Standardbeträge, die für einen Bürgen bei der Beantragung eines Kurzaufenthaltsvisums gelten
Möchten Sie jemandem garantieren, der eine hat? Schengen-Visum für einen Kurzaufenthalt Anfragen? Dann muss Ihr Einkommen (oder das des Sponsors) mindestens dem Regelbetrag entsprechen.
Der Betrag, den Sie verdienen müssen, um als Bürge aufzutreten, wird als Standardbetrag bezeichnet. Der Regelbetrag entspricht dem gesetzlichen Mindestlohn. Der Mindestlohn und der Regelbetrag ändern sich alle 6 Monate, am 1. Januar und 1. Juli.
Darüber hinaus muss Ihr Einkommen nachhaltig sein. Das Einkommen ist nachhaltig, wenn Sie es für mindestens 12 Monate erhalten. Berechnen Sie dies ab dem Tag der Beantragung des Kurzaufenthaltsvisums. Oder der Tag, an dem die visumpflichtige Person in die Niederlande einreist.
Standardbeträge für eine Schengen-Visumgarantie
Die folgenden Beträge gelten vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023:
- Sv-Lohn pro Monat ohne Urlaubsgeld: €1995,-
- Sozialversicherungsgehalt pro Monat mit Urlaubsgeld: 2.154,60 €
Erläuterung der finanziellen Anforderungen an einen Bürgen
Um ein Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt zu erhalten, muss der ausländische Gast nachweisen können, dass er oder sie sich die Reise und den Aufenthalt in den Niederlanden finanziell leisten kann. Für die Niederlande ist es erforderlich, dass der Visumantragsteller nachweisen kann, dass er Zugang zu 55 € pro Tag hat. Verfügt der Visumantragsteller selbst nicht über ausreichende Mittel, muss ein Bürge (die einladende Partei) als Bürge fungieren. Anschließend wird das Einkommen dieser Person, des Referenzgebers, betrachtet.
Die Einkommensvoraussetzungen für eine Bürgschaft sind:
- Sie erzielen ein eigenständiges Einkommen: Dabei handelt es sich um ein Einkommen, auf das Sie Steuern und Prämien zahlen.
- Ihr Einkommen ist nachhaltig: Das bedeutet, dass Sie Ihr Einkommen lange genug erhalten.
- Sie verfügen über ein ausreichendes Einkommen: Das bedeutet, dass Ihr Einkommen hoch genug ist.
Was ist ein unabhängiges Einkommen?
Ein unabhängiges Einkommen ist ein Einkommen, das Sie selbst erwirtschaften. Oder eine Leistung, für die Sie zuvor Prämien gezahlt haben.
- Einkünfte aus bezahlter BeschäftigungHinweis: Das Einkommen aus der Arbeit als Arbeitnehmer ist unabhängig, wenn Ihr Arbeitgeber Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Gehalt abzieht.
- Einkünfte aus eigenem Unternehmen: Arbeiten Sie als selbstständiger Unternehmer oder Freiberufler? Dann ist Ihr Einkommen unabhängig, wenn Sie den Gewinn aus Ihrem Unternehmen versteuern.
- Einkünfte aus einer LeistungHinweis: Eine Leistung ist nur dann ein selbständiges Einkommen, wenn Sie darauf Steuern und Sozialabgaben entrichtet haben. Dies gilt in jedem Fall für folgende Leistungen:
- Arbeitslosengeld;
- Krankengeld;
- Invaliditätsrente;
- AOW-Vorteil.
Leistungen aus allgemeinen Mitteln sind keine eigenständigen Einkünfte. Dies gilt beispielsweise für eine Sozialversicherungsleistung, eine Leistung nach dem Teilhabegesetz oder eine Wajong-Leistung.
- Eigenkapitaleinkommen: Erträge aus Eigenkapital sind zum Beispiel:
- Dividenden auf Aktien oder Anleihen;
- Zinsen auf Ersparnisse;
- Gewinn aus Investitionen.
Das Eigenkapital selbst ist kein Einkommen, sondern nur das Einkommen, das Sie aus dem Eigenkapital erhalten. Die Eigenkapitalquelle sollte nicht beeinträchtigt werden. Das bedeutet, dass Ihr Eigenkapital, beispielsweise Ihre Ersparnisse, nicht sinkt. Dieses Einkommen ist unabhängig, wenn Sie darauf Steuern gezahlt haben.
Finanzielle Absicherung des Bürgen
Für den Bürgen ist es wichtig, dass der ausländische Gast ordnungsgemäß gegen medizinische Kosten und Rückführung (notwendige Rückkehr in das Herkunftsland) versichert ist, andernfalls müssen Sie für die Kosten aufkommen. Schließlich sind Sie finanziell verantwortlich. Eine solche Versicherung ist auch bei der Beantragung eines Visums für die Niederlande obligatorisch. Diese sogenannte Reisekrankenversicherung können Sie auf dieser Website schnell und günstig abschließen.
Die Krankenversicherung kann von einem Interessenten in den Niederlanden abgeschlossen werden. Der Interessent kann ein Sponsor (Bürge/Unterkunftsgeber), aber auch ein Freund, eine Familie oder ein Partner des ausländischen Gastes sein. In diesem Fall ist der Interessent auch der Versicherungsnehmer (Prämienzahler) und der Visumantragsteller (ausländischer Gast) der Versicherte.
Tipp: Wenn Sie eine Reisekrankenversicherung für ein Schengen-Visum abschließen, stellen Sie immer sicher, dass Sie der Versicherungsnehmer (Prämienzahler) sind und die Person, für die Sie der Bürge sind, der Versicherte ist. Das ist sinnvoller, denn dann wissen Sie sicher, dass die Prämie bezahlt wurde und die Versicherung tatsächlich gültig ist. Darüber hinaus wird im Falle einer möglichen Schadensauszahlung das Geld auf das Konto des Versicherungsnehmers überwiesen. Der Bürge behält dann die volle Kontrolle über die Finanzen.

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Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine internationale Reisekrankenversicherung für ausländische Reisende unter 70 Jahren, die nicht in den Niederlanden leben. Die Versicherung ist die beste Wahl für die Beantragung eines Schengen-Visums und erfüllt alle Anforderungen.
Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
√ EU-zugelassene Krankenversicherung für ausländische Reisende.
√ Schengen-Visumgarantie: Im Falle einer Visumablehnung müssen Sie nicht zahlen.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Versicherungsbedingungen in Niederländisch und/oder Englisch.
√ Erweiterbar mit Abdeckung für Spezialsportarten und Weltabdeckung.
√ Eine Reiserücktrittsversicherung ist möglich (vorausgesetzt, die Reise wird bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht).
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Was ist versichert?
Die „Reiserisikoversicherung“ ist eine umfassende Auslandskrankenversicherung für Ausländer. Die Reiseversicherung bietet einen ausgewogenen Schutz gegen die finanziellen Risiken Krankheit und Tod, wie zum Beispiel:

- SOS-Gebühren (einschließlich Hilfeleistung, Rettung und Suche).
- Medizinische Ausgaben* (einschließlich Krankenhaus, Facharzt und Ärzte).
- Repatriierung (einschließlich Ambulanzflugzeug und Transport sterblicher Überreste).
- Kosten für Bestattung oder Einäscherung und Ankunft der Familie.
* Medizinische Kosten sind finanzielle Entschädigungen für Ärzte (Honorare) und Kosten für:
- Krankenhausaufenthalt;
- Operation und OP-Saalnutzung;
- verordnete Röntgen- und radioaktive Bestrahlungen;
- verschreibungspflichtige Medikamente, Bandagen und Massagen;
- medizinisch notwendiger Transport, einschließlich aller medizinisch notwendigen Evakuierungen und Transporte von einer Skipiste.
Auch Ihre Reisedokumente (Einkaufskosten, Laissez-Passer, Ersatzvisum oder andere offizielle Reisedokumente), Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel sowie Schäden an der Unterkunft sind versichert. Folgendes wird ebenfalls abgedeckt:
- Krankheit, Unfall oder vermisste Person des Versicherten;
- Tod des Versicherten, Krankheit, Unfall oder Tod der nicht mitreisenden Familie des Versicherten;
- Tod einer mitversicherten Reisebegleitung;
- Schäden am Eigentum des Versicherten im Wohnsitzland;
- Kosten aufgrund erzwungener Verzögerung.
Premium-Krankenversicherung
Europaabdeckung | € 2,- |
Weltweite Berichterstattung | € 3,- |
Winter-/Spezialsportarten | € 1,15 |
Stornierung | 5 % der Reisesumme |
Mindestprämie | € 11,50 |
Versicherungskosten | € 4,50 |
Prämie pro Person und Tag. Bis einschließlich 69 Jahre. |

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