Bringen Sie einen ausländischen Partner für einen kurzen oder längeren Aufenthalt in die Niederlande
Hast du ein visumpflichtiger ausländischer Partner Und wenn Sie ihn oder sie in die Niederlande bringen möchten, gelten strenge Bedingungen. Auch die Aufenthaltsdauer ist ein entscheidender Faktor.
Wenn Ihr Partner zum ersten Mal in die Niederlande kommt, müssen Sie sich für einen sogenannten Kurzaufenthalt entscheiden (Schengen-Visum). Ihr Partner darf dann maximal 90 aufeinanderfolgende Tage hier bleiben. Danach muss er oder sie in das Herkunftsland zurückkehren.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Partner dauerhaft bei Ihnen wohnt, können Sie sich für das damit verbundene Verfahren entscheiden langer Aufenthalt gehört. Das ist nicht einfach und nimmt viel Zeit in Anspruch, da Ihr Partner zunächst eine MVV (Aufenthaltserlaubnis) einholen muss. Ein MVV ist ein Einreisevisum. Ausländer, die zur Familienzusammenführung in die Niederlande kommen, müssen zunächst die staatsbürgerliche Integrationsprüfung im Ausland bestehen. Nur dann können sie einen MVV erhalten. Sie müssen über Grundkenntnisse der niederländischen Sprache und Gesellschaft verfügen, bevor sie sich hier niederlassen. So können sie sich schneller integrieren.
Wenn Sie einen ausländischen Partner, der ein Visum benötigt, in die Niederlande mitnehmen möchten, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Kurzaufenthalt (bis maximal 90 Tage): Schengen-Visum.
- Längerer Aufenthalt (mehr als 90 Tage): Vorläufige Aufenthaltserlaubnis.
Partner für einen kurzen Aufenthalt in den Niederlanden
Wenn Sie einen ausländischen Partner für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in die Niederlande mitnehmen möchten, muss Ihr Gast über einen verfügen ein Visum beantragen. Dieses Visum heißt Visa Short Stay, wird aber oft auch als Schengen-Visum bezeichnet. Ein Schengen-Visum kann bei der niederländischen Botschaft im Herkunftsland beantragt werden.
Partner für einen längeren Aufenthalt in den Niederlanden
Wenn Sie Ihren Partner für einen längeren Zeitraum oder dauerhaft (länger als 90 Tage) in die Niederlande holen möchten, müssen Sie oder Ihr Partner eine Aufenthaltserlaubnis für den Aufenthalt als Partner, Familienangehöriger oder Verwandter beantragen. Für die Einreise in die Niederlande benötigt der Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung (MVV). Ein MVV ist ein Visum, mit dem ein Ausländer in die Niederlande reisen kann, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Vor der Ausstellung des MVV wird geprüft, ob der Ausländer alle Voraussetzungen für einen Aufenthalt in den Niederlanden erfüllt. Das MVV wird bei einer niederländischen Botschaft oder einem niederländischen Konsulat beantragt und ausgestellt.
Grundlegende Integrationsprüfung
Möchten Sie mit einem Familienmitglied oder Partner in den Niederlanden leben? Dann muss man es erst einmal machen Staatsbürgerliche Integrationsprüfung im Ausland bevor Sie sich für das MVV bewerben können. Die Integrationsprüfung ist der Beginn der Integration. Hat Ihr Partner eine Aufenthaltserlaubnis erhalten? Und lebt er/sie in den Niederlanden? Anschließend muss in den Niederlanden ein Integrationskurs absolviert werden und anschließend die Integrationsprüfung. Erst nach bestandener Integrationsprüfung darf Ihr Partner dauerhaft in den Niederlanden bleiben.

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