De europäischer Rat fügt die Ukraine zur Liste der sicheren Länder ohne Reisebeschränkungen aufgrund von Covid-19 hinzu. Ruanda und Thailand wurden hingegen von der Liste gestrichen.
Die EU-Liste wird regelmäßig ausgewertet und aktualisiert, um den aktuellen Stand der Infektionen in den betroffenen Ländern widerzuspiegeln. Einwohner der auf der Liste aufgeführten Länder können ohne Einschränkungen in die EU reisen, einschließlich nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU.
Liste der sicheren Länder mit Stand vom 15. Juli 2021
Auf der Grundlage der in der Empfehlung dargelegten Kriterien und Bedingungen sollten die Mitgliedstaaten ab dem 15. Juli 2021 die Reisebeschränkungen an den Außengrenzen für Einwohner der folgenden Drittländer schrittweise aufheben:
- Albanië
- Armenien
- Australien
- Aserbaidschan
- Bosnien und Herzegowina
- Brunei Darussalam
- Kanada
- Israel
- Japan
- Jordanië
- Libanon
- Montenegro
- Neuseeland
- Katar
- Republik Moldawien
- Republik Mazedonien
- Saudi-Arabien
- Servië
- Singapur
- Südkorea
- Ukraine (neu)
- Verenigde Staten van Amerika
- China, vorbehaltlich der Bestätigung der Gegenseitigkeit
Auch für die Sonderverwaltungsregionen China, Hongkong und Macau sollen die Reisebeschränkungen schrittweise aufgehoben werden.
Einwohner von Andorra, Monaco, San Marino und dem Vatikan sollten für die Zwecke dieser Empfehlung als EU-Bürger betrachtet werden.
Die Kriterien zur Bestimmung der Drittländer, für die die derzeitige Reisebeschränkung aufgehoben werden sollte, beziehen sich auf die epidemiologische Lage und die allgemeine Reaktion auf COVID-19 sowie auf die Zuverlässigkeit der verfügbaren Informationen und Datenquellen. Gegenseitigkeit ist ebenfalls ein Kriterium.
Met Schengen Auch assoziierte Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) nutzen die Liste.
Hintergrund
Am 30. Juni 2020 nahm der Rat eine Empfehlung zur schrittweisen Aufhebung der vorübergehenden Beschränkungen für nicht unbedingt notwendige Reisen in die EU an. Diese Empfehlung enthielt eine erste Liste von Ländern, für die die Mitgliedstaaten mit der Aufhebung der Reisebeschränkungen an den Außengrenzen beginnen sollten. Die Liste wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.
Am 20. Mai 2021 hat der Rat eine Änderung angenommen, um auf die laufenden Impfkampagnen zu reagieren und bestimmte Ausnahmen für geimpfte Personen einzuführen und die Kriterien für die Aufhebung von Beschränkungen für Drittstaaten zu lockern. Gleichzeitig berücksichtigen die Änderungen die potenziellen Risiken neuer Varianten, indem sie einen Notbremsmechanismus einführen, um schnell auf das Auftreten neuer oder besorgniserregender Varianten in einem Drittland reagieren zu können.
Die Empfehlung des Rates ist kein rechtsverbindliches Instrument. Die Verantwortung für die Umsetzung des Inhalts der Empfehlung bleibt bei den Behörden der Mitgliedstaaten. Sie können in völliger Transparenz die Reisebeschränkungen für die auf der Liste aufgeführten Länder nur schrittweise aufheben.
Ein Mitgliedstaat darf nicht beschließen, Reisebeschränkungen für nicht gelistete Drittländer aufzuheben, bevor dies in koordinierter Weise beschlossen wurde.
Quelle: Europäischer Rat der EU – Aus dieser Nachricht können keine Rechte abgeleitet werden.

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