Reiseversicherung für ausländische Gäste und Beantragung eines Schengen-Visums


Reiseversicherung für ausländische Gäste
Schließen Sie jetzt die Allianz Reiserisikoversicherung für Ihren ausländischen Gast ab!
✔︎ Erfüllt alle Voraussetzungen für ein Schengen-Visum.
✔︎ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
✔︎ Sie können die Police in der Zwischenzeit kostenlos ändern.
✔︎ VISA-GARANTIE: Sie zahlen nichts, wenn Ihr Visum abgelehnt wird.
✔︎ Die Sicherheit des größten Reiseversicherers der Welt: Allianz Global Assistance.
Prämie ab 2 € pro Tag
Ein Reiseversicherung für Ihren ausländischen Gast Vereinbaren Sie hier schnell und günstig. Wenn ein ausländischer Gast mit einem Schengen-Visum für einen kurzen Aufenthalt in die Niederlande einreist, können Sie ein Visum beantragen medizinische Reiseversicherung nah an Europa.
Hol dir eins Gast aus dem Ausland, zum Beispiel Freunde, Familie oder ein Partner? Dann müssen Sie berücksichtigen, dass sie auch gegen medizinische Kosten versichert sein müssen. Wir haben eine hervorragende Lösung für Ausländer, die in die Niederlande oder anderswo in Europa reisen: eine Reiserisikoversicherung. Diese internationale Krankenversicherung richtet sich insbesondere an nicht in den Niederlanden ansässige Personen. Bereits ab 2 € pro Tag ist Ihr Gast aus dem Ausland gut versichert und Sie können diese Versicherung für ihn oder sie abschließen. Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie haben die Police noch am selben Tag zu Hause.
Reiseversicherung für ausländische Gäste
Voor een ausländischer Gast Wer die Niederlande oder andere Schengen-Staaten besuchen möchte, für den gelten einige Regeln, auch wenn kein Visum erforderlich ist. Beispielsweise dürfen sich Ausländer in einem Zeitraum von 90 Tagen maximal 180 Tage aufhalten und müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllen:
- Der ausländische Gast muss über ein gültiges Reisedokument (z. B. Reisepass) verfügen. Das Reisedokument muss noch 3 Monate über das Ende des Gratiszeitraums hinaus gültig sein.
- Er oder sie darf keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die internationalen Beziehungen eines der Niederlande oder der Schengen-Staaten darstellen.
- Der ausländische Gast verfügt über ausreichende Existenzmittel. Dies beträgt mindestens 55 €. Der Ausländer muss den Reisezweck glaubhaft machen. Dies kann beispielsweise mit einem Original-Einladungsschreiben von Familienmitgliedern oder Bekannten erfolgen, die zu einem Besuch in den Niederlanden anreisen. Verfügt der Ausländer nicht über ein Einladungsschreiben, kann dies mit einem Originalformular „Nachweis einer Patenschaft und/oder Privatunterkunft“ nachgewiesen werden. Dieses Formular muss nicht bei der Gemeinde legalisiert werden.
- Der ausländische Gast muss nachweisen können, dass er eine Krankenversicherung abgeschlossen hat. Die Gesundheitsversorgung ist in den Niederlanden nicht kostenlos. Rechnungen für Krankenhausaufenthalte oder Arztbesuche müssen vor der Abreise aus den Niederlanden vollständig bezahlt werden. Der ausländische Gast muss einen Nachweis (Police der Krankenversicherung) mit sich führen, der belegt, dass er versichert ist.
Reisekrankenversicherung für Ausländer: Reiserisikoversicherung
Ausländische Gäste, die in die Niederlande kommen, können keine Standard-Kurzzeitreiseversicherung abschließen. Auch der Abschluss einer Reiseversicherung im Herkunftsland ist in der Regel nicht möglich. Für diese Gruppe gibt es die Reiserisikoversicherung, die internationale Kurzzeitkrankenversicherung von Allianz Global Assistance. Diese Spezialversicherung eignet sich unter anderem für:
- Ausländische Gäste, die zu Familienbesuchen oder zum Tourismus in die Niederlande oder nach Europa kommen.
- Ein ausländischer Partner besucht Sie.
- Der Antrag auf ein Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt.
Bitte beachten Sie: Diese Versicherung kann nur vor der Ausreise aus dem Wohnsitzland des Ausländers abgeschlossen werden. Wenn er oder sie bereits unterwegs ist oder bereits am Zielort angekommen ist, können Sie diese Reisekrankenversicherung nicht mehr abschließen.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Reiseversicherung für ausländische Gäste
Ja, das empfehlen wir auch. Ausländische Versicherer können weniger zuverlässig sein. Die Reiseversicherung kann von einem Bürgen, Sponsor oder Familienmitglied in den Niederlanden abgeschlossen werden. Der Sponsor ist dann der Versicherungsnehmer und der Visumantragsteller der Versicherte.
Nein, das hat überhaupt nichts damit zu tun.
Nein, das solltest du nicht. Auf Niederländisch ist alles erlaubt. Schließlich ist der Entscheidungsbeamte, der den Visumantrag prüft, ein niederländischer Beamter.
De Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine hervorragende Versicherung, erfüllt alle Anforderungen und wird von der Botschaft und VFS Global stets akzeptiert. Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherer der Welt und wurde mehrfach zum besten Reiseversicherer der Niederlande gewählt.
Sie können den Beginn dieser Versicherung auf einen späteren oder früheren Zeitpunkt verschieben. Sobald die Versicherung in Kraft getreten ist, kann das Datum des Versicherungsbeginns nicht mehr geändert werden.
Nein, wenn das Visum abgelehnt wurde und die Versicherung noch nicht in Kraft getreten ist, müssen Sie nichts bezahlen. Sie gehen also kein Risiko ein.
Ja, die Reiseversicherung für Ausländer gilt europaweit. Allerdings sind Sie im Herkunftsland (dem Land, in dem Sie vor Ihrer Abreise in die Niederlande gelebt haben und/oder dem Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen) nicht versichert.
Beschwerden und Beschwerden, die bereits bei oder vor Versicherungsbeginn bestanden, sind nicht versichert und daher nicht ersatzfähig. Die Reiseversicherung für Ausländer ist nur für plötzliche und unerwartete medizinische Kosten in den Niederlanden oder anderswo in Europa gedacht.
Nein, eine Reiseversicherung für Ausländer ist nur für unerwartete Kosten gedacht.
Nein, erstens ist das nicht zwingend und zweitens ist er/sie durch Ihre Haftpflichtversicherung gedeckt, wenn die Person bei Ihnen wohnt.
Was ist versichert?
Die „Reiserisikoversicherung“ ist eine umfassende Auslandskrankenversicherung für Ausländer. Die Reiseversicherung bietet einen ausgewogenen Schutz gegen die finanziellen Risiken Krankheit und Tod, wie zum Beispiel:

- SOS-Gebühren (einschließlich Hilfeleistung, Rettung und Suche).
- Medizinische Ausgaben* (einschließlich Krankenhaus, Facharzt und Ärzte).
- Repatriierung (einschließlich Ambulanzflugzeug und Transport sterblicher Überreste).
- Kosten für Bestattung oder Einäscherung und Ankunft der Familie.
* Medizinische Kosten sind finanzielle Entschädigungen für Ärzte (Honorare) und Kosten für:
- Krankenhausaufenthalt;
- Operation und OP-Saalnutzung;
- verordnete Röntgen- und radioaktive Bestrahlungen;
- verschreibungspflichtige Medikamente, Bandagen und Massagen;
- medizinisch notwendiger Transport, einschließlich aller medizinisch notwendigen Evakuierungen und Transporte von einer Skipiste.
Auch Ihre Reisedokumente (Einkaufskosten, Laissez-Passer, Ersatzvisum oder andere offizielle Reisedokumente), Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel sowie Schäden an der Unterkunft sind versichert. Folgendes wird ebenfalls abgedeckt:
- Krankheit, Unfall oder vermisste Person des Versicherten;
- Tod des Versicherten, Krankheit, Unfall oder Tod der nicht mitreisenden Familie des Versicherten;
- Tod einer mitversicherten Reisebegleitung;
- Schäden am Eigentum des Versicherten im Wohnsitzland;
- Kosten aufgrund erzwungener Verzögerung.
Premium-Krankenversicherung
Europaabdeckung | € 2,- |
Weltweite Berichterstattung | € 3,- |
Winter-/Spezialsportarten | € 1,15 |
Stornierung | 5 % der Reisesumme |
Mindestprämie | € 11,50 |
Versicherungskosten | € 4,50 |
Prämie pro Person und Tag. Bis einschließlich 69 Jahre. |

Schließen Sie hier eine Reisekrankenversicherung ab!
Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine internationale Reisekrankenversicherung für ausländische Reisende unter 70 Jahren, die nicht in den Niederlanden leben. Die Versicherung ist die beste Wahl für die Beantragung eines Schengen-Visums und erfüllt alle Anforderungen.
Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
√ EU-zugelassene Krankenversicherung für ausländische Reisende.
√ Schengen-Visumgarantie: Im Falle einer Visumablehnung müssen Sie nicht zahlen.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Versicherungsbedingungen in Niederländisch und/oder Englisch.
√ Erweiterbar mit Abdeckung für Spezialsportarten und Weltabdeckung.
√ Eine Reiserücktrittsversicherung ist möglich (vorausgesetzt, die Reise wird bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht).
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