Um zu verhindern, dass Personen, die aus dem Ausland in die Niederlande zurückreisen, das Virus mitbringen, hält die Regierung an der Verpflichtung eines negativen PCR-Testergebnisses für Reisende aus Hochrisikogebieten fest.
Der Richter für vorläufigen Rechtsschutz entschied am Donnerstag im Verfahren für einstweiligen Rechtsschutz, dass der niederländische Staat nicht verlangen darf, dass sich eine Niederländerin und ihre Kinder vor ihrer Rückkehr aus dem Ausland zunächst einem PCR-Test unterziehen müssen. „Eine solche Verpflichtung, die für einen niederländischen Staatsangehörigen gilt, der in seine Heimat zurückkehren möchte, erfordert eine solide Rechtsgrundlage“, sagte der Richter.
Am 31. Dezember 19 kündigte das Kabinett an, gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts Den Haag Berufung einzulegen. Aufgrund der großen Bedeutung, die die Regierung neben der Einlegung eines Rechtsbehelfs dem obligatorischen negativen Testergebnis beimisst, wurde beschlossen, diese Verpflichtung in einer Ministerialverordnung im Rahmen des Gesetzes über vorübergehende Covid-4-Maßnahmen aufzunehmen. Diese Ministerialverordnung tritt am XNUMX. Januar in Kraft. Für Reisende in die Niederlande bleibt die Situation daher unverändert.
Um die Diskussion über die Rechtsgrundlage soweit erforderlich beizulegen, hat die Regierung beschlossen, das Gesundheitsgesetz mit größter Dringlichkeit zu ändern. Ein entsprechender Vorschlag wird in Kürze dem Staatsrat und dann beiden Kammern des Parlaments zur Beratung vorgelegt.
Die Regierung hält dies für notwendig, um die Ausbreitung des Virus so weit wie möglich einzudämmen. Deshalb betont das Kabinett weiterhin, dass Reisen nur dann erforderlich seien, wenn dies unbedingt erforderlich sei. Urlaub und Familienbesuche sind unnötige Reisen. Personen, die aus Hochrisikogebieten kommen, müssen in den Niederlanden 10 Tage lang in häusliche Quarantäne.
Die Regierung hat das Repräsentantenhaus per Brief an das Repräsentantenhaus informiert und die Ministerialverordnung wurde im Regierungsanzeiger veröffentlicht.
Quelle: Rijksoverheid.nl
