Sie beantragen ein Schengen-Visum für die Niederlande, dieses wird jedoch abgelehnt. Ein Alptraumszenario für viele, die ein Familienmitglied oder einen Partner gebeten haben, für einen kurzen Aufenthalt (maximal 90 Tage) in die Niederlande zu kommen.
Fernbeziehung und Reisen in die Niederlande
Ab dem 27. Juli 2020 dürfen ausländische Partner aus einem Land mit Einreiseverbot unter bestimmten Voraussetzungen in die Niederlande einreisen. Der ausländische Partner darf sich innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen maximal 180 Tage in den Niederlanden aufhalten.
Bringpartner in die Niederlande
Wenn Sie einen ausländischen Partner haben, der ein Visum benötigt, und ihn oder sie in die Niederlande mitnehmen möchten, gelten strenge Bedingungen. Auch die Aufenthaltsdauer ist ein entscheidender Faktor.
Corona-Krise und Kurzaufenthaltsvisum
Aufgrund der Corona-Krise hat die EU einen Einreisestopp für die Schengen-Staaten verhängt. Seit Donnerstag, 19. März 2020, sind die europäischen Grenzen für Menschen aus Ländern außerhalb Europas geschlossen. Das Verbot gilt vorläufig für dreißig Tage und betrifft alle „nicht unbedingt notwendigen Reisen“ von Personen in den Schengen-Raum. Das sind 22 EU-Länder sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein.
Schengen-Visum für einen Kurzaufenthalt
Ein Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt ist eine offizielle Erlaubnis, für einen bestimmten Zeitraum in die Niederlande oder andere Schengen-Staaten zu reisen und sich dort aufzuhalten. Mit einem Visum kann die Regierung kontrollieren, wer in unser Land einreist.
Standardbeträge Einkommensvoraussetzung Garant Schengen-Visum
Möchten Sie als Bürge für jemanden fungieren, der ein Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragt? Dann muss Ihr Einkommen (ref) mindestens dem Regelbetrag entsprechen.