Ein Visum für die Niederlande beantragen? Krankenversicherung erforderlich


Antrag auf ein Allianz-Krankenversicherungsvisum
Schließen Sie jetzt die Allianz Reiserisikoversicherung für Ihren ausländischen Gast ab!
√ Erfüllt alle Anforderungen für ein Schengen-Visum.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Sie können die Police in der Zwischenzeit kostenlos ändern.
√ VISA-GARANTIE: Sie zahlen nichts, wenn Ihr Visum abgelehnt wird.
√ Die Sicherheit des größten Reiseversicherers der Welt: Allianz Global Assistance.
Prämie ab 2 € pro Tag
Um ein Visum für die Niederlande zu beantragen, benötigen Sie eine Krankenversicherung. Es ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Erhalt eines Schengen-Visums. Eine anerkannte Krankenversicherung für einen Visumsantrag kann hier bereits ab 2 € pro Person und Tag abgeschlossen werden.
Krankenversicherung für die Beantragung eines Visums
Wenn Sie Familie, Freunde oder einen Partner aus dem Ausland in die Niederlande mitbringen, muss bei der niederländischen Botschaft im Herkunftsland ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (Schengen-Visum) beantragt werden. Der Visumantragsteller muss dann auch nachweisen können, dass er auch eine Krankenversicherung abgeschlossen hat, die den Schengen-Bedingungen entspricht. Ein Nachweis hierüber – die Police – muss bei der Visumsbeantragung bzw. bei der Abholung des Visums in der Botschaft vorgelegt werden. Der Besucher ist dann während seiner Reise und seines Aufenthalts in den Niederlanden oder anderswo in Europa gut versichert. Lesen Sie hier mehr über die Vorgehensweise Beantragung eines Schengen-Visums.
Was sind die Voraussetzungen für eine Krankenversicherung?
Bei der Beantragung eines Visums gibt es eine Reihe von Anforderungen hinsichtlich der Krankenversicherung. Im März 2004 beschloss die EU in Brüssel, ab dem 1. Juni 2004 eine obligatorische Reiseversicherung als Voraussetzung für die Erteilung eines Schengen-Visums einzuführen. Diese Bedingungen sind:
- Versicherungsschutz für medizinische Notfallhilfe und Rückführung in Höhe von mindestens 30.000 €
- Muss in allen Schengen-Mitgliedstaaten gültig sein.
- Muss für die gesamte Dauer des Aufenthalts im Schengen-Raum versichert sein.
Was ist eine zugelassene Krankenversicherung für ein Visum?
Benötigen Sie für den Visumsantrag eine Krankenversicherung? Wir empfehlen die Reiserisikoversicherung. Hierbei handelt es sich um eine anerkannte internationale Krankenversicherung, die von der niederländischen Botschaft mit einem Visumantrag akzeptiert wird. Mit dieser Versicherung kann ein Visumsantrag reibungslos und reibungslos ablaufen.
Warum die Reiserisikoversicherung?
Die Reiserisikoversicherung der Allianz Global Assistance ist eine Krankenversicherung, die unter anderem die Kosten für Hausarzt-, Arzneimittel-, Krankenwagen- und Krankenhauskosten in den Niederlanden und anderen Schengen-Ländern bis zu 30.000 € erstattet. Die Kosten für Hilfe und Rückführung betragen auch erstattet. Unter Repatriierung versteht man die Rückkehr des ausländischen Gastes in das Herkunftsland im Krankheits- oder Todesfall. Diese Versicherung eignet sich nur für unerwartete (medizinische) Situationen während eines Aufenthalts in den Niederlanden oder in Europa. Vorhandene Beschwerden und Mängel sind nicht abgedeckt.
Alle Vorteile der Reisekrankenversicherung Travel Risk:
- Günstiger Aufschlag von 2 € pro Person und Tag.
- Visa-Garantie: Kein Visum = Premium-Rückgabe (Sie müssen nichts bezahlen und die Police läuft ab).
- Versicherungsbedingungen und Versicherungsbedingungen in klarem Niederländisch (Versicherungsbedingungen und Versicherungserklärung in englischer Sprache sind ebenfalls möglich).
- Erfüllt alle Visabestimmungen der niederländischen Regierung (Botschaften und Konsulate) und der Schengen-Länder.
- Sie können die Police vor dem Vertragsbeginn kostenlos ändern.
- Schneller Service: An Werktagen erhalten Sie die Police innerhalb von 24 Stunden, bei Bedarf auch früher.

Reisekrankenversicherung für Visum
Die Reiserisikoversicherung erfüllt alle Voraussetzungen für die Beantragung eines Schengen-Visums (Kurzaufenthaltsvisum für maximal 90 Tage) und wird daher von der Botschaft immer akzeptiert. Ein Visumsantrag kann so schnell und reibungslos verlaufen.
Premium-Krankenversicherung
Europaabdeckung | € 2,- |
Weltweite Berichterstattung | € 3,- |
Winter-/Spezialsportarten | € 1,15 |
Stornierung | 5 % der Reisesumme |
Mindestprämie | € 11,50 |
Versicherungskosten | € 4,50 |
Prämie pro Person und Tag. Bis einschließlich 69 Jahre. |

Schließen Sie hier eine Reisekrankenversicherung ab!
Die Reiserisikoversicherung von Allianz Global Assistance ist eine internationale Reisekrankenversicherung für ausländische Reisende unter 70 Jahren, die nicht in den Niederlanden leben. Die Versicherung ist die beste Wahl für die Beantragung eines Schengen-Visums und erfüllt alle Anforderungen.
Der Abschluss einer Reiserisikoversicherung ist einfach und schnell. Sie erhalten die Police werktags innerhalb von 24 Stunden per E-Mail (wenn Sie sie früher wünschen, rufen Sie bitte an oder senden Sie eine Nachricht).
√ EU-zugelassene Krankenversicherung für ausländische Reisende.
√ Schengen-Visumgarantie: Im Falle einer Visumablehnung müssen Sie nicht zahlen.
√ Medizinische Kosten werden bis zu 30.000 € übernommen. Rückführung: alle notwendigen Kosten.
√ Versicherungsbedingungen in Niederländisch und/oder Englisch.
√ Erweiterbar mit Abdeckung für Spezialsportarten und Weltabdeckung.
√ Eine Reiserücktrittsversicherung ist möglich (vorausgesetzt, die Reise wird bei einem niederländischen Reiseveranstalter gebucht).
Versicherungskarte Reiserisikoversicherung »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung auf Niederländisch »
Versicherungsbedingungen Reiserisikoversicherung in Englisch »
Allianz Global Assistance ist der größte Reiseversicherungs- und Assistance-Anbieter der Welt. Die vertrauenswürdige Adresse für den Online-Abschluss einer Reisekrankenversicherung!
Was ist versichert?
Die „Reiserisikoversicherung“ ist eine umfassende Auslandskrankenversicherung für Ausländer. Die Reiseversicherung bietet einen ausgewogenen Schutz gegen die finanziellen Risiken Krankheit und Tod, wie zum Beispiel:

- SOS-Gebühren (einschließlich Hilfeleistung, Rettung und Suche).
- Medizinische Ausgaben* (einschließlich Krankenhaus, Facharzt und Ärzte).
- Repatriierung (einschließlich Ambulanzflugzeug und Transport sterblicher Überreste).
- Kosten für Bestattung oder Einäscherung und Ankunft der Familie.
* Medizinische Kosten sind finanzielle Entschädigungen für Ärzte (Honorare) und Kosten für:
- Krankenhausaufenthalt;
- Operation und OP-Saalnutzung;
- verordnete Röntgen- und radioaktive Bestrahlungen;
- verschreibungspflichtige Medikamente, Bandagen und Massagen;
- medizinisch notwendiger Transport, einschließlich aller medizinisch notwendigen Evakuierungen und Transporte von einer Skipiste.
Auch Ihre Reisedokumente (Einkaufskosten, Laissez-Passer, Ersatzvisum oder andere offizielle Reisedokumente), Ersatzkleidung und/oder Toilettenartikel sowie Schäden an der Unterkunft sind versichert. Folgendes wird ebenfalls abgedeckt:
- Krankheit, Unfall oder vermisste Person des Versicherten;
- Tod des Versicherten, Krankheit, Unfall oder Tod der nicht mitreisenden Familie des Versicherten;
- Tod einer mitversicherten Reisebegleitung;
- Schäden am Eigentum des Versicherten im Wohnsitzland;
- Kosten aufgrund erzwungener Verzögerung.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Krankenversicherung für ein Visum
Bei der Beantragung oder Abholung des Visums muss der Visumantragsteller nachweisen können, dass für die Dauer seines Aufenthalts in den Niederlanden eine Krankenversicherung abgeschlossen wurde. Der Grund dafür ist, dass die Schengen-Staaten nicht für etwaige Kosten eines ausländischen Gastes, wie beispielsweise Krankenhauskosten, aufkommen wollen. Eine Krankenversicherung ist auch ein (finanzieller) Schutz für jemanden, der als Bürge auftritt.
Die Krankenversicherung muss alle Kosten im Zusammenhang mit einer Rückführung aus medizinischen Gründen, einer dringenden medizinischen Versorgung und/oder einer Notfallbehandlung im Krankenhaus abdecken. Die abzuschließende Krankenversicherung muss für den gesamten Schengen-Raum gültig sein, eine Mindestdeckungssumme von 30.000 € haben und die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts abdecken. Der Nachweis der Originalversicherung muss bei der Antragstellung bzw. erst bei der Visumserteilung vorgelegt werden.
Ja, das ist kein Problem. Sie sind dann Versicherungsnehmer (zahlen die Prämie) und der ausländische Gast ist der Versicherte.
Mit dem Antragsformular ermächtigen Sie den Versicherer zum Lastschrifteinzug. Die Abbuchung der Prämie von Ihrem Zahlungskonto erfolgt in der Regel kurz vor Versicherungsbeginn.
Nein, wenn ein Visumantrag abgelehnt wird und die Versicherung noch nicht begonnen hat, erhalten Sie eine volle Rückerstattung der Prämie.
Sie erhalten die Police (inkl. Konditionen) digital per E-Mail. Anschließend können Sie die Police per E-Mail an Ihren ausländischen Gast senden.
Grundsätzlich am selben Tag oder am nächsten Tag. Anfragen, die am Wochenende eingehen, werden am Montag bearbeitet.
Bevor die Police in Kraft tritt, können Sie problemlos das Start- und/oder Enddatum der Police anpassen.
Liegt eine Bürgschaft vor (der ausländische Gast wohnt beim Bürgen), dient die Versicherung auch der finanziellen Absicherung dieser Person. Mit einer niederländischen Versicherung unterliegen Sie niederländischem Recht. Niederländische Versicherer unterliegen einer strengen Aufsicht und sind in der Regel zuverlässiger als ausländische Versicherer. Das ist bei hohen Kosten eine schöne Idee.
Die Ausländerversicherung deckt die Leistung von Hilfeleistungen, die Erstattung außerordentlicher Kosten und medizinische Kosten ab:
– Hilfe: Bei Krankheit oder Unfall können Sie rund um die Uhr auf professionelle Hilfe und Beratung zählen.
– Repatriierung: Kosten für die Repatriierung (Rückkehr ins Heimatland) aufgrund von Krankheit oder Tod.
– Außerordentliche Kosten: Kosten, die im Notfall entstehen müssen (z. B. zusätzliche Reise- oder Übernachtungskosten), werden erstattet.
– Medizinische Kosten: Medizinische Kosten infolge eines Unfalls oder einer Krankheit, die während der Gültigkeitsdauer der Versicherung eingetreten sind, sind bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 € versichert.
– Zahnarztkosten: entstehen durch einen Unfall.
– Diebstahl Ihrer Reisedokumente.
– Verspätete Ankunft des Gepäcks.
Nein, dafür ist diese Versicherung nicht gedacht. Die Kosten für eine Schwangerschaft gehen zu Ihren Lasten.
Beschwerden und Beschwerden, die bereits bei oder vor Versicherungsbeginn bestanden, sind nicht versichert und daher nicht ersatzfähig. Die Krankenversicherung für Ausländer ist ausschließlich für plötzliche und unerwartete medizinische Kosten in den Niederlanden oder anderen Schengen-Ländern bestimmt.
