Was bedeutet die Gewährleistung eines Schengen-Visums und wie macht man das?
Sie können eine finanzielle Garantie für jemanden stellen, der für einen kurzen Aufenthalt (maximal 90 Tage) in die Niederlande kommt. Bei unzureichendem Einkommen des ausländischen Besuchers ist eine Bürgschaft erforderlich.
Sie können sowohl für jemanden, der einer Visumpflicht unterliegt, als auch für jemanden, der einer Visumpflicht unterliegt, als Bürge auftreten visumfrei dürfen in Schengen-Staaten reisen. Es gibt Einkommensvoraussetzungen für den Bürgen und es ist wichtig, dass ein gutes Einkommen vorliegt medizinische Reiseversicherung ist für ausländische Gäste geschlossen.
Es besteht die Möglichkeit, als Bürge für jemanden aus dem Ausland aufzutreten Garantienachweis und/oder Privatunterkunftsformular
Mit der Sponsorenerklärung teilen Sie den niederländischen Behörden mit, dass Sie die Kosten für den Aufenthalt eines Ausländers in den Niederlanden übernehmen. Sie garantieren außerdem, dass dieser Ausländer die Niederlande rechtzeitig verlässt. Was das für Sie bedeutet, erfahren Sie in der Garantieerklärung genau.
Wann ist eine Garantie nicht notwendig?
Eine Bürgschaft ist nicht erforderlich, wenn der Besucher über ein ausreichendes Einkommen verfügt. Ein ausländischer Besucher muss nachweisen können, dass er für alle Tage, an denen er sich in den Niederlanden aufhält, mindestens 55 € pro Tag (pro Person) ausgeben kann (der Betrag wurde zum 1. April 2020 erhöht, dieser betrug 34 € pro Person). Tag). Ein Ausländer kann dies beispielsweise durch Kontoauszüge, Bargeld, Reiseschecks usw. nachweisen.
Hat Ihr Gast während seines Aufenthalts in den Niederlanden genug Geld? Dann ist eine Garantie nicht notwendig. In diesem Fall beantragen Sie eine Privatunterkunft ausschließlich über das Formular „Garantienachweis und/oder Privatunterkunft'.
Garantiebedingungen
Um einen ausländischen Besucher zu garantieren, muss Ihr Einkommen mindestens dem Mindestlohn (ohne Urlaubsgeld) entsprechen. Paare verfügen über ein gemeinsames Einkommen von mindestens dem Mindestlohn (ohne Urlaubsgeld). Sie müssen einen Bürgschafts- und/oder Privatunterkunftsnachweis ausfüllen und Ihre Unterschrift von der Gemeinde beglaubigen lassen.
Grundsätzlich können Sie maximal 2 Erwachsene (+ ggf. 1 oder 2 Kinder) gleichzeitig garantieren. Sie müssen für jede Person ein separates Formular „Garantie- und/oder Unterkunftsnachweis“ verwenden. Sie müssen außerdem Ihre Unterschrift für jedes Formular beglaubigen lassen. Letztlich obliegt es der niederländischen Vertretung bzw. der Consular Service Organization (CSO), zu beurteilen, ob und für wie viele Personen jemand gleichzeitig als Bürge fungieren kann.
Wie können Sie garantieren?
- Zunächst füllen Sie den Garantienachweis und/oder das Privatunterkunftsformular aus. Wenn Sie für mehrere Personen als Bürge auftreten möchten, müssen Sie das Formular ebenfalls mehrmals ausfüllen.
- Lassen Sie Ihre Unterschrift auf dem Formular bei Ihrer Gemeinde beglaubigen. Die Garantie beträgt 6 Monate.
- Sammeln Sie die zusätzlichen Dokumente (siehe unten). Senden Sie dieses zusammen mit dem Formular an den Besucher im Ausland.
- Nach Erhalt kann Ihr Besucher bei der niederländischen Botschaft (oder dem niederländischen Konsulat) im Ausland ein Visum beantragen. Denken Sie daran, dass Sie während der Reise immer eine Kopie der Garantie mit sich führen müssen. Die Königlich Niederländische Marechaussee kann dieses Formular bei der Grenzkontrolle am Flughafen anfordern. Das Fehlen dieses Formulars kann ein Grund sein, die Einreise in die Niederlande zu verweigern.
Garantie für zusätzliche Dokumente
Neben dem Formular Garantienachweis und/oder Privatunterkunft Außerdem müssen Unterlagen mitgeschickt werden, die belegen, dass Sie über ausreichende Einkünfte verfügen, um als Bürge aufzutreten. Diese schicken Sie auch an den ausländischen Besucher.
Sie sind Bürge und beschäftigt:
- eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags (dieser muss ab dem Zeitpunkt der Visumbeantragung noch mindestens 12 Monate gültig sein);
- eine Kopie Ihrer letzten 3 Gehaltsabrechnungen.
Je garantiert und ist Unternehmer:
- ein aktueller Auszug aus der Registrierung bei der Handelskammer;
- der letzte endgültige Einkommensteuerbescheid;
- eine aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung, aus der der Nettogewinn hervorgeht.
Finanzielle Absicherung des Bürgen
Für den Bürgen ist es wichtig, dass der ausländische Gast ordnungsgemäß gegen medizinische Kosten und Rückführung (notwendige Rückkehr in das Herkunftsland) versichert ist, andernfalls müssen Sie für die Kosten aufkommen. Schließlich sind Sie finanziell verantwortlich. Eine solche Versicherung ist auch bei der Beantragung eines Visums für die Niederlande obligatorisch. Dieses sogenannte Eine Reisekrankenversicherung kann schnell und günstig abgeschlossen werden auf dieser Website.
Die Krankenversicherung kann von einem Interessenten in den Niederlanden abgeschlossen werden. Der Interessent kann ein Sponsor (Bürge/Unterkunftsgeber), aber auch ein Freund, eine Familie oder ein Partner des ausländischen Gastes sein. In diesem Fall ist der Interessent auch der Versicherungsnehmer (Prämienzahler) und der Visumantragsteller (ausländischer Gast) der Versicherte.
Tipp: Wenn Sie eine Reisekrankenversicherung für ein Schengen-Visum abschließen, stellen Sie immer sicher, dass Sie der Versicherungsnehmer (Prämienzahler) sind und die Person, für die Sie der Bürge sind, der Versicherte ist. Das ist sinnvoller, denn dann wissen Sie sicher, dass die Prämie bezahlt wurde und die Versicherung tatsächlich gültig ist. Darüber hinaus wird im Falle einer möglichen Schadensauszahlung das Geld auf das Konto des Versicherungsnehmers überwiesen. Der Bürge behält dann die volle Kontrolle über die Finanzen.
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