Kommt eine visumpflichtige Person (Partner, Familie, Freund etc.) aus dem Ausland? Sie können dann eine finanzielle Garantie für die Person stellen, die für einen kurzen Aufenthalt (maximal 90 Tage) in die Niederlande kommt, und zu diesem Zweck a Schengen-Visum braucht.
Ein Garantie ist erforderlich, wenn der ausländische Besucher über kein ausreichendes Einkommen verfügt und ein Schengen-Visum für die Niederlande beantragen möchte.
Die Einkommensvoraussetzungen für eine Visumgarantie sind:
- Sie erzielen ein eigenständiges Einkommen: Dabei handelt es sich um ein Einkommen, auf das Sie Steuern und Prämien zahlen.
- Ihr Einkommen ist nachhaltig: Das bedeutet, dass Sie Ihr Einkommen lange genug erhalten.
- Sie verfügen über ein ausreichendes Einkommen: Das bedeutet, dass Ihr Einkommen hoch genug ist.
Denken Sie daran, dass eine Reisekrankenversicherung für eine Garantie wichtig ist. Lesen Sie hier mehr: https://schengenvisum.info/waarom-is-reisverzekering-belangrijk-bij-visum-garantstelling/
Wann ist eine Garantie nicht notwendig?
Es ist nicht erforderlich, einen ausländischen Gast zu garantieren, wenn Ihr Besucher über ein ausreichendes Einkommen verfügt. Der Besucher muss dann nachweisen können, dass er oder sie für alle Tage, an denen er oder sie sich in den Niederlanden aufhält, mindestens 55 € pro Tag (gilt pro Person) ausgeben kann.
Privatunterkunft
Hat Ihr Gast während seines Aufenthalts genug Geld? Dann ist eine Garantie nicht notwendig. In diesem Fall bewerben Sie sich ausschließlich über die Privatunterkunft Formular Garantienachweis und/oder Privatunterkunft. Mit diesem Formular lassen Sie auch Ihre Unterschrift bei der Gemeinde beglaubigen.
Voraussetzungen für ein Schengen-Visum
Wenn Ihr Gast für maximal 90 Tage in die Niederlande kommt, benötigt er möglicherweise ein Visum. Ob ein ausländischer Tourist oder Gast ein Visum benötigt, hängt von seiner Nationalität ab.
Wenn ein Gast ein Visum benötigt, muss er oder sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie verfügen über ein gültiges Reisedokument, beispielsweise einen Reisepass. Das Reisedokument muss noch 3 Monate nach Ablauf der Visumsfrist gültig sein. Es sollte auch nicht älter als 10 Jahre sein.
- Sie stellen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die internationalen Beziehungen eines der Schengen-Staaten dar.
- Sie haben ein Ziel in den Niederlanden. Zum Beispiel eine Hotelreservierung oder eine Einladung von einem Referenzgeber in den Niederlanden. Dieser Sponsor verfügt über eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ist niederländischer Staatsangehöriger. Der Sponsor verwendet das Formular „Nachweis des Sponsorings und/oder der Privatunterkunft“.
- Sie verfügen über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt in den Niederlanden, die Durchreise und/oder die Rückreise:
- Für die Dauer Ihres Aufenthalts in den Niederlanden stehen Ihnen mindestens 55 € pro Person und Tag zur Verfügung; oder
- Jemand in den Niederlanden garantiert Ihnen. Dies kann der einladende Referent, aber auch eine beliebige dritte Person sein. Der Bürge verfügt über ein ausreichendes und nachhaltiges Einkommen. Der Sponsor verwendet das Formular „Nachweis des Sponsorings und/oder der Privatunterkunft“ mit den in der Checkliste aufgeführten zusätzlichen Dokumenten.
- Du hast ein (medizinische) Reiseversicherung die im Namen des Gastes geschlossen wird. Die Person, die Sie einlädt, kann in den Niederlanden eine Reiseversicherung abschließen. Die Reiseversicherung hat eine Deckungssumme von mindestens 30.000 € für medizinische Kosten im Schengen-Raum und deckt in jedem Fall Folgendes ab:
- Kosten für die Rückkehr in das Herkunftsland aus medizinischen Gründen (Repatriierung).
- Dringende medizinische Versorgung.
- Notfallbehandlung im Krankenhaus.
- Sie haben ausreichende Gründe, in Ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückzukehren. Zum Beispiel, weil Sie dort arbeiten, (schulische) Kinder haben oder ein Haus besitzen. Ein Hin- und Rückflugticket allein reicht nicht aus.
Garantiebedingungen
- Sie leben in den Niederlanden.
- Sie verfügen über eine Bürgerservicenummer (BSN).
- Ihr Einkommen entspricht mindestens dem Mindestlohn (ohne Urlaubsgeld).
- Paare verfügen über ein gemeinsames Einkommen von mindestens dem Mindestlohn (ohne Urlaubsgeld).
- Sie müssen einen Garantie- und/oder Privatunterkunftsnachweis ausfüllen.
Pauschalbeträge für Bürgen gültig vom 1. Januar 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023
Nachfolgend sind die Mindesteinkommensanforderungen aufgeführt, um als Bürge für einen Ausländer zu fungieren:
Brutto-SV-Lohn pro Monat ohne Urlaubsgeld | 1.934,40 € |
Brutto-SV-Lohn pro Monat mit Urlaubsgeld | 2.089,16 € |
Schritt-für-Schritt-Garantie
- Füllen Sie den Garantienachweis und/oder das Privatunterkunftsformular aus. Wenn Sie für mehrere Personen als Bürge auftreten möchten, müssen Sie das Formular ebenfalls mehrmals ausfüllen. Dies ist online bei verschiedenen Kommunen möglich.
Bitte beachten Sie: Im Formular und auf der Website ist angegeben, dass dies für Besucher gedacht ist, die ein Visum benötigen. Auch visumfreie Besucher können dies nutzen. - Lassen Sie Ihre Unterschrift auf dem Formular bei Ihrer Gemeinde beglaubigen. Die Garantie beträgt 6 Monate.
- Sammeln Sie die zusätzlichen Dokumente (siehe Absatz unten).
- Senden Sie dieses zusammen mit dem Formular an Ihren Besucher im Ausland.
- Ihr Besucher kann eine erhalten ein Visum beantragen. Benötigt Ihr ausländischer Besucher kein Visum? Anschließend kann Ihr Besucher die Dokumente zur Grenzkontrolle mitnehmen.
Garantie für zusätzliche Dokumente
Zusätzlich zum Formular müssen Sie auch die folgenden Dokumente sammeln. Diese schicken Sie an Ihren ausländischen Besucher, der die entsprechenden Unterlagen zusammen mit dem Visumsantrag einreicht.
Angestellt und Bürge
Wenn Sie angestellt sind und als Bürge für einen visumpflichtigen ausländischen Gast eintreten möchten, sind folgende Nachweise erforderlich:
- eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags (dieser muss ab dem Zeitpunkt der Visumbeantragung noch mindestens 12 Monate gültig sein)
- eine Kopie Ihrer letzten 3 Gehaltsabrechnungen
- eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises oder eine niederländische Aufenthaltserlaubnis.
Unternehmer und Garant
Wenn Sie als Unternehmer als Bürge für einen visumpflichtigen ausländischen Gast eintreten möchten, benötigen Sie folgende Nachweise:
- ein aktueller Auszug aus Ihrer Registrierung bei der Handelskammer;
- Ihren letzten endgültigen Einkommensteuerbescheid;
- eine aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung, aus der Ihr Nettogewinn hervorgeht;
- eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises oder eine niederländische Aufenthaltserlaubnis.


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