Einspruch gegen die Ablehnung des Schengen-Visumantrags
Wenn Ihre Anfrage für a Visum für die Niederlande wurde abgelehnt, können Sie widersprechen. Hier ist wie.
Ist dein Visa-Antrag für die Niederlande abgelehnt? Anschließend erhalten Sie eine offizielle Mitteilung (Entscheidung), aus der hervorgeht, warum der Antrag abgelehnt wurde. Sie können innerhalb von 4 Wochen widersprechen gegen diese Entscheidung. Es liegt in der Entscheidung, wie Sie Einspruch erheben. Dort finden Sie auch die Adresse, an die Sie Ihren Widerspruch richten können.
Grund für die Ablehnung
Ein wichtiger Grund für die Ablehnung eines Visums besteht darin, dass der Zweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts nicht hinreichend nachgewiesen wurden. Dabei geht es um den Nachweis, dass der Visumantragsteller in sein Herkunftsland zurückkehren wird. Dies kann zum Beispiel gezeigt werden durch Dokumente, die die Rückkehr in das Herkunftsland belegen. Diese sind wichtig, um das Risiko einer Abwicklung weitestgehend ausschließen zu können. Stellen Sie daher immer sicher, dass Sie über die richtigen Dokumente verfügen.
Vertretung eines Schengen-Mitgliedstaats
Haben Sie Ihr Visum für die Niederlande in einem repräsentativen Schengen-Mitgliedstaat beantragt? Und wurde Ihr Antrag abgelehnt? Einspruch können Sie dann nur bei dem Mitgliedstaat einlegen, in dem Sie das Visum beantragt haben.
Lassen Sie jemand anderen Einspruch erheben
Sie können auch eine andere Person bevollmächtigen, in Ihrem Namen Einspruch gegen die Ablehnung des Visumantrags einzulegen. Das Autorisierungsschreiben muss in einer der folgenden Sprachen verfasst sein:
- Niederländisch
- Französisch
- Deutsch
- Englisch
Haben Sie ein Visum beantragt? Türkei oder Marokko Familie oder Freunde in den Niederlanden besuchen? Dann ist Ihr Familienmitglied oder Freund der Pate. Dieser Schiedsrichter kann den Widerspruch für Sie auch online über die Website des einreichen IND.
Keine Rückerstattung der Kosten für die Beantragung eines Visums
Wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, werden Ihnen die Kosten für den Visumantrag nicht erstattet.
Einspruch erfolgreich eingelegt?
Wurde Ihrem Einspruch stattgegeben? Dies bedeutet, dass der Visumantrag genehmigt wurde. Anschließend können Sie einen Termin bei der Botschaft oder einem externen Dienstleister wie VFS Global oder TLSContact vereinbaren.
Bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:
- ein gültiges Reisedokument;
- das Genehmigungsschreiben (und eine Kopie), aus dem hervorgeht, dass Ihrem Einspruch stattgegeben wurde;
- ggf. die im Schreiben genannten Unterlagen. Zum Beispiel eine Flug- oder Hotelreservierung oder ein Versicherungsnachweis.
Es ist nicht erforderlich, das Visumantragsformular erneut auszufüllen. Sie müssen die Visumgebühr auch nicht erneut bezahlen. Reichen Sie das Reisedokument und das Genehmigungsschreiben bei einem externen Dienstleister ein? Dann zahlen Sie weiterhin Servicekosten.
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