Die Europäische Kommission hat bereits im April 2022 einen Vorschlag zur Vereinfachung des Antragsverfahrens vorgelegt Schengen-Visum zu digitalisieren und zu vereinfachen, die im Jahr 2026 abgeschlossen sein soll. Dies erleichtert die Einreise in die EU mit einem Visum.
Das Digitalisierungsprojekt führt dazu, dass Reisende ihren Schengen-Visumantrag künftig online und physisch einreichen können Visumaufkleber ist ersetzt. Ziel dieser Änderung ist es, den Prozess für alle Beteiligten einfacher zu gestalten.
Die Visapolitik der EU ist wichtig für die Außengrenzen der EU Schengen-Raum richtig zu funktionieren. Es stellt sicher, dass das Reisen in oder durch Schengen-Staaten einfacher wird und dass die Gesetzgebung aller Länder bei der Erteilung von Visa gleich ist.
Verbesserung des Antragsverfahrens für ein Schengen-Visum
Die EU-Politik zu Schengen-Visa hat sich seit der Einführung des geändert Visa-Code im Jahr 2010 und die Einführung des Visa-Informationssystems (VIS) im Jahr 2011. Neue technologische Entwicklungen bieten Möglichkeiten, das Antragsverfahren für ein Schengen-Visum zu verbessern.
Obwohl die Visumsbearbeitung bereits teilweise digital abläuft, stehen auf dem Papier noch zwei wichtige Schritte an: die Visumantragsverfahren und den Visumaufkleber. Diese Schritte sind für zentrale nationale Regierungsbehörden, Konsulate und Visumantragsteller mühsam. Um diese Belastung zu verringern, setzt sich die Europäische Kommission dafür ein 27. April 2022 ein Gesetzesvorschlag vorgelegt, um das Visumverfahren zu digitalisieren.
Beantragen Sie online ein Schengen-Visum und zahlen Sie die Visumgebühr
Derzeit sind Visumanträge für Schengen werden immer noch in Papierform eingereicht und Reisende müssen persönlich zur Botschaft oder einem externen Dienstleister gehen, um ihre biometrischen Daten erfassen zu lassen. Sobald das neue digitale Visumsystem eingeführt ist, können Reisende ihr Schengen-Visum online beantragen und die Visumgebühr bezahlen, unabhängig davon, in welches Schengen-Land sie reisen möchten. Wenn Reisende mehrere Schengen-Staaten besuchen möchten, ermittelt das System automatisch, welches Land für den Antrag zuständig ist.
Alle Informationen auf einer Plattform
Auf der Plattform findet der Antragsteller alle für die Erlangung des Visums notwendigen Informationen, wie z. B. die Visumsvoraussetzungen, die Verfahren und ggf. erforderliche Belege. Eine persönliche Antragstellung bei einer Botschaft, einem Konsulat oder einem externen Dienstleister ist nur für Reisende erforderlich, die sich zum ersten Mal bewerben und deren biometrische Daten erfasst werden müssen, Antragsteller, deren biometrische Daten nicht mehr gültig sind und Antragsteller mit einem neuen Reisedokument.
Das neue Visum wird erweiterte Sicherheitsfunktionen umfassen und das System wird sicherstellen, dass die Grundrechte stets geschützt sind.
Der Vorschlag muss noch im Europäischen Parlament und im Rat erörtert werden. Im Falle einer Genehmigung haben die Mitgliedstaaten fünf Jahre Zeit, um auf das neue System umzusteigen. Nach dieser Übergangszeit werden ab 2031 alle Mitgliedstaaten die Online-Visa-Plattform nutzen.
Quelle: Kompetenzzentrum Europäisches Recht
Fragen und Antworten – Digitalisierung des Visumverfahrens (FAQ)
Die Kommission möchte die Beantragung eines Schengen-Visums erleichtern und hat daher vorgeschlagen, das Visumverfahren zu digitalisieren. Reisende können ihren Visumantrag dann über eine europäische Online-Visa-Plattform einreichen und die Visummarke wird durch ein sichereres digitales Visum ersetzt. Die Kommission will die Visumpolitik für Drittstaatsangehörige, die in den Schengen-Raum reisen, moderner, kundenfreundlicher und sicherer gestalten. Die Überarbeitung des EU-Visakodex im Jahr 2019 und die COVID-19-Pandemie haben zur Beschleunigung der Digitalisierung der Visaverfahren beigetragen. Der Migrations- und Asylpakt sieht vor, dass das Visumverfahren bis 2025 vollständig digitalisiert sein muss, einschließlich der Möglichkeit, Visa online zu beantragen.
Künftig werden alle Visumanträge online über die EU-Visumantragsplattform eingereicht. Wenn Menschen jedoch Hilfe benötigen, können sie dennoch einen Papierantrag bei einem Konsulat oder einer Visumantragsstelle einreichen. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn sie den Antrag nicht selbstständig online stellen können und Hilfe von Freunden oder Familie benötigen oder ein besonderer Grund vorliegt. Familienangehörige von EU-Bürgern können ihren Antrag weiterhin auf Papier stellen, wenn sie von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen.
Alle Visumantragsteller können ihren Antrag vollständig online einreichen, einschließlich des Ausfüllens des Antragsformulars, der Zahlung der Visumgebühr, dem Hochladen von Belegen und der Überprüfung gültiger biometrischer Daten. Für Erstreisende und für Antragsteller, deren biometrische Daten nicht mehr gültig sind, ist es jedoch weiterhin erforderlich, persönlich zum Konsulat oder zur Visumantragsstelle zu gehen, um ihre biometrischen Daten vorzulegen. Sie können online einen Termin vereinbaren.
Ein auf Papier ausgestelltes Visum kann leichter gefälscht und gestohlen werden und stellt eine Gefahr für die Sicherheit der EU dar. Das neue digitale Visum wird stattdessen eine elektronische Datei im Visa-Informationssystem sein und alle physischen Merkmale eliminieren, die gefälscht werden können.
Der Vorschlag zur Digitalisierung des Visumverfahrens wird den Prozess der Beantragung eines Visums erleichtern, die Bedingungen für die Einreichung des Antrags und seine Bearbeitung bleiben jedoch gleich.
Eu-LISA, eine europäische Agentur, die große IT-Systeme im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht verwaltet, wird die Online-Visumantragsplattform aufbauen und pflegen. Die Kommission wird dafür verantwortlich sein, die allgemeinen Visainformationen auf der Plattform zu aktualisieren, um sie auf dem neuesten Stand zu halten.
Um ein Visum über die EU-Visumantragsplattform zu beantragen, befolgen Antragsteller einige Schritte. Zunächst prüfen sie, ob sie ein Visum benötigen und erstellen ein sicheres Konto. Anschließend füllen sie ein Bewerbungsformular aus und laden die erforderlichen Unterlagen hoch. Die Visumgebühr wird online bezahlt und der Antrag eingereicht. Das Land, in dem das Hauptziel der Reise liegt, wird den Antrag bearbeiten und die Antragsteller können den Status ihres Antrags über die Plattform überprüfen und Benachrichtigungen über den Status erhalten. Nach Genehmigung des Visums können Antragsteller online auf ihr Visum zugreifen und bei Bedarf ihre Visumsdauer online verlängern.
Wenn Sie ein Visum für einen Schengen-Staat benötigen, können Sie über eine Plattform online ein Visum beantragen und die Visumgebühr bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, in welches Schengen-Land Sie reisen möchten. Die Plattform ermittelt automatisch, welcher Mitgliedstaat für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig ist, wenn Sie mehrere EU-Mitgliedstaaten besuchen möchten. Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Schengen-Visa für Kurzaufenthalte sowie alle notwendigen Informationen zu den Visabestimmungen und -verfahren. Der Vorteil einer einzigen Antragsplattform besteht darin, dass Antragsteller ein einheitliches und nahtloses Antragsverfahren vorfinden, unabhängig davon, welches Schengen-Land sie besuchen möchten.
Die Kommission schlägt vor, eine einzige Antragsplattform auf EU-Ebene zu schaffen und separate nationale Portale schrittweise abzuschaffen. Mitgliedstaaten können der Plattform bis zu fünf Jahre nach ihrer Einrichtung beitreten. Dadurch können die Mitgliedstaaten ihre nationalen Instrumente flexibel auslaufen lassen und auf die EU-Visaantragsplattform umsteigen.
Ziel beider Systeme ist es, das Reisen in den Schengen-Raum zu erleichtern und gleichzeitig die Sicherheit zu erhöhen. Die neue Initiative gilt für Personen aus Drittstaaten, die für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen im Schengen-Raum innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ein Schengen-Visum benötigen. ETIAS richtet sich an Personen aus Drittstaaten, die kein Visum benötigen, aber vor Reiseantritt eine Reisegenehmigung beantragen müssen.
Die Kommission hat einen Vorschlag zur Schaffung einer gemeinsamen Online-Visa-Plattform vorgelegt. Der Vorschlag wird derzeit im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert. Die Mitgliedstaaten haben fünf Jahre Zeit, um auf die neue Plattform umzustellen. Wenn die Mitgesetzgeber dem Vorschlag zustimmen, könnte die Entwicklung der Plattform im Jahr 2024 beginnen und im Jahr 2026 in Betrieb genommen werden. Die Mitgliedstaaten haben bis 2031 Zeit, die Plattform zu nutzen.
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