro Person und Tag. Bis einschließlich 69 Jahre. |

Schließen Sie hier die günstigste Schengen-Versicherung ab!
Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine erschwingliche Auslandskrankenversicherung für ausländische Reisende unter 70 Jahren, die nicht in den Niederlanden leben. Die Versicherung ist die beste Wahl für die Beantragung eines Schengen-Visums und erfüllt alle Anforderungen.
Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
√ EU-zugelassene Krankenversicherung für ausländische Reisende.
√ günstigste Schengen-Versicherung.
√ Schengen-Visumgarantie: Im Falle einer Visumablehnung müssen Sie nicht zahlen.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Versicherungsbedingungen in Niederländisch und/oder Englisch.
√ Erweiterbar mit Abdeckung für Spezialsportarten und Weltabdeckung.
√ Eine Reiserücktrittsversicherung ist möglich (vorausgesetzt, die Reise wird bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht).
Versicherungskarte Reiserisikoversicherung »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung auf Niederländisch »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung in Englisch »
Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherungs- und Assistance-Anbieter der Welt. Die vertrauenswürdige Adresse, um die günstigste Schengen-Versicherung online abzuschließen!
Abdeckung Reiserisikoversicherung der Allianz (Schengen-Versicherung) | |
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SOS-Gebühren: Hilfe, Rettung und Suche. | ✔ |
Medizinische Ausgaben: Krankenhaus, Facharzt und Ärzte; Kosten für den Krankenhausaufenthalt, den Betrieb und die Nutzung des Operationssaals, verordnete Röntgenaufnahmen und radioaktive Strahlung, verordnete Medikamente, Bandagen und Massagen, medizinisch notwendige Transporte, einschließlich aller medizinisch notwendigen Evakuierungen und Transporte von einer Skipiste. | ✔ |
Repatriierung: Medizinische Rückführung und Transport sterblicher Überreste. | ✔ |
Kosten für Beerdigung oder Einäscherung sowie die Ankunft der Familie. | ✔ |
Reisedokumente (Laissez-Passer-Kaufkosten, Ersatzvisum oder andere offizielle Reisedokumente), Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel sowie Schäden an der Unterkunft. | ✔ |
Krankheit, Unfall oder vermisste Person des Versicherten. | ✔ |
Tod des Versicherten. Krankheit, Unfall oder Tod einer nicht mitreisenden Familie der Versicherten. | ✔ |
Tod einer mitversicherten Reisebegleitung. | ✔ |
Sachschäden des Versicherten im Wohnsitzland. | ✔ |
Kosten aufgrund erzwungener Verzögerung. | ✔ |
Häufig gestellte Fragen zur Schengen-Versicherung (FAQ)
Eine Schengen-Visumversicherung ist eine Reisekrankenversicherung für ein Schengen-Visum. Dabei handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die bestimmte EU-Bedingungen erfüllt. Zu diesen Bedingungen gehören die Abdeckung medizinischer Kosten von mindestens 30.000 €, die Gültigkeit in allen Schengen-Ländern sowie die Abdeckung von Rückführungskosten und dringenden medizinischen Kosten.
Die Versicherung kann von einem Bürgen, Sponsor oder Familienmitglied in den Niederlanden abgeschlossen werden. Anschließend kann dem Visumantragsteller die Schengen-Versicherungspolice zugesandt werden.
Die Website Schengenvisum.info empfiehlt die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance. Diese Versicherung erfüllt alle Voraussetzungen für ein Schengen-Visum, deckt medizinische Kosten bis zu 30.000 € ab und bietet eine Rückführung aller notwendigen Kosten an.
Die Schengen-Krankenversicherung für ausländische Gäste ist nicht so umfassend wie die Reiseversicherungen, die Niederländer für ihren Urlaub abschließen. Die Versicherung ist ausschließlich für plötzliche und unerwartete medizinische Kosten während eines Aufenthalts in den Niederlanden oder anderen Schengen-Ländern bestimmt. Vorhandene Beschwerden, Erkrankungen und Beschwerden sind ausgeschlossen.
Es empfiehlt sich, die Versicherung bei einem niederländischen Versicherer abzuschließen, da dieser niederländischem Recht unterliegt und in der Regel zuverlässiger ist als ausländische Versicherer.
Wenn das Visum abgelehnt wird und die Versicherung noch nicht wirksam ist, müssen Sie nichts bezahlen. Sie gehen also kein Risiko ein.
Ja, die Reiseversicherung für Ausländer gilt europaweit. Allerdings sind Sie im Herkunftsland (dem Land, in dem Sie vor Ihrer Abreise in die Niederlande gelebt haben und/oder dem Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen) nicht versichert.
Reist Ihr ausländischer Gast mit einem Schengen-Visum in die Niederlande ein? Dann muss er oder sie einen Versicherungsnachweis (Police) vorlegen können, der für den gesamten Zeitraum des Aufenthalts des Gastes im Schengen-Raum gültig ist. Verfügt Ihr Gast über ein Visum für die mehrfache Einreise und reist er oder sie nach der ersten Reise zurück in den Schengen-Raum? Dann muss Ihr Gast einen Versicherungsnachweis für den Zeitraum vorweisen, in dem er sich wieder im Schengen-Raum aufhält.
Nein, Beschwerden und Beschwerden, die bereits zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns oder davor bestanden, sind nicht versichert und daher nicht erstattungsfähig.
Die Prämie für die Reiserisikoversicherung der Allianz Global Assistance beginnt bei 2 € pro Tag.
Das Beginn- und Enddatum sind im Versicherungsplan angegeben. Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Ihre Familie oder Freunde und/oder Ihr Gepäck das Land Ihres Wohnsitzes für eine Reise verlassen, und endet, wenn Sie in das Land zurückkehren. Der Versicherungsschutz für medizinische Kosten aufgrund von Krankheit beginnt erst 48 Stunden nach der Ankunft im Zielland. Heilkosten aufgrund eines Unfalls sind ab Versicherungsbeginn versichert.
Die Gültigkeitsdauer der Reisekrankenversicherung muss der gesamten Visumsdauer entsprechen.
Sie können das Startdatum und/oder das Enddatum der Versicherung auf einen späteren oder früheren Zeitpunkt verschieben. Sobald die Versicherung in Kraft getreten ist, kann das Datum des Versicherungsbeginns nicht mehr geändert werden.
Der Sponsor (die Person, die die Versicherung abschließt) ist der Versicherungsnehmer und der Visumantragsteller ist der Versicherte.
De Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine internationale Reisekrankenversicherung für ausländische Reisende unter 70 Jahren, die nicht in den Niederlanden leben.
Nein, die Police und die Versicherungsbedingungen können auf Niederländisch verfasst werden. Der Entscheidungsbeamte, der den Visumantrag prüft, ist ein niederländischer Beamter.
Ja, die Reiserisikoversicherung kann um eine weltweite Deckung erweitert werden, sodass die Versicherung auch für Reisen außerhalb des Schengen-Raums gilt.
Ja, andere Bezeichnungen für diese Versicherung sind unter anderem: Schengen-Visa-Krankenversicherung, Schengen-Reiseversicherung, Schengen-Visa-Versicherung oder medizinische Reiseversicherung für Ausländer, oft ist jedoch dasselbe gemeint.

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