Hinweis: Diese Informationen sind nicht mehr aktuell. Seit dem 17. September 2022 gibt es für Reisende in die Niederlande keine Corona-Regeln mehr. Sie können ohne Vorlage einer Fernbeziehungsbescheinigung, eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder eines negativen Testergebnisses in die Niederlande einreisen. Wenn Sie einer Visumspflicht unterliegen, müssen Sie natürlich zunächst ein Schengen-Visum beantragen.
Am 4. September traten wichtige Änderungen für Reisende in Kraft, die aus dem Ausland (zurück) in die Niederlande reisen.
Ab dem 4. September um 0.01:XNUMX Uhr haben die Vereinigten Staaten, Israel, Kosovo, Montenegro und Nordmazedonien wurden als Gebiete mit sehr hohem Risiko ausgewiesen.
Dann gilt erneut das EU-Einreiseverbot. Reisende aus diesen Gebieten können nur dann in die Niederlande einreisen, wenn sie vollständig geimpft sind oder unter eine andere Ausnahme des EU-Einreiseverbots fallen. Außerdem müssen sie ab dem 4. September, 9.00 Uhr, die verpflichtende 10-tägige Quarantäne einhalten. Erst ab dem 6. September um 9.00 Uhr dürfen sie nur noch in die Niederlande einreisen, wenn sie auch einen negativen Testnachweis vorweisen können (und nicht mit einem Genesenen- oder Impfnachweis als Ersatz für den Testnachweis).
Der Libanon wird seit dem 4. September, 0.01:XNUMX Uhr, als Hochrisikogebiet ausgewiesen. Auch dort gilt das EU-Einreiseverbot. Nur Reisende, die vollständig geimpft sind oder unter eine andere Ausnahme fallen, können in die Niederlande einreisen. Dafür benötigen sie allerdings ein Corona-Zertifikat.
Änderungen an „varianten Ländern“
Ab dem 4. September um 0.01 Uhr wird es keine „Variantenländer“ mehr geben: Gebiete mit sehr hohem Risiko und einer besorgniserregenden Virusvariante. Zusätzliche Maßnahmen galten kürzlich für 4 Länder in Süd- und Mittelamerika sowie Südafrika. Diese Länder fallen ab dem 0.01. September, XNUMX Uhr, unter die Hochrisikogebiete bzw. Sehrrisikogebiete.
Dies sind Argentinien, Bolivien, Chile, Kolumbien, Dominikanische Republik, Ecuador, Paraguay, Peru en Uruguay (als Hochrisikogebiet ausgewiesen); Und Brasilien, Französisch-Guayana, Guyana, Panama, Suriname, Venezuela en Südafrika (als sehr gefährdetes Gebiet ausgewiesen).
Reisende, die vollständig geimpft sind oder unter eine andere Ausnahme des EU-Einreiseverbots fallen, dürfen ab dem 4. September, 0.01 Uhr, aus diesen Ländern in die EU einreisen. Auch die doppelte Testpflicht entfällt. Diese Reisenden müssen jedoch die anderen Maßnahmen einhalten:
- Für Länder, die als Hochrisikogebiete ausgewiesen sind, sind dies ein Corona-Zertifikat (Testnachweis, Genesenennachweis oder Impfnachweis) und die Gesundheitserklärung.
- Für die Länder, die als Gebiete mit sehr hohem Risiko ausgewiesen wurden, sind die Maßnahmen ein obligatorischer Testnachweis (kein Genesenenzertifikat oder Impfnachweis), Quarantänepflicht und die Gesundheitserklärung.
Das EU-Einreiseverbot tritt am 4. September um 0.01:4 Uhr in Kraft, die Quarantänepflicht am 9.00. September um 6:9.00 Uhr und die Testpflichten am XNUMX. September um XNUMX:XNUMX Uhr.
Kein EU-Einreiseverbot für sichere Länder/Gebiete
Länder/Gebiete außerhalb der Europäischen Union/des Schengen-Raums mit geringem COVID-19-Risiko unterliegen keinem EU-Einreiseverbot. Dies sind die sicheren Länder und Gebiete auf dieser Seite. Es spielt keine Rolle, welche Nationalität Sie haben oder welchen Zweck Ihre Reise hat. Das Vereinigte Königreich ist kein Land innerhalb der EU/des Schengen-Raums.
Vollständige Impfung: Ausnahme vom EU-Einreiseverbot
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem Land haben, das nicht auf der Liste der sicheren Länder steht, und vollständig geimpft sind, können Sie vom EU-Einreiseverbot befreit werden. Sie können in die Niederlande einreisen, wenn Sie mit einem reisen Impfpass Sie können nachweisen, dass Sie vollständig mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassenen Impfstoff geimpft wurden.
Grenzkontrolldokumente in den Niederlanden
Wenn Sie nach der Impfung die oben genannten Voraussetzungen für eine Einreise in die Niederlande erfüllen, benötigen Sie bei der Grenzkontrolle in den Niederlanden folgende Dokumente:
- einem ausgefüllte Impferklärung;
- eins durch In den Niederlanden anerkannter Impfpass;
- Nachweis des Rückfluges;
- ein Visum.
Reisende ab 12 Jahren aus außerhalb des Schengen-Raums müssen eine Impfbescheinigung ausfüllen. Ausgenommen sind Kinder unter 18 Jahren, die in Begleitung ihrer geimpften Eltern oder Erziehungsberechtigten reisen. Sie müssen eines haben negatives COVID-19-Testergebnis zeigen, es sei denn, sie tun es ausgeschlossen werden.
Beantragen Sie ein Schengen-Visum
Sind Sie Reisender und Staatsangehöriger eines Landes, für das ein Visum erforderlich ist? Dann gilt das übliche Verfahren zur Beantragung eines Schengen-Visums.
Sicheres Land/Gebiet und Impf- oder Testnachweis
Du hast ein Impfpass Für Ihre (Rück-)Reise in die Niederlande nach einem Aufenthalt in einem sicheren Land ist ein Genesungsnachweis (ausgestellt von einem EU-Mitgliedstaat) erforderlich. Wenn Sie diesen nicht haben, müssen Sie beim Einsteigen oder beim Einchecken in den Niederlanden ein negatives Testergebnis vorweisen können.
Sichere Länder mit geringem COVID-19-Risiko außerhalb der EU
Sichere Länder und Gebiete mit geringem COVID-19-Risiko außerhalb der Europäischen Union/Schengen sind:
- Albanië
- Armenien
- Australien
- Aserbaidschan
- Bosnien und Herzegowina
- Brunei
- Kanada
- China, Festland (für China gilt das EU-Einreiseverbot, bis China auch europäische Reisende wieder zulässt)
- Färöer Inseln
- Grönland
- Sonderverwaltungszone Hongkong
- Israel (bis 4. September, sehr hohes Risiko ab 4. September)
- Japan
- Jordanië
- Kosovo (bis 4. September, sehr hohes Risiko ab 4. September)
- Libanon (bis 4. September, hohes Risiko ab 4. September)
- Sonderverwaltungszone Macao
- Moldawien
- Monaco
- Montenegro (bis 4. September, sehr hohes Risiko ab 4. September)
- Neuseeland
- Nordmazedonien (bis 4. September, sehr hohes Risiko ab 4. September)
- Ukraine
- Katar
- San Marino
- Saudi Arabien
- Servië
- Singapur
- Spitzbergen
- Taiwan Zigaretten
- Vereinigte Staaten (bis 4. September, sehr hohes Risiko ab 4. September)
- Vatikan
- Südkorea
Sichere Länder im Königreich der Niederlande sind:
- Saba
- St. Eustatius
Sie reisen aus einem Gebiet oder Land außerhalb der EU/des Schengen-Raums ab und besitzen nicht die niederländische Staatsangehörigkeit? Prüfen Sie, ob für Sie das EU-Einreiseverbot gilt
Besitzen Sie nicht die niederländische Staatsangehörigkeit? Dann dürfen Sie aus einem Land außerhalb der EU oder des Schengen-Raums nur dann in die Niederlande einreisen, wenn Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie reisen aus einem sicheren Land; oder
- Sie sind vollständig geimpft und haben einen gültigen Impfpass; oder
- Sie fallen unter eine Ausnahme für das EU-Einreiseverbot. Sie besitzen beispielsweise die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes oder eines Schengen-Landes.
Andernfalls droht Ihnen ein europäisches Einreiseverbot.
- Lesen Sie die Informationen zum EU-Einreiseverbot und den Regeln für Familienangehörige.
Dieser Artikel wurde am 08 veröffentlicht – Quelle: Rijksoverheid.nl – Der obige Artikel dient nur zu Informationszwecken, daraus können keine Rechte abgeleitet werden.
