Hinweis: Diese Informationen sind nicht mehr aktuell. Seit dem 17. September 2022 gibt es für Reisende in die Niederlande keine Corona-Regeln mehr. Sie können ohne Vorlage einer Fernbeziehungsbescheinigung, eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder eines negativen Testergebnisses in die Niederlande einreisen. Wenn Sie einer Visumspflicht unterliegen, müssen Sie natürlich zunächst ein Schengen-Visum beantragen.
Inhaltsverzeichnis
- Ausländische Reisende sind in den Niederlanden willkommen
- Gesundheitserklärung erforderlich
- Krankenversicherung obligatorisch
- Informationen auf Englisch für ausländische Reisende
- Reisen aus Ländern außerhalb Europas in die Niederlande
- Für Reisende aus welchen Ländern gilt in den Niederlanden kein Einreiseverbot?
- Für welche Kategorien von Reisenden gilt keine Reisebeschränkung?
- Wen versteht man unter Verwandten ersten Grades, wenn es um Einreisebeschränkungen in die Niederlande geht?
- Quarantäne für Einreisende
- Die folgenden Reisenden sind von der dringenden Quarantäneempfehlung ausgenommen
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Ausländern, die in die Niederlande reisen möchten, drohen aufgrund der Corona-Pandemie (Covid-19) Einschränkungen oder ein Einreiseverbot. Reisende aus Ländern mit vergleichbaren oder geringeren Gesundheitsrisiken als in unserem Land sind in den Niederlanden willkommen.
Allerdings haben die Niederlande ihre Grenzen für Menschen von außerhalb Europas geschlossen, die keine unbedingt notwendige Reise antreten. Eine Ausnahme gilt für Reisende aus einigen sicheren Ländern. Auch für Niederländer mit einem ausländischer Partner (Fernbeziehung) In einigen Situationen werden Ausnahmen gemacht.
Ausländische Reisende sind in den Niederlanden willkommen
Ausländische Reisende aus Ländern mit vergleichbaren oder geringeren Gesundheitsrisiken als in unserem Land sind diesen Sommer in den Niederlanden willkommen. Selbstverständlich müssen sie alle niederländischen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus einhalten.
Gesundheitserklärung erforderlich
Alle Passagiere, die in die und aus den Niederlanden fliegen, müssen Laden Sie eine Gesundheitserklärung herunter, drucken Sie sie aus und füllen Sie sie aus. Wenn sie erklären, dass sie Beschwerden im Zusammenhang mit COVID-19 haben, werden sie nicht an Bord gelassen. Darüber hinaus wird jeder, der aus einem Land mit dem Code Orange oder Rot in die Niederlande einreist, unmittelbar nach seiner Ankunft im Heimatland für 10 Tage unter Quarantäne gestellt.
Krankenversicherung obligatorisch
Bitte beachten Sie, dass Ausländer, die für einen Kurzaufenthalt (maximal 90 Tage) in die Niederlande einreisen möchten, neben einem gültigen Reisedokument auch über ein gültiges Reisedokument wie einen Reisepass verfügen müssen. Krankenversicherung gegen medizinische Notfallversorgung und Rückführung.
Informationen auf Englisch für ausländische Reisende
Informationen für ausländische Reisende finden Sie auf der englischen Seite Coronavirus und Tourismus in den Niederlanden.
Reisen aus Ländern außerhalb Europas in die Niederlande
Die Niederlande haben es mit allen anderen zu tun Schengen-Länder und das Vereinigte Königreich haben gemeinsam die Grenzen für Menschen von außerhalb Europas geschlossen, die keine notwendigen (Flug-)Reisen unternehmen.
Für Reisende aus welchen Ländern gilt in den Niederlanden kein Einreiseverbot?
Eine Ausnahme vom Einreiseverbot gibt es für Reisende aus einigen sicheren Ländern. Das Einreiseverbot gilt derzeit nicht für Personen aus:
- Australien
- Kanada
- Georgia
- Japan
- Neuseeland
- Ruanda
- Südkorea
- Thailand
- Tunesien
- Uruguay
- China (sofern China auch europäische Reisende wieder zulässt).
Alle 2 Wochen diese Liste sicherer Länder überprüft und angepasst. Wenn Länder aus der Liste entfernt werden müssen, kann dies früher erfolgen.
Für welche Kategorien von Reisenden gilt keine Reisebeschränkung?
- EU-Bürger (einschließlich britischer Staatsangehöriger) und deren Verwandte ersten Grades;
- Staatsangehörige von Norwegen, Island, der Schweiz, Liechtenstein, San Marino, Monaco, der Vatikanstadt und Andorra sowie deren Verwandte ersten Grades;
- Drittstaatsangehörige im Besitz einer Aufenthaltskarte oder Aufenthaltserlaubnis gemäß der Richtlinie 2003/109/EG (die Richtlinie über Langzeitaufenthalter);
- Drittstaatsangehörige, die ihr Aufenthaltsrecht aus anderen europäischen Richtlinien oder aus dem nationalen Recht eines Mitgliedstaats ableiten;
- Inhaber eines Visums für einen längerfristigen Aufenthalt, einschließlich solcher mit einem Vorläufige Aufenthaltserlaubnis (MVV).
Wen versteht man unter Verwandten ersten Grades, wenn es um Einreisebeschränkungen in die Niederlande geht?
Dies betrifft Verwandte ersten Grades und Personen in einer dauerhaften und ausschließlichen Beziehung, wie zum Beispiel:
- Kinder
- Ehepartner
- Registrierte Partner
- Partner, die seit mindestens 6 Monaten zusammenleben. Dies müssen sie durch eine notarielle Urkunde, einen Miet- oder Kaufvertrag nachweisen können. Oder ein Benachrichtigungsschreiben des IND für den Aufenthalt bei einem Partner.
Quarantäne für Einreisende
Alle Reisenden aus Ländern außerhalb der EU, des Schengen-Raums und des Vereinigten Königreichs sich bei der Ankunft in den Niederlanden in Quarantäne begeben. Reisende aus folgenden Ländern sind von der Quarantäne ausgenommen:
- Algerien
- Australien
- Kanada
- Georgia
- Japan
- Neuseeland
- Ruanda
- Südkorea
- Thailand
- Tunesien
- Uruguay
- China
Die folgenden Reisenden sind von der dringenden Quarantäneempfehlung ausgenommen
- Transitpassagiere, die über die Niederlande reisen möchten und den internationalen Transitbereich des Flughafens nicht verlassen.
- Angehörige der Gesundheitsberufe nur, wenn sie beruflich in die Niederlande reisen (einschließlich medizinischer Forscher und Pflegepersonal für die Altenpflege).
- Grenzgänger, wenn sie zur Arbeit reisen.
- Personen, die im Transportwesen tätig sind, wenn sie beruflich reisen.
- Diplomaten, wenn sie beruflich reisen.
- Personal internationaler Organisationen und Personen, die von internationalen Organisationen eingeladen werden, wenn sie beruflich reisen.
- Militärangehörige, wenn diese Mitarbeiter dienstlich reisen.
- Humanitäre Helfer, wenn sie zur Arbeit reisen.
- Zivilschutzpersonal, wenn es dienstlich unterwegs ist.
- Seeleute mit einem Seemannsbuch. Die Ausnahmen gelten nicht für Seeleute auf kommerziellen Yachten und Sportbooten.
- Personen, die zwingende Gründe haben, ihre Familie in den Niederlanden zu besuchen. Dies betrifft Reisen in Ausnahmefällen. Ein Ausnahmefall ist beispielsweise der Besuch eines todkranken Angehörigen oder die Teilnahme an einer Beerdigung. Es richtet sich an Angehörige ersten und zweiten Grades. Partner und Kinder sind ersten Grades und Enkel zweiten Grades.
Dieser Artikel wurde erstellt am: 21. August 2020 – Quelle: Rijksoverheid.nl

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