Wie stellen Sie eine Garantie für die Beantragung eines Schengen-Visums für die Niederlande sicher?
Das können Sie garantieren visumpflichtiger Partner der in einem Zeitraum von 90 Tagen für maximal 180 Tage in die Niederlande kommen möchte. Sie müssen mindestens den Mindestlohn verdienen.
Ein Garantie ist erforderlich, wenn Ihr Partner über kein ausreichendes Einkommen für einen Aufenthalt in den Niederlanden verfügt (wenn der ausländische Partner für alle Tage, die er in den Niederlanden aufhält, weniger als 55 Euro pro Tag ausgeben muss).
Garantie für einen Besuch in den Niederlanden
Es gibt einige Bedingungen, die gewährleistet werden müssen:
- Ihr Einkommen entspricht mindestens dem Mindestlohn, exklusive Urlaubsgeld.
- Sie müssen einen Bürgschafts- und/oder Privatunterkunftsnachweis ausfüllen und diesen bei Ihrer Gemeinde legalisieren lassen.
- Für eine Garantie muss kein Verhältnis zum ausländischen Gast bestehen. Wenn Sie selbst nicht über ausreichende Einkünfte verfügen, kann auch ein Familienmitglied, Freund oder Bekannter als Bürge für Ihren ausländischen Partner eintreten.
Welche Folgen und Risiken birgt eine Garantie?
Um einen zu garantieren Ausländischer Partner die Niederlande oder andere Schengen-Länder Besuche haben Konsequenzen und sind möglich Risiken beinhalten. Die wichtigsten sind:
- Der Bürge erklärt, für die Kosten des Aufenthalts, der medizinischen Versorgung und der Rückführung des Ausländers aufzukommen.
- Die Garantie gilt für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren, der deutlich kürzer ist als der Aufenthalt des Ausländers, gerechnet ab der Einreise dieser Person in das Schengen-Gebiet, bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 € pro Jahr, sofern diese Kosten andernfalls anfallen würden im Auftrag des Staates und/oder öffentlicher Stellen.
- Die Garantie endet, wenn hinreichend nachgewiesen werden kann, dass der Ausländer den Schengen-Raum verlassen hat (z. B. durch einen von einem Schengen-Staat angebrachten Ausreisestempel oder einen von einer für die Grenzkontrolle im Herkunftsland zuständigen Behörde angebrachten Einreisestempel).
Formgarantie und/oder Privatunterkunft
Die Formgarantie und/oder Privatunterkunft Sie müssen vor Ihrer Einreise in die Niederlande einen visumpflichtigen Partner einladen, dem Sie eine Unterkunft zur Verfügung stellen möchten. Dieses Formular benötigen Sie auch für die Beantragung eines Visums Partner garantieren möchte.
Geben Sie auf dem Formular unter Punkt 3. „Erklärung“ deutlich an, was in Ihrem Fall gilt: Garantie, Unterkunft oder beides. Sie müssen das ausgefüllte Formular zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift zur Gemeinde bringen. ACHTUNG! Im Falle einer Bürgschaft muss zusätzlich die Unterschrift Ihres Partners bei der Gemeinde beglaubigt werden. Die Legalisierung Ihrer Unterschrift durch die Gemeinde ist mit Kosten verbunden.
Wenn Sie das Formular für die Ankunft eines Partners verwenden, der visumfrei Dann müssen Sie zur Legalisierung nicht zur Gemeinde gehen.
Wie können Sie garantieren?
Sie können Ihrem Partner dies garantieren, indem Sie ein paar Schritte unternehmen:
- Sie füllen den Garantienachweis und/oder das Privatunterkunftsformular aus. Dies ist online bei verschiedenen Kommunen möglich.
- Lass dich Beglaubigen Sie die Unterschrift auf dem Formular bei Ihrer Gemeinde. Die Garantie beträgt 3 Monate.
- Senden Sie das Formular zum Nachweis der Patenschaft und/oder Privatunterkunft sowie weitere Unterlagen an Ihren Partner im Ausland.
- Ihr Partner kann das beglaubigte Formular zusammen mit anderen Dokumenten verwenden, um bei der niederländischen Botschaft (oder dem niederländischen Konsulat) im Ausland ein Visum zu beantragen.
- Benötigt Ihr Partner kein Visum? Dann muss er oder sie die Dokumente zur Grenzkontrolle mitbringen.
Garantie für zusätzliche Dokumente
Zusätzlich zum Formular müssen Sie auch die folgenden Dokumente sammeln. Diese schicken Sie an Ihren ausländischen Partner, der in die Niederlande reisen möchte.
Garantie und Einsatz:
- Eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags (dieser muss ab dem Zeitpunkt der Visumbeantragung noch mindestens 12 Monate gültig sein).
- Eine Kopie Ihrer letzten 3 Gehaltsabrechnungen.
Garantie und Unternehmer:
- Ein aktueller Auszug aus der Registrierung bei der Handelskammer.
- Ihr letzter endgültiger Einkommensteuerbescheid.
- Eine aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung, aus der Ihr Nettogewinn hervorgeht.
Sie haben Fragen zur Garantie? Dann wenden Sie sich bitte an die IND.
Eine Reisekrankenversicherung ist für die Garantie wichtig
Eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt eines Schengen-Visums ist a medizinische Reiseversicherung. Bei der Beantragung eines Visums muss man den Abschluss einer Reiseversicherung nachweisen können. Für diese Reiseversicherung gelten folgende Bedingungen:
- Die Gültigkeitsdauer dieser Reiseversicherung muss der Visumsdauer entsprechen.
- Die Reiseversicherung muss in allen Schengen-Staaten gültig sein.
- Die Reiseversicherung muss die Kosten der Rückführung decken.
- Die Reiseversicherung muss medizinische Kosten in Höhe von mindestens 30.000 € abdecken.
Zur (finanziellen) Absicherung des Bürgen a medizinische Reiseversicherung wichtig. Schließlich gehen Sie durch die Garantie ein finanzielles Risiko ein. Die Reiseversicherung ist daher für Sie vielleicht wichtiger als für Ihren ausländischen Gast.
Möglicherweise kann Ihr Partner im Herkunftsland eine Reiseversicherung abschließen. Wir empfehlen dies aus mehreren wichtigen Gründen nicht. Wenn Sie in den Niederlanden eine Reiseversicherung für Ausländer abschließen, unterliegen Sie niederländischem Recht und können bei einem niederländischen Versicherer Schadensersatz verlangen. Das wird deutlich schwieriger, wenn der Versicherer in einem weit exotischen Land ansässig ist. Es kommt vor, dass ein ausländischer Versicherer ein Haus mit einer hohen Krankenhausrechnung nicht abgibt. Die Chance, dass Sie dennoch entschädigt werden, ist gering, da Sie dann mit einem Versicherer im Ausland streiten müssen, was mit hohen Kosten verbunden ist.
Weitere Informationen zum Abschluss einer zugelassenen niederländischen Reisekrankenversicherung für Ihren Partner finden Sie hier: Medizinische Reiseversicherung
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